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| Gemeingut: Kollektivgüter oder öffentliche Güter sind in den Wirtschaftswissenschaften Güter, die nicht ausschließbar und nicht rivalisierend sind, d. h. sie können von allen genutzt werden, ohne die Verfügbarkeit für andere einzuschränken. Diese Güter müssen oft vom Staat bereitgestellt oder reguliert werden, da das Angebot auf dem privaten Markt problematisch ist und es Probleme mit Trittbrettfahrern gibt. Siehe auch Moral Hazard, Nicht-Rivalität._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
| Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Murray N. Rothbard über Gemeingut – Lexikon der Argumente
Rothbard III 1030 Gemeingut/Kollektive Güter/Rothbard: Der Ökonom behauptet einfach, dass einige Güter oder Dienstleistungen aufgrund ihrer Natur „kollektiv“ bereitgestellt werden müssen und „deshalb“ muss der Staat sie aus dem Steueraufkommen bereitstellen. RothbardVs: Hinter dieser scheinbar einfachen, existenziellen Aussage verbergen sich jedoch eine ganze Reihe unanalysierter politisch-ethischer Annahmen. Erstens: Selbst wenn es „kollektive Güter“ gäbe, folgt daraus keineswegs (1) dass eine Stelle sie bereitstellen muss oder (2) dass alle Mitglieder des Kollektivs gezwungen werden müssen, für sie zu bezahlen. Kurz gesagt, wenn X ein kollektives Gut ist, das von den meisten Menschen in einer bestimmten Gemeinschaft benötigt wird und das nur allen zur Verfügung gestellt werden kann, folgt daraus keineswegs, dass jeder Nutznießer gezwungen werden muss, für das Gut zu zahlen, das er im Übrigen vielleicht gar nicht will. Kurzum, wir sind wieder bei dem moralischen Problem des externen Nutzens angelangt (....). Das Argument der „kollektiven Güter“ lässt sich nach einer Analyse auf das Argument des „externen Nutzens“ reduzieren. >Externer Nutzen/Rothbard, >Externalitäten, >Kollektivgüter/Wirtschaftstheorien._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Rothbard II Murray N. Rothbard Classical Economics. An Austrian Perspective on the History of Economic Thought. Cheltenham, UK: Edward Elgar Publishing. Cheltenham 1995 Rothbard III Murray N. Rothbard Man, Economy and State with Power and Market. Study Edition Auburn, Alabama 1962, 1970, 2009 Rothbard IV Murray N. Rothbard The Essential von Mises Auburn, Alabama 1988 Rothbard V Murray N. Rothbard Power and Market: Government and the Economy Kansas City 1977 |
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