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Gesellschaft: Der Begriff "Gesellschaft" bezieht sich auf eine Gruppe von Individuen, die in einer Gemeinschaft zusammenleben, gemeinsame Normen, Werte und Institutionen teilen und häufig durch festgelegte Regeln oder Gesetze regiert werden. Sie umfasst soziale Interaktionen, Beziehungen und kollektive Organisation innerhalb eines bestimmten geografischen oder kulturellen Kontextes. Siehe auch Gemeinschaft, Kultur, Staat, Normen, Werte, Institutionen._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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G. W. F. Hegel über Gesellschaft – Lexikon der Argumente
Brocker I 792 Gesellschaft/Hegel/Honneth: Die neoklassische ethisch-sittliche Grundorientierung verbindet Hegel aber mit einem genuin modernen Verständnis von Gesellschaft. Entscheidend dabei sei a) Hegels aus der englischen Nationalökonomie übernommener moderner Realismus, der die Gegebenheiten einer durch formelles Recht integrierten „marktvermittelten Produktion und Distribution von Gütern“(1) als Bedingungen betrachtet; b) ergeben sich für Hegel die sittlichen Verhältnisse einer Gesellschaft „nicht mehr einfach aus der zugrunde gelegten Natur des Menschen, sondern aus einer besonderen Art der Beziehungen zwischen ihnen,“(2) >Intersubjektivität/Hegel, Sittlichkeit/Hegel, Hegel/Honneth. 1. Axel Honneth, Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, mit einem neuen Nachwort, Frankfurt/M. 2014 (zuerst 1992) S. 21 2. Ebenda S. 31 Hans-Jörg Sigwart, „Axel Honneth, Kampf um Anerkennung“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018 - - - Höffe I 336 Gesellschaft/Hegel/Höffe: Hegel [trägt] mit der (...) Formulierung, der Mensch zähle, weil er Mensch ist(1), zur Begründung des modernen Staates bei (...). Zu ihm gehören Geschworenengerichte, eine öffentliche Rechtspflege, die Judenemanzipation und die Toleranz gegenüber Sekten. Modern ist auch Hegels wahrhaft tiefgründige Theorie der Anerkennung, die zu Recht bis heute immer wieder erinnert, freilich selten in ihrer mehrdimensionalen, nicht bloß sozialtheoretischen Bedeutung erneuert wird. >Anerkennung. Monarchie: Auf der anderen Seite plädiert Hegel für die (wenn auch konstitutionelle) Monarchie, lehnt das neuere Verständnis der Volkssouveränität ab und lässt eine ständisch gegliederte Gesellschaft zu. Demokratie:/Republik/Hegel: Den demokratischen Rechtsstaat legitimiert [Hegel] also nur zur Hälfte. Er rechtfertigt lediglich die rechtsstaatliche, nicht auch die demokratische, oder wie bei Kant: republikanische Seite. >Demokratie, >Republik. Wirtschaft: Vorbildlich wiederum ist die Integration der ökonomischen Welt, der bürgerlichen Gesellschaft, in die Rechts- und Staatstheorie, ferner das Gewicht, das er sozialen und politischen Institutionen einräumt. >Wirtschaft/Hegel, >Staat/Hegel. 1. G.W.F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundriss, 1820, § 209._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Brocker I Manfred Brocker Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018 Höffe I Otfried Höffe Geschichte des politischen Denkens München 2016 |