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 Einfuhrkontingente - Wirtschaft Lexikon der Argumente
 
Einfuhrkontingente: Einfuhrkontingente sind staatlich festgelegte Beschränkungen der Menge oder des Wertes bestimmter Waren, die in einem bestimmten Zeitraum in ein Land eingeführt werden dürfen. Ihr Zweck ist es, die heimische Industrie vor ausländischer Konkurrenz zu schützen, die Importe zu reduzieren und die Inlandspreise möglicherweise zu stabilisieren. Sie können jedoch zu höheren Preisen für die Verbraucher und einer geringeren Produktvielfalt führen. Siehe auch Internationaler Handel, Freiwillige Ausfuhrbeschränkungen, Ausfuhrsubventionen, Subventionen.
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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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Hg. Martin Schulz