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Strafrecht: Das Strafrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit Straftaten gegen den Staat oder die Gesellschaft befasst und Verhaltensweisen definiert und regelt, die als schädlich oder bedrohlich gelten. Es umfasst die Strafverfolgung, den Prozess und die Bestrafung von Personen, die einer Straftat für schuldig befunden werden. Siehe auch Recht, Gesetze, Verbrechen, Staat, Gesellschaft.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Gary S. Becker über Strafrecht – Lexikon der Argumente

Parisi I 17
Strafrecht/Gary Becker/Miceli: [Es gibt eine] normative Analyse [einen ökonomischen Ansatz zur Verbrechensbekämpfung], die auf der ökonomischen Theorie der Strafverfolgung basiert, wie sie erstmals von Becker (1968)(1) formalisiert und u.a. von Polinsky und Shavell (2000(2), 2007(3)) weiter ausgearbeitet wurde. [Becker-Polinsky-Shavell, BPS-Modell].
Parisi I 18
1) (...) das BPS-Modell besagt, dass die optimale Sanktion, sei es eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe, maximal sein sollte. Der Grund, warum dies für eine Geldstrafe zutrifft, ist klar: Straftäter interessieren sich nur für die erwartete Sanktion, pf und da es kostspielig ist, die Wahrscheinlichkeit der Festnahme, p, zu erhöhen, aber nicht die Geldstrafe, f, ist es kostenminimierend, die Geldstrafe so weit wie möglich zu erhöhen (bis zum Vermögen des Straftäters), bevor die Wahrscheinlichkeit erhöht wird. Weniger offensichtlich ist, dass, wenn die Sanktion nur Gefängnis ist, die optimale Gefängnisdauer auch maximal sein sollte. Intuitiv können die erwarteten Kosten gesenkt werden, indem die Gefängnisstrafe erhöht und die Wahrscheinlichkeit der Festnahme proportional gesenkt wird (wodurch die Abschreckung konstant gehalten wird), da die Strafe zwar kostspielig ist, aber weniger oft verhängt wird. In Bezug auf die tatsächliche Bestrafungspolitik ist es jedoch klar, dass Geldstrafen und Gefängnisstrafen für die meisten Verbrechen nicht auf ihr maximales Niveau gesetzt werden.
>Rechtsprechung.
In diesem Sinne ist das Modell nicht beschreibend für die tatsächliche Rechtspraxis.
2) (...) das BPS-Modell sagt voraus, dass Freiheitsstrafen erst eingesetzt werden sollten, nachdem Geldstrafen bis zum maximal möglichen Ausmaß ausgeschöpft wurden (z. B. bis zum Vermögen des Täters), und nur dann, wenn zusätzliche Abschreckung kostenmäßig gerechtfertigt ist. Auch hier ist die Logik klar: Geldstrafen sind ohne Kosten zu erhöhen, während Haftstrafen kostspielig sind, also ist es optimal, zuerst die kostenfreie Form der Bestrafung auszuschöpfen.

1. Becker, Gary (1968). “Crime and Punishment: An Economic Approach.” Journal of Political Economy 76: 169–217.
2. Polinsky, A. Mitchell and Steven Shavell (2000). “The Economic Theory of Public Enforcement of Law.” Journal of Economic Literature 38: 45–76.
3. Polinsky, A. Mitchell and Steven Shavell (2007). “The Theory of Public Law Enforcement,” in A. M. Polinsky and S. Shavell, Hrsg., Handbook of Law and Economics, 403–454. Amsterdam: North-Holland.

Miceli, Thomas J. „Economic Models of Law“. In: Parisi, Francesco (ed) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Vol 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University Press.


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Becker, Gary S.

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017

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