Lexikon der Argumente


Philosophische Themen und wissenschaftliche Debatten
 
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Differenzprinzip Rawls I 75
Differenzprinzip/Theorie der Gerechtigkeit als Fairness/Rawls: das Differenzprinzip beseitigt die Unbestimmtheit des Effizienzprinzips (>Effizienz/Rawls, >Pareto-Optimum/Rawls), indem es eine Position bestimmt, von der aus die sozialen und ökonomischen Ungleichheiten der Grundstruktur ((s) einer zu errichtenden Gesellschaft) beurteilt werden können. Setzt man den institutionellen Rahmen Liberaler Gleichheit (siehe Gleichheit/Rawls) und fairer Chancengleichheit voraus, dann sind die Erwartungen der Bessergestellten gerecht dann und nur dann, wenn sie Teil eines Schemas sind, dass die Erwartungen der am stärksten benachteiligten Mitglieder verbessert.
I 76
Das Differenzprinzip besagt, dass eine Gleichverteilung von Gütern zu bevorzugen ist, solange eine andersartige Verteilung nicht beide Seiten (Besser- und Schlechtergestellte) zugleich begünstigt.
I 77
RawlsVsUtilitarismus: Der klassische Utilitarismus ist indifferent in Bezug darauf, wie eine konstante Summe von Nutzen verteilt wird. Er appelliert nur bis zu einer bestimmten Schwelle an Gleichheit. >Utilitarismus.
I 78
Differenzprinzip/Sonderfälle/Rawls: 1. Sonderfall: Wenn die Erwartung der am schlechtesten gestellten Person nicht verbessert werden können, kann keine Veränderung der Einkommenssituation einer bessergestellten Person eine Verbesserung für die schlechter gestellte Person bewirken.
2. Sonderfall: tritt ein, wenn die Erwartungen aller Bessergestellten zumindest zum Wohlstand der Schlechtergestellten beitragen. Das heißt, wenn ihre Erwartungen fallen, fallen auch die der schlechter Gestellten. Dennoch ist das Maximum noch nicht erreicht.
I 79
Ungerechtigkeit/Rawls: Wie ungerecht ein (Verteilungs-) Schema ist, hängt davon ab, wie exzessiv die Erwartungen der Bessergestellten sind und inwieweit sie von Verletzungen der anderen Prinzipien der Gerechtigkeit und der fairen Chancengleichheit abhängig sind. >Ungerechtigkeit, >Ungleichheiten.
Differenzprinzip/Rawls: ist ein Maximierungsprinzip. Wir müssen die Fälle, wo es funktioniert streng von den Fällen unterscheiden, wo dies nicht der Fall ist (s.o. Sonderfälle 1 und 2).
Das Differenzprinzip ist mit dem Effizienzprinzip vereinbar.
Demokratie/Rawls: Eine demokratische Verfassung ist nicht konsistent mit dem Effizienzprinzip allein, wenn es so aufgefasst wird, dass nur Veränderungen erlaubt sind, die die Situation aller Menschen verbessert wird. Grund: Gerechtigkeit
I 80
erfordert einige Veränderungen, die in diesem Sinn nicht effizient sind. Differenzprinzip/Gerechtigkeit: da die Verteilung in einem Ausgangszustand niemals exakt zu bestimmen ist, spielt diese auch keine entscheidende Rolle, wenn das Differenzprinzip angewendet wird.
>Gerechtigkeit, >Prinzipien/Rawls.
Kettenverbindung/Wohlstand/Gesellschaft/Rawls: wir nehmen eine Kettenverbindung an, d.h. wenn die Erwartung der am schlechtesten Gestellen durch eine Maßnahme angehoben werden, dann wird dies auch für alle Positionen gelten, die zwischen diesen und den am besten Gestellten Personen liegen. Sollte es jedoch Bruchstellen geben, so haben diejenigen, die sich an einer solchen Position befinden, kein Vetorecht gegen die Verbesserungen für die Schlechtergestellten.
I 82
Differenzprinzip/Rawls: Das Differenzprinzip ist nicht abhängig von kontingenten tatsächlichen Abweichungen von der Kettenverbindung, die sowieso selten perfekt funktioniert. Problem: Wir nehmen Engmaschigkeit (close-kitness) der Kettenverbindung an, aber in vielen Fällen mag eine Verbesserung der Bessergestellten gar keine Auswirkung auf die Situation der Schlechtergestellten haben.
Weitere Einträge zu >Differenzprinzip.

