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Law and economics: Law and economics ist ein interdisziplinäres Fachgebiet, das Rechtsgrundsätze mit wirtschaftlicher Analyse verbindet. Es wendet die Wirtschaftstheorie an, um rechtliche Regeln, Institutionen und Verhaltensweisen zu verstehen. Durch die Bewertung des Einflusses von Gesetzen auf das individuelle Verhalten und die gesellschaftlichen Ergebnisse sollen effizientere und gerechtere Rechtssysteme geschaffen werden.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Charles A. Holt über Law and Economics – Lexikon der Argumente

Parisi I 78
Law and Economics/Sullivan/Holt: (...) "experimental law and economics" (dt. experimentelles Recht und Wirtschaft) ist aus dem (...) wichtigen Grund zu beanstanden, dass es deskriptiv zu wenig umfassend ist. In dem Maße, in dem es die Anwendung der experimentellen Ökonomik auf Themen in der traditionellen Domäne von Recht und Ökonomie vorschlägt, vermittelt es nur einen Teil des potenziellen Anwendungsbereichs der experimentellen Ökonomik im Recht. >Experimentelle Ökonomik/Wirtschaftstheorien
, >Experimentelle Ökonomik/Vernon Smith.
Parisi I 79
Was sie auslässt, sind die vielen möglichen Beiträge, die die experimentelle Ökonomik jenseits der traditionellen Grenzen von Law and Economics zu Themen der allgemeinen Rechtswissenschaft und sogar der tatsächlichen Rechtspraxis leisten kann. In groben Zügen kann die experimentelle Ökonomik in mindestens drei archetypischen Bereichen der Rechtswissenschaft und -praxis analytisch Fuß fassen.
1) (...) sie kann verwendet werden, um die Funktionsweise von Rechtsinstitutionen zu erforschen, wie z.B. außergerichtliche Einigung, Jury-Beratungen und alternative Streitbeilegung.
2) (...) es kann auf das Studium von Rechtsgrundsätzen gerichtet sein, wie z. B. solche, die sich auf die vermögensrechtliche Haftung, Schadensersatzgrundsätze und den Fahrlässigkeitsstandard beziehen.
3) (...) sie kann zur Rechtspraxis beitragen, z.B. indem sie darüber informiert, wie die Darstellung von Wahrscheinlichkeiten im Prozess gehandhabt wird, oder wie Schadensersatzansprüche oder andere komplizierte Rechtstheorien dem Tatsachengericht demonstriert werden. >Experimentelle Ökonomik/Wirtschaftstheorien, >Experimente/Experimentelle Ökonomik, >Auktionen/Holt, >Induced Value Theory/Wirtschaftstheorien, >Außergerichtliche Einigung/Experimentelle Ökonomik.


Sullivan, Sean P. and Charles A. Holt. „Experimental Economics and the Law“ In: Parisi, Francesco (Hrsg.) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Bd. 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University Press.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Holt, Charles A.

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017

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