Begriff/ Autor/Ismus |
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Herrschaft | Thomas v. Aquin | Höffe I 148 Herrschaft/Gemeinwesen/Thomas/Höffe: Die Obrigkeit darf (...) nicht willkürlich agieren. Nicht befugt, beliebige Gesetze zu erlassen, hat sie das hochgenerelle Naturgesetz auf die geschichtliche Situation hin zu konkretisieren, wo nötig auch fortzuentwickeln. Gesetz: Es soll dem Wohl des Gemeinwesens dienen und mittels Verboten etwa von Mord und Diebstahl vom Volk Schaden abwenden. Ausnahmen: Wegen des Situationsbezuges können die näheren Bestimmungen unter- schiedlich ausfallen, auch wieder geändert werden. >Billigkeit. Höffe I 151 Über die Herrschaft von Fürsten/Thomas: (De regno): Trotz des fragmentarischen Charakters wird Thomas‘ Intention deutlich (...): Aristoteles Politische Philosophie soll (...) als eigenständiges Denken lebendig, zusätzlich unter den Bedingungen der damaligen Verhältnisse konkretisiert werden. Das Vorwort weist auf Gott als den «König aller Könige und Herrn aller Herrscher» hin. Es bestimmt als Gegenstand «den Ursprung königlicher Herrschaft (regni origo) und alles, was mit dem Beruf eines Königs verbunden ist». Realistische Auffassung: Thomas bleibt (...) seiner intellektuellen Grundhaltung treu, dass der Mensch mittels seiner autonomen und erfahrungsangereicherten Vernunft die für ihn wesentlichen Dinge auch ohne Offenbarung zu erkennen vermag. Höffe I 152 De regno: Der Text lässt sich vereinfacht in vier Teile gliedern: (1) die Rechtfertigung von Herrschaft, in die ein Plädoyer für die Monarchie und gegen die Tyrannis eingeht (Buch I, Kap. 1—6: ratio regiminis), (...) (2) ein indirekter Fürstenspiegel, nämlich eine Überlegung zu den Motiven eines gerechten Herrschers (1 7—11: ratio regentis). (...) (3) die entsprechen- den Regierungsaufgaben an (1 12—15: ratio gubernationis),(...) (4) das unvollendete Buch II [erörtert] die wichtigste Herrschaftsaufgabe, die Gründung eines Gemeinwesens, einer Stadt Oder eines Reiches (...) (II 1—4). Monarchie: hält Thomas nicht für selbstverständlich legitim. Mensch/Bürger/Anthropologie: Aristoteles' Bestimmung des Menschen als seiner Natur nach politisches Lebewesen wird zum Begriff des animal sociale et politicum, des sozialen und politischen Lebewesens, weiterentwickelt. (...) [Thomas‘] Ansicht nach muss der Mensch, sowohl ein Mängel-, als auch ein Vernunftwesen, mit seiner Hände Arbeit selbst für sein Leben sorgen. Höffe I 155 Gemeinwohl: Bei der Verpflichtung des Herrschers auf das Gemeinwohl erweist [Thomas] sich wieder als erfahrungsoffener Realist. Denn er bindet diese Verpflichtung nicht an ein altruistisches Verantwortungsgefühl. ThomasVsCicero: Gegen Cicero besteht der angemessene Lohn nicht in Ehre oder Ruhm, die von den Guten nämlich gering geachtet wer- Höffe I 156 den, überdies so gefährliche Übel wie verderbliche kriegerische Verwicklungen und Heuchelei zur Folge haben. Korruption: Noch weniger darf es, was an Platon erinnert, auf Geld ankommen(2). Es zählt vielmehr allein der von Gott zu erwartende Lohn, der höchste Grad an himmlischer Seligkeit(3). Überdies erfahre schon im Diesseits der gerechte König einen angemessenen Lohn. Diese Annahme erinnert nicht an Aristoteles' Politik, sondern an eine Behauptung Platons in der Politeia, dass einem gerechten Herrscher weit mehr als einem Tyrannen die Güter der Erde wie Reichtum, Macht, Ehre und ein guter Ruf zuteilwerden. Heilserwartung: Sowohl die Erwartung des diesseitigen Wohls als auch die des jenseitigen Heils motivieren den König zur guten Herrschaft, statt ein Tyrann zu werden(4). 1. Thomas De regno ad regem Cypri 2. Ebenda I, 7 3. Ebenda I, 9 4. Ebenda I, 10f |
Aquin I Thomas von Aquin Über die Herrschaft des Fürsten Stuttgart 1971 |
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