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Kopfsteuer: Eine Kopfsteuer ist in der Wirtschaftswissenschaft eine feste, pro Person erhobene Steuer, die unabhängig von ihrem Einkommen oder Vermögen erhoben wird. Sie wird oft als regressiv angesehen, da sie alle mit der gleichen Steuerlast belastet, was Personen mit geringerem Einkommen unverhältnismäßig stark treffen kann. In der Vergangenheit wurden Kopfsteuern zur Finanzierung staatlicher Dienstleistungen verwendet, sind aber weitgehend durch Einkommens- oder Vermögenssteuern ersetzt worden. Siehe auch Besteuerung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Murray N. Rothbard über Kopfsteuer – Lexikon der Argumente

Rothbard III 921
Kopfsteuer/Pollsteuer/Rothbard:
Die Neutralität der Besteuerung: Weit davon entfernt, „neutral“ für den freien Markt zu sein, folgt eine proportionale Einkommenssteuer einem Prinzip, das, wenn es konsequent angewendet wird, die Marktwirtschaft und die gesamte Geldwirtschaft selbst auslöschen würde.
Kopfsteuer/Polltaxe: Es liegt also auf der Hand, dass eine gleichmäßige Besteuerung aller - die so genannte „Kopfsteuer“ oder „Kopfsteuer“ - dem Ziel der Neutralität wesentlich näher käme. Aber auch hier gibt es gravierende Neutralitätsmängel, ganz abgesehen von der unvermeidlichen Steuerzahler-Steuerverbraucher-Dichotomie. Zum einen werden Waren und Dienstleistungen auf dem freien Markt nur von denjenigen gekauft, die sie freiwillig zum Marktpreis erwerben wollen. Da es sich bei einer Steuer um eine Zwangsabgabe und nicht um einen freien Erwerb handelt, kann niemals davon ausgegangen werden, dass jedes Mitglied der Gesellschaft auf einem freien Markt den gleichen Betrag an den Staat zahlen würde.
Rothbard III 922
Staatliche Dienstleistungen/VsKopfsteuer: (...) nehmen wir an, dass die Kopfsteuer [für Polizeischutz] gezahlt wird. Die Regel der freien Marktwirtschaft ist, dass gleiche Preise für gleiche Dienstleistungen gezahlt werden; aber was ist hier eine „gleiche Dienstleistung“? Sicherlich ist die Dienstleistung des Polizeischutzes in einem städtischen Kriminalitätszentrum von weitaus größerem Ausmaß als in einem verschlafenen Hinterland, in dem Kriminalität selten ist. Der Polizeischutz wird in dem von Kriminalität heimgesuchten Gebiet sicherlich teurer sein; würde er also auf dem Markt angeboten, wäre der Preis dort höher als im Hinterland. Außerdem müsste eine Person, die besonders von Kriminalität bedroht ist und möglicherweise eine stärkere Überwachung benötigt, eine höhere Polizeigebühr entrichten. Eine einheitliche Steuer läge in den gefährlichen Gebieten unter dem Marktpreis und in den friedlichen Gebieten darüber. Um sich der Neutralität anzunähern, müsste eine Steuer also entsprechend den Kosten der Dienstleistungen variieren und nicht einheitlich sein.(1) Dies ist das vernachlässigte Kostenprinzip der Besteuerung.
Nutzenprinzip/Besteuerung/Rothbard: Ein weiterer Versuch einer neutralen Besteuerung ist das Nutzenprinzip, das besagt, dass eine Steuer in Höhe des Nutzens erhoben werden sollte, den der Einzelne aus der staatlichen Leistung zieht.
VsNutzenprinzip: Bei Beibehaltung des Leistungsprinzips gäbe es natürlich keine Sozialhilfe oder andere Subventionen.
Dienstleistung: Selbst wenn wir die Diskussion wieder auf Dienstleistungen wie Polizeischutz beschränken, bleiben gravierende Mängel bestehen.
Rothbard III 923
Messungen: Ein fatales Problem ist, dass wir den Nutzen nicht messen können und nicht einmal wissen, ob er existiert. Wie bei der Kopfsteuer und den Kostenprinzipien gibt es hier keinen freien Markt, auf dem die Menschen nachweisen können, dass sie einen Nutzen aus dem Austausch erhalten, der größer ist als der Wert der Güter, die sie abgeben. Da Steuern durch Zwang erhoben werden, liegt es auf der Hand, dass der Nutzen, den die Menschen vom Staat haben, wesentlich geringer ist als der Betrag, den sie zahlen müssen, denn wenn sie frei wären, würden sie weniger zum Staat beitragen. Der „Nutzen“ wird also einfach willkürlich von den Regierungsbeamten angenommen.
>Kostenprinzip/Rothbard
, >Neutrale Besteuerung/Ökonomische Theorien,
>Neutrale Besteuerung/Rothbard, >Dienstleistung/Rothbard, >Bürokratie/Rothbard, >Nutzenprinzip/Rothbard, >Steuerprogression/Rothbard,
>Übergewinnsteuer/Rothbard.

1. Wir räumen hier nicht ein, dass die „Kosten“ die „Preise“ bestimmen. Die allgemeine Reihe von Endpreisen bestimmt die allgemeine Reihe von Selbstkostenpreisen, aber dann wird die Lebensfähigkeit der Unternehmen davon bestimmt, ob der Preis, den die Leute für ihre speziellen Produkte zahlen werden, ausreicht, um die Kosten zu decken, die auf dem gesamten Markt bestimmt werden.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Rothbard II
Murray N. Rothbard
Classical Economics. An Austrian Perspective on the History of Economic Thought. Cheltenham, UK: Edward Elgar Publishing. Cheltenham 1995

Rothbard III
Murray N. Rothbard
Man, Economy and State with Power and Market. Study Edition Auburn, Alabama 1962, 1970, 2009

Rothbard IV
Murray N. Rothbard
The Essential von Mises Auburn, Alabama 1988

Rothbard V
Murray N. Rothbard
Power and Market: Government and the Economy Kansas City 1977

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