Objektivität: Eine Eigenschaft von Feststellungen über Sachverhalte. Dabei wird davon ausgegangen, dass die dem Sachverhalt zugeschriebenen Eigenschaften durch den Sachverhalt bestimmt werden und nicht oder möglichst wenig beeinflusst durch die zuschreibende Person. Zur Feststellung, ob diese Forderung erfüllt ist, gehört die Berücksichtigung der Methoden des Zugangs zu Informationen. Damit wird über den betrachteten Sachverhalt hinausgegangen. _____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.
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