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Außergerichtliche Einigung: Außergerichtliche Einigungen sind juristische Verhandlungen zwischen Parteien, die in einen Rechtsstreit verwickelt sind, mit dem Ziel, eine für beide Seiten akzeptable Lösung außerhalb des Gerichts zu erreichen. damit soll Zeit gespart und die Kosten für alle Beteiligten gesenkt werden. Siehe auch Gerichtsverfahren, Rechtsprechung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Experimentelle Ökonomik über Außergerichtliche Einigung - Lexikon der Argumente

Parisi I 85
Außergerichtliche Einigung/Experimentelle Ökonomik/Sullivan/Holt: Eine populäre Hypothese - von vielen Wissenschaftlern untersucht, aber am häufigsten Priest und Klein (1984)(1) zugeschrieben - ist die Idee, dass Prozessparteien ihre Streitigkeiten nicht beilegen, wenn sie unvereinbare Erwartungen über die Aussichten auf einen Prozessausgang haben.* Von aktuellem Interesse ist eine wichtige Reihe von experimentellen Studien, die die Idee untersuchen, dass eigennützige Voreingenommenheit dazu führen kann, dass Prozessparteien unvereinbare Überzeugungen über die Stärke ihrer jeweiligen Seiten in einem Rechtsstreit entwickeln.**
Methodik/Studiendesign: (siehe Loewenstein et al. 1993(9)) Die Versuchspersonen wurden zufällig gepaart und bekamen die Rolle des Klägers oder des Beklagten in einem fiktiven Rechtsstreit zugewiesen. Jedem Probanden wurden dann ca. 30 Seiten Fallmaterial (Zeugenaussagen, Berichte, Diagramme etc.) zur Verfügung gestellt, in denen die Ereignisse und Transaktionen beschrieben wurden, die angeblich einen Klagegrund begründen. Beide Seiten bekamen die gleichen Informationen (...).
Eigennützige Voreingenommenheit: Von den vielen Experimenten, die unter Verwendung dieses grundlegenden Rahmens durchgeführt wurden, demonstrieren insbesondere zwei die Erklärungskraft der eigennützigen Voreingenommenheit als Antrieb für eine ausweglose Situation. Im ersten dieser Experimente wurden den Versuchspersonen Rollen zugewiesen und sie hatten Zeit, das Fallmaterial wie oben beschrieben zu lesen; aber bevor sie in die eigentliche Verhandlung eintraten, wurden sie zuerst gebeten zu erraten, wie hoch der geheime Schadensersatzpreis des Richters
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gewesen war (Loewenstein et al., 1993)(9). Diese Vorhersagen wurden dem Experimentator streng vertraulich mitgeteilt und wurden durch kleine monetäre Belohnungen für Vermutungen, die nahe genug am tatsächlichen Preis lagen, incentiviert. Die gesammelten Daten zeigen starke Hinweise auf eine eigennützige Voreingenommenheit (...). In einem zweiten Experiment bestätigten die Autoren die Kausalität der eigennützigen Voreingenommenheit bei der Erklärung der systematischen Divergenz der Erwartungen, indem sie das experimentelle Design so modifizierten, dass die Versuchspersonen die Fallmaterialien lasen und Schadensersatzschätzungen abgaben, bevor ihnen ihre Rollen als Kläger oder Beklagter zugewiesen wurden (Babcock et al., 1995)(10). Im Gegensatz zu den vorherigen Ergebnissen zeigten die Vorhersagen in diesem Experiment keine systematische Voreingenommenheit durch eine eventuelle Rollenzuweisung. Darüber hinaus erzielten die Probanden, die die Fallinformationen aus einer ex ante neutralen Haltung heraus interpretiert hatten, nach der Zuweisung ihrer Prozessrollen signifikant höhere Einigungsraten als die Probanden, die die Fallinformationen bereits in Kenntnis ihrer Prozessrollen gelesen hatten.
Informationsasymmetrie: Eine weitere populäre Hypothese für das Scheitern von Prozessparteien, eine effiziente Einigung zu erzielen, postuliert, dass urteilsrelevante Informationen zwischen den Parteien eines Rechtsstreits asymmetrisch verteilt sind.Einigungsineffizienzen werden dann durch die strategischen Versuche der Prozessparteien erklärt, private Informationen während des Prozesses zu signalisieren oder zu extrahieren (z.B. Bebchuk, 1984(11); Reinganum und Wilde, 1986(12)).***
Ökonomische Modelle von außergerichtlichen Einigungen unter asymmetrischer Information sagen unter geeigneten Bedingungen sowohl ein Scheitern der Einigung (d.h. des Prozesses) als auch eine Verzögerung der Einigung (d.h. eine späte Einigung) voraus (siehe z. B. Spier, 1992(13), 1994(14)). Ein kürzlich durchgeführtes Experiment zu außergerichtlichen Einigungen demonstriert eindeutig beide Vorhersagen der asymmetrischen Informationshypothese (Sullivan, 2016(15)).
Für innergerichtliche Verhandlungen siehe >Rechtsprechung/Experimentelle Ökonomik.

