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| Kompensation - Wirtschaft Lexikon der Argumente | |||
| Entschädigung: Im Fahrlässigkeitsrecht ist die Entschädigung das Geld, das ein Gericht von einem fahrlässig handelnden Beklagten an einen geschädigten Kläger zu zahlen hat. Der Zweck der Entschädigung besteht darin, den Kläger zu entschädigen oder ihn wieder in die Lage zu versetzen, in der er sich vor der Fahrlässigkeit befand. Siehe auch Haftungsrecht, Fahrlässigkeit._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
| Autor | Begriff | Weitere Begriffe zu Autor | |
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| Cooter, Robert | Kompensation | Cooter, Robert | |
| Wittman, Donald | Kompensation | Wittman, Donald | |
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Hg. Martin Schulz | |||