Wirtschaft Lexikon der Argumente

Home Screenshot Tabelle Begriffe

 
Nutzenprinzip: Das Nutzenprinzip in den Wirtschaftswissenschaften besagt, dass Einzelpersonen oder Körperschaften Steuern im Verhältnis zu dem Nutzen zahlen sollten, den sie aus öffentlichen Gütern und Dienstleistungen ziehen. Dieses Prinzip zielt auf Fairness ab, indem es die Steuerzahlungen an den Wert der in Anspruch genommenen staatlichen Leistungen wie Infrastruktur oder Bildung anpasst und sicherstellt, dass diejenigen, die mehr profitieren, auch mehr beitragen. Siehe auch Besteuerung, Kostenprinzip.

_____________
Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Murray N. Rothbard über Nutzenprinzip – Lexikon der Argumente

Rothbard III 922
Nutzenprinzip/Besteuerung/Rothbard: Ein weiterer Versuch einer neutralen Besteuerung ist das Nutzenprinzip, das besagt, dass eine Steuer in Höhe des Nutzens erhoben werden sollte, den der Einzelne aus der staatlichen Leistung zieht.
>Kostenprinzip/Rothbard
, >Neutrale Besteuerung/Ökonomische Theorien,
>Neutrale Besteuerung/Rothbard, >Dienstleistung/Rothbard.
Kosten: Rothbard: Es wird nicht immer erkannt, was dieses Prinzip bedeuten würde: z.B. dass die Empfänger von Sozialleistungen die vollen Kosten dieser Leistungen zu tragen hätten. Jeder Empfänger von staatlicher Sozialhilfe müsste dann mehr bezahlen, als er erhält, denn er müsste auch die „Bearbeitungskosten“ der staatlichen Bürokratie bezahlen.
>Bürokratie/Rothbard.
VsNutzenprinzip: Bei Beibehaltung des Leistungsprinzips gäbe es natürlich keine Sozialhilfe oder andere Subventionszahlungen.
Dienstleistung: Selbst wenn wir die Diskussion wieder auf Dienstleistungen wie Polizeischutz beschränken, bleiben gravierende Mängel bestehen.
Rothbard III 923
Messungen: Ein fatales Problem ist, dass wir den Nutzen nicht messen können und nicht einmal wissen, ob er existiert. Wie bei der Kopfsteuer und den Kostenprinzipien gibt es hier keinen freien Markt, auf dem die Menschen nachweisen können, dass sie einen Nutzen aus dem Austausch erhalten, der größer ist als der Wert der Güter, die sie abgeben. Da Steuern durch Zwang erhoben werden, liegt es auf der Hand, dass der Nutzen, den die Menschen vom Staat haben, wesentlich geringer ist als der Betrag, den sie zahlen müssen, denn wenn sie frei wären, würden sie weniger zum Staat beitragen. Der „Nutzen“ wird also einfach willkürlich von den Regierungsbeamten angenommen.
Nutzen/Nutzen/freier Markt: Selbst wenn der Nutzen frei nachweisbar wäre, käme das Nutzenprinzip nicht an den Prozess des freien Marktes heran. Denn (...) die Individuen zahlen auf dem freien Markt einen einheitlichen Preis für Leistungen, unabhängig vom Ausmaß ihres subjektiven Nutzens.
Besteuerung/Marktprinzip: Jeden nach seinem Nutzen zu besteuern, steht also dem Marktprinzip diametral entgegen.
Staatliche Dienstleistung: Wenn schließlich der Nutzen eines jeden wegbesteuert wird, gibt es für ihn keinen Grund, den Tausch vorzunehmen oder die staatliche Leistung in Anspruch zu nehmen.
Grenznutzen: Auf dem Markt zahlen nicht alle Menschen, nicht einmal die marginalen Käufer, den vollen Betrag ihres Nutzens. Die supramarginalen Käufer erhalten einen nicht messbaren Zusatznutzen, ebenso wie die marginalen Käufer, denn ohne einen solchen Zusatznutzen würden sie das Produkt nicht kaufen.
Ungleichheiten: Für Dienstleistungen wie den Polizeischutz müssten Arme und Kranke nach dem Leistungsprinzip mehr bezahlen als Reiche und Wohlhabende, da erstere einen größeren Nutzen aus dem Schutz ziehen können.
>Steuerprogression/Rothbard, >Übergewinnsteuer/Rothbard, >Kopfsteuer/Rothbard.

_____________
Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Rothbard II
Murray N. Rothbard
Classical Economics. An Austrian Perspective on the History of Economic Thought. Cheltenham, UK: Edward Elgar Publishing. Cheltenham 1995

Rothbard III
Murray N. Rothbard
Man, Economy and State with Power and Market. Study Edition Auburn, Alabama 1962, 1970, 2009

Rothbard IV
Murray N. Rothbard
The Essential von Mises Auburn, Alabama 1988

Rothbard V
Murray N. Rothbard
Power and Market: Government and the Economy Kansas City 1977

Send Link
> Gegenargumente gegen Rothbard
> Gegenargumente zu Nutzenprinzip

Autoren A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   Y   Z  


Begriffe A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Z