Chancengleichheit: Chancengleichheit ist der Grundsatz, dass jeder die gleichen Erfolgschancen haben sollte, unabhängig von persönlichen Merkmalen wie Rasse, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Religion oder Behinderung. Siehe auch Gleichberechtigung, Gleichheit, Gerechtigkeit._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.
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