Wirtschaft Lexikon der Argumente

Home Screenshot Tabelle Begriffe

 
Erbsünde: Die Erbsünde ist eine christliche Lehre, die besagt, dass der Mensch von Geburt an eine verdorbene Natur mit einer Neigung zu sündhaftem Verhalten erbt, die der Wiedergeburt bedarf. Die biblische Grundlage für diesen Glauben findet sich im Allgemeinen in 1. Mose 3, in einer Zeile in Psalm 51,5 und im Römerbrief des Paulus, 5,12-21. Siehe auch Christentum, Religion, Religiöser Glaube.

_____________
Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Wilhelm von Ockham über Erbsünde - Lexikon der Argumente

Gaus I 347
Erbsünde/Ockham/Kilcullen: Im christlichen Denken gibt es die Tendenz zu sagen, dass der menschliche Geist nach Adams Sündenfall zu verdorben ist, um zu echter moralischer Einsicht fähig zu sein - sogar, dass seit dem Sündenfall kein Mensch mehr etwas anderes tun kann als sündigen und ohne Gottes besondere Gnade keine Rechte mehr haben kann.*
Ockham, Thomas von Aquin und die mittelalterliche Kirche lehnten diese Meinung entschieden ab und schrieben der "gefallenen" menschlichen Natur, auch abgesehen von der Gnade, die Fähigkeit zu, Recht von Unrecht zu unterscheiden, Rechte zu besitzen und menschliches Handeln auf legitime Ziele auszurichten (obwohl es ohne Gnade unmöglich ist, das allerhöchste Ziel der "Seligpreisung" zu erreichen).
Nicht-Christen: Diese optimistische Sicht der moralischen Fähigkeiten selbst nicht regenerierter Natur ist die Wurzel von Ockhams Behauptung, dass Nicht-Christen zu echter "Lordschaft" im doppelten Sinne, d.h. zu staatlicher Macht und zu Eigentumsrechten, fähig seien.
>Naturrecht/Ockham
.
Naturrecht: Später verteidigten Theologen, die von dieser Konzeption der natürlichen Rechte inspiriert waren, die Eigentums- und Regierungsrechte der Ureinwohner Amerikas gegen europäische Aggressoren, von denen einige argumentierten, dass nicht regenerierte Wilde keine Rechte haben könnten (siehe Muldoon, 1966(1); 1980(2)).
Luther/Kalvin: Luther und Calvin fanden trotz ihrer Betonung der Verfälschung der menschlichen Natur durch die Erbsünde und trotz ihrer Maximen sola scriptura und sola fide noch immer einen Platz für das Naturrecht (siehe McNeill, 1946(3)).
Hooker setzte diese Naturrechtstradition fort und argumentierte (wie es Ockham und die Konziliaristen getan hatten), dass die natürliche Vernunft auch im Hinblick auf das kirchliche Gemeinwesen eine Quelle von Prinzipien sein kann (siehe Kirby, 1999(4)).

*(...) Hooker wurde von Calvinisten bekämpft, die, anders als Calvin selbst, die Idee des Naturrechts ablehnten; siehe Kirby (1999)(4). Auch Karl Barth (1946)(5) lehnte das Naturrecht aus theologischen Gründen ab.

1. Muldoon, James (1966) 'Extra ecclesiam non est imperium: the canonists and the legitimacy of secular power'. Studia Gratiana, 9: 533—80. Reprinted in James Muldoon, Canon Law, the Expansion of Europe, and World Older. London: Variorum, 1998.
2. Muldoon, James (1980) 'John Wyclif and the rights of the infidels: the Requerimiento re-examined'. The Americas, 36: 301—16. Reprinted in James Muldoon, Canon Law, the Expansion of Europe, and World Older. London: Variorum, 1998.
3. McNeill, John (1946) 'Natural law in the teaching of the reformers'. Journal of Religion, 26: 168-82.
4. Kirby, W. J. Torrance (1999) 'The theology of Richard Hooker in the context of the Magisterial Reformation. ' Online at http://www.mun.ca/animus/1998v013/kirby3. htm#N I . Also in his The Theology of Richard Hooker in the Context of the Magisterial Reformation. Princeton, NJ: Princeton Seminary Press.
5. Barth, Karl (1946) 'No! Answer to Emil Brunner'. In Natural Theologv, trans. P. Fraenkel. London: Bles.

Kilcullen, John 2004. „Medieval Politial Theory“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications

_____________
Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004

Send Link
> Gegenargumente gegen Wilhelm von Ockham
> Gegenargumente zu Erbsünde

Autoren A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   Y   Z  


Begriffe A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   Z