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 Körperschaften - Wirtschaft Lexikon der Argumente
 
Körperschaften: Körperschaften sind juristische Personen, die unabhängig von ihren Mitgliedern rechtlich handeln können. Sie können Eigentum besitzen, Verträge abschließen und Verbindlichkeiten eingehen. Beispiele sind Unternehmen, Vereine oder Gemeinden. Mitglieder haften in der Regel nur begrenzt. Körperschaften dienen verschiedenen Zwecken, wie wirtschaftlichen Aktivitäten, gemeinnütziger Arbeit oder der öffentlichen Verwaltung. Siehe auch Unternehmen, Wirtschaft.
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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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Hg. Martin Schulz