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Optimism Bias: Optimismusvoreingenommenheit bezieht sich auf die Tendenz von Personen, die Wahrscheinlichkeit negativer Ereignisse zu unterschätzen und positive Ergebnisse für sich selbst zu überschätzen. Sie führt dazu, dass Menschen glauben, dass sie im Vergleich zu anderen weniger wahrscheinlich von negativen Ereignissen betroffen sind, was die Entscheidungsfindung und Risikobewertung durch eine übermäßig positive Perspektive beeinflusst. Siehe auch Entscheidungsfindungsprozesse, Entscheidungen, Entscheidungstheorie, Verhalten, Verhaltensökonomik._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Stephanos Bibas über Optimismus – Lexikon der Argumente
Parisi I 62 Optimismus/Bibas/Jolls: In einem Artikel in der Harvard Law Review identifiziert Stephanos Bibas (2004)(1) "optimism bias" und "loss aversion" (dt. Verlustaversion) - zwei Schlüsselbegriffe der Verhaltensökonomie - als signifikante Faktoren, die zusammen mit anderen Faktoren die Interaktion von Strafverteidigern mit dem Strafjustizsystem beeinflussen. Bibas' spezieller Fokus liegt auf dem Prozess der Strafverteidigung, den diese Angeklagten nach der Anklageerhebung durchlaufen. "Optimism bias" oder Optimismus bezieht sich auf die Tendenz zu glauben, dass die eigene Chance auf einen günstigen Ausgang höher ist, als sie tatsächlich ist (zum Beispiel Weinstein, 1980)(2). Plädoyer-Verhandlungen/Verständigung im Strafverfahren: Im Zusammenhang mit dem Aushandeln von Schriftsätzen durch strafrechtliche Angeklagte deutet Bibas an, dass ein solches übermäßiges Vertrauen in den eigenen wahrscheinlichen Ausgang besonders Parisi I 63 signifikant sein kann, weil junge Männer, die in der Gruppe der strafrechtlich Angeklagten überrepräsentiert sind, besonders wahrscheinlich "zu optimistisch [sind], was ihre Chancen angeht, vor Gericht einen günstigen Ausgang zu erreichen" (Bibas, 2004(1), S. 2502). Nonomniscience/Nichtwissen/Nicht-Allwissenheit: (...) obwohl es vielleicht nicht möglich ist, festzustellen, ob ein bestimmtes Individuum eine unrealistische Überschätzung der Chance auf ein günstiges Ergebnis hat (und obwohl nicht jedes Individuum notwendigerweise das gleiche Muster zeigt), ist Bibas' Vorschlag, dass kriminelle Angeklagte als Gruppe optimismusbasierte "Nichtwissen" zeigen. >Begrenzte Rationalität/Simon, >Begrenzte Rationalität/Jolls, >Verlustaversion/Bibas, >Verständigung im Strafverfahren/Bibas, >Optimismus/Wirtschaftstheorien. 1. Bibas, Stephanos (2004). “Plea Bargaining Outside the Shadow of Trial.” Harvard Law Review 117: 2463–2547. 2. Weinstein, Neil D. (1980). “Unrealistic Optimism About Future Life Events.” Journal of Personality and Social Psychology 39: 806–820. Jolls, Christine, „Bounded Rationality, Behavioral Economics, and the Law“. In: Parisi, Francesco (Hrsg.) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Bd. 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University Press._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Bibas, Stephanos
Parisi I Francesco Parisi (Ed) The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017 |