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 Haftungsrecht - Psychologie Lexikon der Argumente
 
Haftungsrecht: Das Haftungsrecht ist ein Zweig des Zivilrechts, der sich mit Rechtsverletzungen befasst, die eine Person einer anderen zufügt. Es zielt darauf ab, diejenigen zu entschädigen, die durch die unrechtmäßigen Handlungen anderer geschädigt wurden, Menschen davon abzuhalten, schädliche Handlungen zu begehen, und die Täter für ihre Handlungen zur Verantwortung zu ziehen. Siehe auch Fahrlässigkeit, Recht, Gerechtigkeit, Kompensation.
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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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Hg. Martin Schulz