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005
Generationengerechtigkeit Rawls I 128
Generationengerechtigkeit/Rawls: es ist die Frage, ob die Personen in einem angenommenen Anfangszustand einer zu errichtenden Gesellschaft Pflichten und Verpflichtungen gegenüber Dritten, insbesondere ihrer direkten Nachkommen haben. Das Prinzip der Gerechtigkeit als Fairness möchte seine Prinzipien aber nicht aus solchen Erwägungen ableiten. >Fairness/Rawls, >Gesellschaft/Rawls, >Gerechtigkeit/Rawls.
Dennoch nehme ich an, dass die Personen zwar nicht ihre eigene Lebensspanne in Kontinuität berücksichtigen, aber dennoch wird sich ihr Goodwill über wenigstens zwei Generationen erstrecken.
I 208
Generationengerechtigkeit/Rawls: Da die Mitglieder der Gesellschaft ein Interesse haben, ihren Abkömmlingen gleiche Freiheitsrechte zu sichern, gibt es keinen Konflikt über die Wahl des Prinzips gleicher Freiheiten. Ein Sohn könnte z.B. nicht argumentieren, dass der Vater seine Interessen vernachlässigte, würde er das Prinzip gleicher Freiheiten akzeptieren. Der Vater müsste bei einer Abweichung davon zuungunsten anderer argumentieren, dass diese anderen Vorteile entstünden, wenn sie erwachsen werden.
I 284
Generationengerechtigkeit/Rawls: Diese Frage fordert jede ethische Theorie heraus. Sie hängt davon ab, wie die sozialen Mindeststandards definiert werden.
I 286
Soziale Mindeststandards/Rawls: hier gibt es zwei Probleme: a) es kann nicht genug angespart werden oder
b) die Besteuerung greift bei einer Anhebung des Minimums zu stark.
Dann beginnt die Situation der am schlechtesten Gestellten, sich zu verschlechtern.
Die Frage der Sparrate ist oft diskutiert worden(1)(2)(3)(4)(5).
I 287
Generationengerechtigkeit/Rawls: Die Schlussfolgerung ist, dass die größeren Vorteile künftiger Generationen hinreichend groß sein werden, um die gegenwärtigen Opfer zu kompensieren. Das kann allein deshalb schon wahr sein, weil spätere Generationen bessere Technologie zur Verfügung haben. RawlsVsUtilitarismus: Der Utilitarismus zwingt uns dazu, den Ärmeren größere Opfer aufzuerlegen für die Späteren, denen es vielleicht schon aufgrund anderer Umstände besser gehen wird.
Das gegenseitige Aufrechnen macht aber zwischen Generationen nicht so viel Sinn wie zwischen Zeitgenossen.
>Utilitarismus, >VsUtilitarismus.
Vertragstheorie/Vertragsdoktrin/Rawls: Die Vertragsdoktrin betrachtet das Problem aus Sicht der Anfangssituation einer zu errichtenden Gesellschaft. Hier wissen die Beteiligten nicht, zu welcher Generation sie gehören, wenn sie sich für die Gesellschaftsform und ihre Ausgestaltung entscheiden sollen. Nun sollen sie sich fragen, wieviel sie bereit sind, anzusparen, wenn alle anderen dasselbe tun. Dadurch sollen sie ein Prinzip des gerechten Sparens aufstellen, dass für alle gilt.
>Vertragstheorie.
I 288
Einzig die Angehörigen der allerersten Generation profitieren nicht davon, aber niemand weiß, zu welcher Generation er gehört.
I 289
Das Prinzip des gerechten Sparens zwingt aber nicht dazu, auf ewig weiter zu sparen. Details sind zu späteren Zeitpunkten zu klären. Jede Generation hat ihre eigenen, angemessenen Ziele. Generationen sind einander ebenso wenig unterworfen wie Individuen es sind. Keine Generation hat besondere Ansprüche.
I 290
Sparen/Sparrate/Wohlstand/Rawls: Das letzte Stadium muss keines des Überflusses sein. Das Prinzip der Gerechtigkeit fordert nicht frühere Generationen zu sparen, damit spätere mehr haben. Vielmehr geht es beim Sparen um die Ermöglichung einer besseren Ausprägung einer gerechten Gesellschaft und gleicher Freiheiten. Wenn mehr angespart wird, ist es für andere Zwecke. Es wäre ein Missverständnis zu denken, die Verwirklichung einer guten und gerechten Gesellschaft müsse warten bis ein hoher Lebensstandard erreicht ist.
I 291
Generationengerechtigkeit/Alexander Herzen/Rawls: Herzen These: Die menschliche Entwicklung ist eine Art chronologischer Unfairness, denn die Späteren profitieren von der Arbeit der Früheren, ohne denselben Preis zu zahlen.(6) >A. Herzen.
Generationengerechtigkeit/Kant: Kant sah es als befremdlich an, dass frühere Generationen ihre Last lediglich zugunsten der späteren tragen und das diese als einzige das Glück haben werden, in einem vollendeten Gebäude wohnen zu dürfen(7).
>Generationengerechtigkeit/Kant.

