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 Billigkeit - Philosophie Lexikon der Argumente
 
Billigkeit: Billigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der eine gerechte oder angemessene Anwendung allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall bezeichnet. Er ermöglicht Richtern, Entscheidungen unter Berücksichtigung individueller Situationen und Prinzipien der Gerechtigkeit zu treffen, auch wenn sie nicht strikt durch bestehende Gesetze oder Regeln definiert sind. Siehe auch Gerichtsverfahren, Rechtsprechung, Gerechtigkeit.
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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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Aristoteles Billigkeit   Aristoteles,

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