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 Gemeingut - Wirtschaft Lexikon der Argumente
 
Gemeingut: Kollektivgüter oder öffentliche Güter sind in den Wirtschaftswissenschaften Güter, die nicht ausschließbar und nicht rivalisierend sind, d. h. sie können von allen genutzt werden, ohne die Verfügbarkeit für andere einzuschränken. Diese Güter müssen oft vom Staat bereitgestellt oder reguliert werden, da das Angebot auf dem privaten Markt problematisch ist und es Probleme mit Trittbrettfahrern gibt. Siehe auch Moral Hazard, Nicht-Rivalität.
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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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Hg. Martin Schulz