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 Anteilseigner - Wirtschaft Lexikon der Argumente
 
Anteilseigner: In der Wirtschaft sind Aktionäre natürliche oder juristische Personen, die Anteile an einem Unternehmen besitzen und damit Teilhaber sind. Sie haben Anspruch auf einen Teil der Unternehmensgewinne, in der Regel in Form von Dividenden, und haben ein Stimmrecht bei Unternehmensentscheidungen. Aktionäre tragen die finanziellen Risiken der Unternehmensleistung und profitieren vom Erfolg des Unternehmens oder leiden unter seinen Verlusten. Siehe auch Aktienmarkt, Residual claimant, Anreize.
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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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Demsetz, Harold Anteilseigner   Demsetz, Harold

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Hg. Martin Schulz