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Souveränität: Souveränität bezieht sich auf die Autorität und Kontrolle eines Staates über sein eigenes Territorium, seine Regierung und seine Entscheidungsfindung ohne Einmischung von außen. Sie ist ein Schlüsselbegriff für das Verständnis der Autonomie und Unabhängigkeit einer Nation. Siehe auch Staat, Nationen, Autonomie, Interventionen, Interventionismus, Völkerrecht.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Internationale Politische Theorie über Souveränität - Lexikon der Argumente

Gaus I 292
Souveränität/Internationale Politische Theorie/Brown: (...) die mit dem sogenannten Westfälischen System verbundenen 'Souveränitäts'-Normen, (...) unterstützen Begriffe wie nationale Selbstbestimmung und Nichteinmischung und konzentrieren sich auf die Rechte von Staaten und/oder politischen Gemeinschaften (...). Richard Tuck (1999)(1) hat die Art und Weise nachgezeichnet, in der humanistische, römische und republikanische Vorstellungen von Politik mit dem mittelalterlichen, scholastischen Universalismus im 16. und 17. wetteiferten. Wie Friedrich Kratochwil (1995)(2) argumentiert hat, lässt sich der Ursprung des westfälischen Souveränitätsbegriffs am besten im Sinne der erfolgreichen Durchsetzung des römischen Herrschaftsbegriffs durch die Herrscher des siebzehnten Jahrhunderts in Bezug auf ihre Territorien verstehen. Ursprünglich waren Souveräne - mit ein oder zwei geringfügigen Ausnahmen - tatsächliche Individuen, aber mit dem Aufkommen des Nationalismus im 19. Jahrhundert passte sich das System an die Idee der Volkssouveränität an, mit den gleichen Rechten und Privilegien, die dem souveränen Volk zugewiesen wurden, wie sie von Königen und Fürsten beansprucht wurden.
Selbstbestimmung/Nichteinmischung: Mehr noch, die Doktrin der Volkssouveränität wurde mit dem Recht auf nationale Selbstbestimmung verbunden, was zwar anfänglich multinationalen Reichen gegenüber subversiv war, letztlich aber die Norm der Nichteinmischung stärkte, indem der nationalen Autonomie ein moralischer Status zugewiesen wurde. Damit wurden die westfälischen Normen festgelegt, die durch die Entwicklung eines Menschenrechtsregimes nach 1945 in Frage gestellt wurden (...).
Westfälische Ordnung/Brown: Warum sollten Staaten im Gegensatz zu Individuen als normativer Schwerpunkt des Systems angenommen werden? Theoretiker der 'internationalen Gesellschaft' bieten zwei gegensätzliche Begründungen an: a) dass westfälische Normen Pluralismus, die Koexistenz konkurrierender Vorstellungen vom Guten, zulassen; und,
b) Umgekehrt und aus solidarischer Sicht sind Staaten in der Formulierung von Hedley Bull "lokale Agenten des Gemeinwohls" (1984(3): 14; Wheeler, 1992(4)).
Ad a) Die erste dieser Ideen wird heute am besten durch Terry Nardins (1983)(5) und Oakeshotts Darstellung der internationalen Gesellschaft als "praktische Vereinigung" - das internationale Äquivalent zu Oakeshotts (1975)(6) "Bürgervereinigung" - repräsentiert. Staaten sind den Praktiken des konventionellen Völkerrechts und der Diplomatie verpflichtet, weil sie keine gemeinsamen Projekte haben; sie wollen einfach unter Bedingungen des Friedens und der (Verfahrens-)Gerechtigkeit koexistieren.
Nichteinmischung: Die Norm der Nichteinmischung schützt die Fähigkeit von Staaten, anders zu sein, ihren eigenen Sinn für das Gute zu entwickeln. Diese Position ist streng genommen nicht antiuniversalistisch, weil sie für alle Staaten gilt, aber sie steht in klarem Gegensatz zum substantiellen Universalismus des internationalen Menschenrechtsregimes. Zum Teil aus diesem Grund hat sich Nardin (1989)(7) in letzter Zeit etwas von seinen früheren Arbeiten distanziert, aber letztere gelten nach wie vor als die beste Verteidigung der derzeit verfügbaren konventionellen westfälischen Normen. >Internationale Politische Theorie/Brown
.
Utilitarismus: Die Vorstellung, dass Staaten lokale Akteure des Gemeinwohls sind, lässt sich in einfachen, utilitaristischen Begriffen ausdrücken: Ein Gemeinwohl kann zwar identifiziert werden, aber die Welt ist einfach zu groß und komplex, um eine globale Regierung zu ermöglichen, und die Interessen aller werden von einer Vielzahl von Regierungen wahrgenommen.
Vs: Eine solche Position verlangt jedoch nicht, dass Staaten souverän sind, im Gegensatz z.B. zur Mitgliedschaft in einer globalen Föderation.
Souveränität/Hegel: Eine bessere Verteidigung der staatlichen Souveränität in dieser Hinsicht könnte hegelianisch sein: Die Rechte des Einzelnen werden tatsächlich vom Staat festgelegt, und daher steht die Souveränität des letzteren nicht im Widerspruch zu den Rechten des ersteren. Mervyn Frost (1996)(8) liefert eine moderne Version dieses Arguments. >Souveränität/Walzer, >Völkerrecht/Internationale Politische Theorie.

1. Tuck, R. (1999) The Rights ofWar and Peace. Cambridge: Cambridge University Press.
2. Kratochwil, F. (1995) 'Sovereignty as dominion: is there a right of humanitarian intervention?' In G. Lyons and M. Mastanduno, Hrsg., Beyond Westphalia? Baltimore: Johns Hopkins University Press, 21-42.
3. Bull, H. (1984) Justice in International Relations: The Hagey Lectures. Waterloo, ON: University of
Waterloo.
4. Wheeler, N. J. (1992) 'Pluralist and solidarist conceptions of international society: Bull and Vincent on humanltarian intervention'. Millennium: Journal of International Studies, 21: 463-87.
5. Nardin, T. (1983) Law, Morality and the Relations of States. Princeton, NJ: Princeton University Press.
6. Oakeshott, M. (1975) On Human Conduct. Oxford: Clarendon.
7. Nardin, T. (1989) 'The problem of relativism in international ethics'. Millennium: Journal of International Studies, 18: 140-61.
8. Frost, M. (1996) Ethics in International Relations. Cambridge: Cambridge University Press.

Brown, Chris 2004. „Political Theory and International Relations“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Internationale Politische Theorie

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004

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