* Dieses allgemeine Modell des Siedlungsversagens wurde unter anderem von Gould (1973)(2) und Shavell (1982(3)) vertreten. Für eine experimentelle Studie speziell zur Selektionshypothese von Priest und Klein, siehe Stanley und Coursey (1990)(4).

** Für Details und zusätzlichen Hintergrund siehe Babcock und Loewenstein (1997)(5). Für alternative Studien, die mit demselben Grunddesign durchgeführt wurden, siehe Babcock, Loewenstein und Issacharoff (1997)(6), Babcock und Pogarsky (1999)(7) und Pogarsky und Babcock (2001)(8).

*** Kennan und Wilson (1993)(16) bieten eine detaillierte Behandlung der Rolle asymmetrischer Informationen in allgemeinen Verhandlungsmodellen. Für einen Überblick über ökonomische Experimente zu Verhandlungen unter asymmetrischer Information, siehe Roth (1995)(17).


1. Priest, G. L. and B. Klein (1984). “The Selection of Disputes for Litigation.” Journal of Legal Studies 13(1): 1–55.
2. Gould, J. P. (1973). “The Economics of Legal Conflicts.” Journal of Legal Studies 2: 279–300.
3. Shavell, S. (1982). “Suit, Settlement, and Trial: A Theoretical Analysis under Alternative Methods for the Allocation of Legal Costs.” Journal of Legal Studies 11(1): 55–81.
4. Stanley, L. R. and D. L. Coursey (1990). “Empirical Evidence on the Selection Hypothesis and the Decision to Litigate or Settle.” Journal of Legal Studies 19(1): 145–172.
5. Babcock, L. and G. Loewenstein (1997). “Explaining Bargaining Impasse: the Role of Self-Serving Biases.” Journal of Economic Perspectives 11(1): 109–126.
6. Babcock, L., G. Loewenstein, and S. Issacharoff (1997). “Creating Convergence: Debiasing Biased Litigants.” Law & Social Inquiry 22(4): 913–925.
7. Babcock, L. and G. Pogarsky (1999). “Damage Caps and Settlement: a Behavioral Approach.” Journal of Legal Studies 28(2): 341–370.
8. Pogarsky, G. and L. Babcock (2001). “Damage Caps, Motivated Anchoring, and Bargaining Impasse.” Journal of Legal Studies 30(1): 143–159.
9. Loewenstein, G., S. Issacharoff, C. Camerer, and L. Babcock (1993). “Self-Serving Assessments of Fairness and Pretrial Bargaining.” Journal of Legal Studies 22(1): 135–159.
10. Babcock, L., C. Camerer, G. Loewenstein, and S. Issacharoff (1995). “Biased Judgments of Fairness in Bargaining.” American Economic Review 85(5): 1337–1343.
11. Bebchuk, L. A. (1984). “Litigation and Settlement Under Imperfect Information.” RAND Journal of Economics 15(3): 404–415.
12. Reinganum, J. F. and L. L. Wilde (1986). “Settlement, Litigation, and the Allocation of Litigation Costs.” RAND Journal of Economics 17(4): 557–566.
13. Spier, K. E. (1992). “The Dynamics of Pretrial Negotiation.” Review of Economic Studies 59(1): 93–108.
14. Spier, K. E. (1994). “Pretrial Bargaining and the Design of Fee-Shifting Rules.” RAND Journal of Economics 25(2): 197–214.
15. Sullivan, S. P. (2016). Why Wait to Settle? An Experimental Test of the Asymmetric Information Hypothesis, Journal of Law & Economics, forthcoming.
16. Kennan, J. and R. Wilson (1993). “Bargaining with Private Information.” Journal of Economic Literature 31(1): 45–104.
17. Roth, A. E. (1995). “Bargaining Experiments,” in J. H. Kagel and A. E. Roth, eds., Handbook of Experimental Economics, 253–348. Princeton, NJ: Princeton University Press.


Sullivan, Sean P. and Charles A. Holt. „Experimental Economics and the Law“ In: Parisi, Francesco (Hrsg.) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Bd. 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University Press.


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Experimentelle Ökonomik

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017

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