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 Rechtspositivismus - Wirtschaft Lexikon der Argumente
 
Rechtspositivismus: Der Rechtspositivismus geht davon aus, dass das Recht eine Reihe von sozialen Regeln ist, die von Menschen geschaffen und durchgesetzt werden, und dass seine Gültigkeit nicht von seiner Moral oder Gerechtigkeit abhängt. Siehe auch Gesetz, Gesetze, Rechte, Rechtsprechung, Staat, Gesellschaft.
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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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Hg. Martin Schulz