1. Siehe A. K. Sen „On Optimizing the Rate of Saving“, Economic Journal, Bd. 71, 1961.
2. J. Tobin, National Economic Policiy, New Haven, 1966, Kap. IX.
3. R.M. Solow, Growth Theory, New York, 1970, Kap. V.
4. Frank P. Ramsey, „A Mathematical Theory of Saving“, Economic Journal, Bd. 38, 1928, Nachdruck in Arrow and Scitovsky, Readings in Welfare Economics.
5. T.C. Koomans, „On the Concept of Optimal Economic Growth“ (1965), In: Scientific Papers of T. C. Kopmans, Berlin, 1970.
6. Zitat aus Isaiah Berlin’s Einführung zu Franco Venturi, Roots of Revolution, New York, 1960 S. xx.
7. Kant: „Idea for a Universal History with a Cosmopolitan Purpose“, Zitiert aus Hans Reiss (Hrsg.) Kant, Political Writings, Cambridge, 1970, S. 44.

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005
Gerechtigkeit Rawls I 3
Gerechtigkeit/Rawls: Gerechtigkeit ist die erste Tugend sozialer Institutionen, wie Wahrheit dies für Gedankensysteme ist. So wie eine unwahre Theorie zurückgewiesen oder revidiert werden muss, müssen Gesetze und Institutionen reformiert oder abgeschafft werden, wenn sie ungerecht sind.
>Ungerechtigkeit, >Gesetze.
Jede Person besitzt eine Unverletzlichkeit, die auf Gerechtigkeit gründet, die nicht einmal durch das Wohlergehen einer Gesellschaft als Ganzes außer Kraft gesetzt werden kann. Daher kann ein Verlust der Freiheit einiger nicht durch ein größeres Gut außer Kragt gesetzt werden, das mehreren zuteil wird. (RawlsVsUtilitarismus, RawlsVsSinger, Peter).
>Utilitarismus, >P. Singer.
I 4
Die Rechte, die durch Gerechtigkeit verbürgt sind, sind kein Gegenstand politischen Aushandelns oder sozialer Interessen. Vgl.>Menschenrechte, >Grundrechte.
So wie das Akzeptieren einer fehlerhaften Theorie nur durch die Abwesenheit einer besseren Theorie gerechtfertigt ist, so ist Ungerechtigkeit nur tolerierbar, wenn das notwendig ist, um größeres Unrecht zu vermeiden. Um zu untersuchen, ob diese allzu starken Behauptungen gerechtfertigt sind, müssen wir eine Theorie der Gerechtigkeit entwickeln.
>Gesellschaft/Rawls.
I 5
Gerechtigkeit/Gesellschaft/Rawls: Auch wenn die Menschen uneins sind darüber, welche Prinzipien zu akzeptieren sind, nehmen wir dennoch an, dass sie jeder eine Vorstellung von Gerechtigkeit haben. Das heißt, sie verstehen, dass solche Prinzipien nötig sind, um grundlegende Rechte und Pflichten zu bestimmen und ihre Verteilung zu überwachen. Daher scheint es vernünftig, einen Begriff der Gerechtigkeit verschiedenen Vorstellungen von Gerechtigkeit gegenüberzustellen.
I 6
Gerechtigkeit/Rawls: Gerechtigkeit kann nicht bei Verteilungsgerechtigkeit stehen bleiben. Sie muss zu einem Merkmal sozialer Institutionen werden.
I 54/55
Gerechtigkeit/Prinzipien/Rawls: Die Prinzipien der Gerechtigkeit unterscheiden sich stark, je nachdem sie für Individuen oder für Institutionen gelten sollen. >Prinzipien/Rawls.
I 237
Natural justice/Rawls: Die Grundsätze des Naturrechts sollen die Integrität des Rechtsverfahrens sicherstellen.(1). >Naturrecht.
I 310
Gerechtigkeit/Idealisierung/RawlsVsLeibniz/RawlsVsRoss, W.D./Rawls: Man sollte Gerechtigkeit nicht mit einem „idealen Glück“ gleichsetzen oder definieren zu versuchen. (Vgl: W.D. Ross, The Right and the Good(2)(3). >G.W. Leibniz.
Die Theorie der Gerechtigkeit als Fairness weist solche Vorstellungen zurück. Ein solches Prinzip würde in der Anfangssituation nicht gewählt. Dort könnte man solche Kriterien gar nicht definieren.
I 311
Wozu Menschen berechtigt sind, bemisst sich nicht aus einem intrinsischen Wert. Der moralische Wert hängt nicht von Angebot und Nachfrage ab. Wenn bestimmte Leistungen nicht mehr nachgefragt werden, nimmt der moralische Verdienst nicht gleichermaßen ab.
I 312
Der Begriff des moralischen Werts liefert kein erstes Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit. Der Moralische Wert kann definiert werden als ein Sinn für Gerechtigkeit, wenn die Prinzipien der Gerechtigkeit verfügbar sind.
1. Siehe L. A. Hart, The Concept of Law, Oxford, 1961, S. 156, 202.
2. Vgl. W. D. Ross, The Right and the Good (Oxford, 1930), S. 21,26-28,57f.
3. Leibniz, „On the Ultimate Origin of Things“ (1697) Hrsg. P.P. Wiener (New York, 1951), S. 353.


