Fahrlässigkeit: Unter Fahrlässigkeit versteht man das Versäumnis, angemessene Sorgfalt walten zu lassen, wodurch eine andere Person oder Eigentum geschädigt wird. Es handelt sich um eine Pflichtverletzung, wenn eine verantwortliche Partei nicht vernünftig handelt oder Handlungen vornimmt, die eine umsichtige Person unter ähnlichen Umständen nicht vornehmen würde. Siehe auch Kompensation._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.
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