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Rechtfertigung, Philosophie: Die Rechtfertigung ist eine Bedingung für Wissen, die a) durch die Erklärung der Herkunft der Information oder b) durch logische Untersuchung der Argumentation erfüllt oder nicht erfüllt wird. Zu a) wurden Theorien wie die Kausaltheorie des Wissens oder Verlässlichkeitstheorien entwickelt. Siehe auch Verifikation, Verifikationismus, Überprüfung, Beweise, Externalismus.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

J.-J. Rousseau über Rechtfertigung – Lexikon der Argumente

Höffe I 274
Rechtfertigung/Rousseau/Höffe: Die Rechtfertigung eines Staatswesens geht von der irritierenden Beobachtung aus, dass der Mensch frei geboren ist, aber überall in Ketten liegt. Diese pathetisch-prägnante Einleitungsthese(1) enthält bei näherer Betrachtung vier staatstheoretische Behauptungen.
Freiheit:
1) Der Mensch «ist» frei geboren, die Freiheit also weder eine bloße Vorstellung noch eine Illusion, sondern eine Wirklichkeit. Weil diese auf «den» Menschen zutrifft, zeichnet sie den Menschen als Menschen aus. Die Freiheit ist nicht etwa nur ein Epochenbegriff, charakteristisch für die Moderne. Sie gehört vielmehr zur Natur des Menschen, hat also einen größeren, anthropologischen Rang.
2) Gleichwohl nimmt man (...) überall das Gegenteil wahr. Obwohl der Mensch von Geburt, mithin von «Natur» aus, frei ist, stellt man eine grundlegend andere Wirklichkeit fest: Allerorten liegt er in Ketten.
3) [Erscheint] irritierenderweise [die These einer] Gleichheit der Unfreiheit[:]
Höffe I 275
Soll der Mensch trotzdem frei bleiben, so hat die Wirklichkeit erst den Status einer Potentialität (...).
4) [Diesem Status muss man] zur Aktualisierung verhelfen (...). Dafür sind zwei Aufgabenbereiche zuständig, die Rousseau zwar in zwei verschiedenen Werken behandelt, jedoch in systematischer Hinsicht zu Recht im selben Jahr veröffentlicht: Für die aktuale Freiheit des Einzelnen allein ist die Erziehung (Émile)(2), für die aktuale Freiheit des Einzelnen im Politischen ist das Gemeinwesen (Vom Gesellschaftsvertrag)(1) verantwortlich.
>Gesellschaftsvertrag
, >Freiheit.

1. Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts (Du contrat social ou Principes du droit politique, 1762
2. Rousseau, Émile oder Über die Erziehung (Émile ou De l’éducation), 1762

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Rousseau I
J. J. Rousseau
The Confessions 1953

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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