Begriff/ Autor/Ismus |
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Geltung | Toulmin | Habermas III 62 Geltung/Toulmin/HabermasVsToulmin/Habermas: Toulmin trennt konventionelle, von Handlungskontexten abhängige Ansprüche nicht deutlich von universalen Geltungsansprüchen. Seine Beispiele zeigen das: Bsp Feststellung von Sportergebnissen, von Ursachen einer Infektion, Begründung unternehmerischer Entscheidungen, Begründung von Zugangsberechtigungen, Handlungsempfehlungen, ästhetische Urteile. >Rechtfertigung, >Urteile, >Wissenschaft/Toulmin. III 63 Habermas: erst der Kontext entscheidet über die Art des Geltungsanspruchs. Bsp Bei einer botanischen Klassifikation geht es um Wahrheit einer Proposition. – Bei der Vermittlung derselben Einteilung durch einen Lehrer geht es dagegen um den Anspruch auf die Verständlichkeit einer semantischen Regel. >Sprachgebrauch, >Klassifikation, >Systeme. |
Toulmin I St. Toulmin The Uses of Argument Cambridge 2003 Ha I J. Habermas Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988 Ha III Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981 Ha IV Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981 |
Unparteilichkeit | Toulmin | Habermas III 60 Unparteilichkeit/Toulmin/Habermas: Toulmin möchte für die Vermeidung apriorischer Vernunftmaßstäbe nicht den Preis des Relativismus zahlen. Es darf nicht allein das zählen, was die Beteiligten jeweils für „rational“ halten. >Rationalität, >Relativismus, >Objektivität. Allerdings will Toulmin – wie der Hegel der „Phänomenologie“ – nicht willkürlich voraussetzen, sondern aus der begreifenden Aneignung des kollektiven Vernunftunternehmens der Menschengattung gewinnen. HabermasVsToulmin: solange er aber nicht die allgemeinen kommunikativen Voraussetzungen und Verfahren kooperativer Wahrheitssuche... Habermas III 61 ...klärt, kann er auch nicht formal-pragmatisch angeben, was es heißt, als Argumentationsteilnehmer einen unparteiischen Standpunkt einzunehmen. Diese „Unparteilichkeit“ lässt sich am Aufbau der verwendeten Argumente nicht ablesen, sondern nur anhand der Bedingungen der diskursiven Einlösung von Geltungsansprüchen klären. Toulmin legt nicht die richtigen Schnitte zwischen die zufälligen institutionellen Ausprägungen der Argumentation einerseits und die durch innere Strukturen bestimmten Argumentationsformen andererseits. >Geltungsansprüche, >Diskurs, >Diskurstheorie. Zwar trennt Toulmin Konflikt- und Konsensmodelle, diese stehen aber anders als er annimmt, nicht gleichberechtigt nebeneinander. Das Einlösen von Kompromissen dient überhaupt nicht einer streng diskursiven Einlösung von Geltungsansprüchen, sondern der Abstimmung nicht verallgemeinerungsfähiger Interessen auf der Grundlage gleichgewichtiger Machtpositionen. |
Toulmin I St. Toulmin The Uses of Argument Cambridge 2003 Ha I J. Habermas Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988 Ha III Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981 Ha IV Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981 |
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