Verfahrensgerechtigkeit: Verfahrensgerechtigkeit ist eine Art der Durchführung von der Verfahren, die zur Beilegung von Streitigkeiten und zur Zuweisung von Ressourcen eingesetzt werden. Sie beruht auf Fairness, Transparenz, Mitspracherecht und Neutralität. Siehe auch Fairness, Neutralität, Gerichtsverfahren, Gerechtigkeit.
_____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.
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