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Eigentum: Eigentum ist alles, was sich im Besitz einer Person oder Einrichtung befindet. Es kann sowohl materiell als auch immateriell sein. Eigentumsrechte geben dem Eigentümer das Recht, sein Eigentum nach eigenem Ermessen zu nutzen, zu besitzen und darüber zu verfügen. Siehe auch Rechte, Pflichten, Verträge.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Murray N. Rothbard über Eigentum – Lexikon der Argumente

Rothbard III 91
Eigentum/Markt/Verträge/Rothbard: (...) damit eine Person etwas tauschen kann, muss sie es zuerst besitzen, oder es besitzen. Er gibt das Eigentum an der Ware X auf, um das Eigentum an der Ware Y zu erhalten.
>Tausch/Rothbard
, >Markt/Rothbard.
Das Eigentum eines oder mehrerer Eigentümer impliziert die ausschließliche Kontrolle und Nutzung der besessenen Güter, und die besessenen Güter werden als Eigentum bezeichnet. Freiheit von Gewalt bedeutet, dass sich niemand das Eigentum eines anderen durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt aneignen darf und dass das Eigentum einer jeden Person vor solchen Angriffen sicher ist, oder „sicher“. Welche Güter werden zu Eigentum? Offensichtlich sind nur knappe Mittel Eigentum. Die allgemeinen Bedingungen des Wohlergehens sind, da sie allen im Überfluss zur Verfügung stehen, nicht Gegenstand von Handlungen und können daher weder Eigentum sein noch zu Eigentum werden. Auf dem freien Markt ist es unsinnig zu behaupten, dass jemandem die Luft „gehört“.
Nur wenn ein Gut knapp ist, ist es notwendig, dass sich jemand dieses Gut oder das Eigentum daran für seinen Gebrauch aneignet. Die einzige Möglichkeit für einen Menschen, sich das Eigentum an der Luft anzueignen, ist die Anwendung von Gewalt, um diesen Anspruch durchzusetzen. Auf dem ungehinderten Markt könnte ein solches Vorgehen nicht stattfinden. Auf dem freien, ungehinderten Markt kann ein Mensch auf folgende Weise Eigentum an knappen Gütern erwerben: (1) Erstens hat jeder Mensch das Eigentum an sich selbst, an seinem Willen und seinen Handlungen und an der Art und Weise, wie er seine eigene Arbeitskraft einsetzt.
(2) Er erwirbt knappe, von der Natur gegebene Faktoren, indem er sich entweder bisher ungenutzte Faktoren für den eigenen Gebrauch aneignet oder indem er sie von einem anderen geschenkt bekommt, der sie sich letztlich als bisher ungenutzte Faktoren angeeignet haben muss.
(3) Kapital- oder Konsumgüter erwirbt er, indem er entweder seine eigene Arbeitskraft mit naturgegebenen Faktoren mischt, um sie zu produzieren (...).
Rothbard III 92
(4) Er kann jede Art von Faktor (Arbeitsleistung, naturgegebener Faktor, Kapitalgut, Konsumgut) gegen jede Art von Faktor tauschen.
Tausch: Damit das Geben oder Tauschen von Gütern stattfinden kann, müssen sie von den einzelnen Akteuren zunächst auf eine dieser Arten erworben werden. Die logische Abfolge der Ereignisse ist also: Ein Mensch besitzt sich selbst; er eignet sich ungenutzte, naturgegebene Faktoren für sein Eigentum an; er nutzt diese Faktoren, um Investitions- und Konsumgüter zu produzieren, die sein Eigentum werden; er verbraucht die Konsumgüter und/oder verschenkt sie und die Investitionsgüter an andere; er tauscht einen Teil dieser Güter gegen andere Güter, die auf die gleiche Weise in den Besitz anderer gelangt sind.(1),(2)
>Person/Philosophische Theorien, >Markt/Rothbard.
Im Gegensatz zu den allgemeinen Wohlfahrtsbedingungen, die auf dem freien Markt nicht der Aneignung als Eigentum unterliegen können, müssen knappe Güter, die in der Produktion verwendet werden, immer unter der Kontrolle von jemandem stehen und daher immer Eigentum sein.
Markt: Auf dem freien Markt sind die Güter Eigentum derjenigen, die sie entweder produziert, zuerst benutzt oder geschenkt bekommen haben. In einem System der Gewalt und der hegemonialen Bindungen muss jemand oder müssen einige Personen den Betrieb dieser Güter beaufsichtigen und leiten. Derjenige, der diese Funktionen ausübt, besitzt diese Güter als Eigentum, unabhängig von der rechtlichen Definition des Eigentums. Dies gilt sowohl für Personen und ihre Dienstleistungen als auch für materielle Güter.

1. Zum Selbsteigentum und zum Eigentumserwerb vgl. die klassische Diskussion von John Locke, „An Essay Concerning the True Original Extent and End of Civil Government, Second Treatise“ in Ernest Barker, Hrsg., Gesellschaftsvertrag (London: Oxford University Press, 1948), S. 15-30.
2. Das Problem des Selbsteigentums wird durch die Frage der Kinder kompliziert. Kinder können nicht als Kinder können nicht als Selbsteigentümer betrachtet werden, weil sie noch nicht im Besitz der Vernunft sind, die notwendig ist, um ihre Handlungen zu steuern.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Rothbard II
Murray N. Rothbard
Classical Economics. An Austrian Perspective on the History of Economic Thought. Cheltenham, UK: Edward Elgar Publishing. Cheltenham 1995

Rothbard III
Murray N. Rothbard
Man, Economy and State with Power and Market. Study Edition Auburn, Alabama 1962, 1970, 2009

Rothbard IV
Murray N. Rothbard
The Essential von Mises Auburn, Alabama 1988

Rothbard V
Murray N. Rothbard
Power and Market: Government and the Economy Kansas City 1977

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