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 Geistiges Eigentum - Wirtschaft Lexikon der Argumente
 
Geistiges Eigentum: Geistiges Eigentum sind immaterielle Güter, die durch menschliche Kreativität entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Erfindungen, Werke der Literatur und Kunst, Marken und Designs. Geistiges Eigentum wird durch Gesetze geschützt, um den Urhebern und Rechteinhabern eine angemessene Vergütung für ihre Leistungen zu sichern und Innovationen zu fördern. Siehe auch Copyright, Autorschaft, Literatur, Texte, Kunst, Kunstwerke, Eigentum, Datenschutz.
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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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Hg. Martin Schulz