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 Gruppenrechte - Philosophie Lexikon der Argumente
 
Gruppenrechte: Gruppenrechte sind Rechte, die einer Gruppe von Menschen als Ganzes zustehen und nicht den einzelnen Mitgliedern der Gruppe. Sie schützen die Fähigkeit der Gruppe, ihre Identität, Kultur und Lebensweise zu bewahren. Siehe auch Rechte, Gemeinschaft, Gesellschaft, Kultur.
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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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