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| Verwaltungsbehörden - Wirtschaft Lexikon der Argumente | |||
| Verwaltungsbehörden: Verwaltungsbehörden sind Regierungsstellen, die ermächtigt sind, gesetzgeberische Richtlinien umzusetzen, indem sie Vorschriften ausarbeiten und durchsetzen, Streitigkeiten schlichten und Dienstleistungen erbringen. Siehe auch Verwaltung._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
| Autor | Begriff | Weitere Begriffe zu Autor | |
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| Public Choice-Theorie | Verwaltungsbehörden | Public Choice-Theorie | |
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Hg. Martin Schulz | |||