Gaus I 94
Gerechtigkeit/Rawls/Waldron: Diversität/Inhomogenität/Gesellschaft/Rawls: "[W]ie ist es möglich", fragte Rawls, "dass es im Laufe der Zeit eine gerechte und stabile Gesellschaft freier und gleicher Bürger gibt, die durch vernünftige religiöse, philosophische und moralische Lehren tief gespalten bleiben?" (1993(2):4).
Gaus I 95
Waldron: Der Schlüssel (...) besteht darin, darauf zu bestehen, dass eine akzeptable Gerechtigkeitstheorie T so beschaffen sein muss, dass unter den Gründen für die Ablehnung von T oder die Nichtübereinstimmung mit T keiner sich gegen die Verpflichtung von T auf eine bestimmte Wertvorstellung oder eine andere umfassende philosophische Konzeption wendet. >Individualismus/Rawls, >Rawls/Waldron.
Probleme: (...) es gibt weitere Fragen, wie [ein] Schwellenwerttest zu verstehen ist. Eine Möglichkeit ist, daß T einen akzeptablen modus vivendi für die Anhänger der verschiedenen umfassenden Konzeptionen darstellt {C1 , C2 , ..., Cn }. Wie ein Vertrag, der den Konflikt zwischen ehemals verfeindeten Mächten beendet, kann T als das Beste dargestellt werden, was C1 im Sinne einer Gerechtigkeitstheorie erhoffen kann, da es mit C2, ..., Cn koexistieren muss, und das Beste, was C2 erhoffen kann, da es mit C1 , C3 ,..., Cn , und so weiter koexistieren muss. Rawls hält dies jedoch als Grundlage für ein Gerechtigkeitsverständnis für unbefriedigend. Es macht T verwundbar gegenüber demographischen Veränderungen oder anderen Veränderungen des Kräfteverhältnisses zwischen rivalisierenden Gesamtkonzepten - eine Verwundbarkeit, die ganz im Gegensatz zu der unerschütterlichen moralischen Kraft steht, die wir gewöhnlich mit Gerechtigkeit assoziieren (1993(1): 148).
Lösung/Rawls: Stattdessen entwickelt Rawls die Idee, dass T einen überlappenden moralischen Konsens zwischen {C1, C2, ... , Cn } darstellen sollte. Damit meint er, dass T für die Anhänger von C1 aus moralischen Gründen akzeptabel und für die Anhänger von C2 aus moralischen Gründen akzeptabel gemacht werden könnte, und so weiter.
Vielfalt/Toleranz/Locke/Kant/Rawls/Waldron: So kann zum Beispiel die Behauptung, dass religiöse Toleranz als eine Frage der Gerechtigkeit erforderlich ist, von Christen aus Locke'schen-Gründen, die mit der individualisierten Verantwortung eines jeden Menschen gegenüber Gott für seine eigenen religiösen Überzeugungen zu tun haben, von säkularen Locke-Anhängern aus Gründen der Unabänderlichkeit des Glaubens gegenüber Zwang, von Kantianern aus Gründen der hohen ethischen
Gaus I 96
Bedeutung, die der Autonomie beigemessen wird, von Anhängern von John Stuart Mill auf der Grundlage der Bedeutung der Individualität und des freien Zusammenspiels von Ideen usw. bestätigt werden. >Toleranz/Locke.
Waldron: Ob dies tatsächlich funktioniert, ist eine Frage, die wir in Betracht gezogen haben, als wir Ackermans Ansatz zur Neutralität diskutiert haben.
>Neutralität/Waldron, >Überlappender Konsens/Rawls.

1. Rawls, John (1993) Political Liberalism. New York: Columbia University Press.

Waldron, Jeremy 2004. „Liberalism, Political and Comprehensive“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications.

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004
Individuen Bradley Rawls I 110
Individuum/Bradley: Bradley These: Das Individuum ist eine reine Abstraktion. (1) Rawls: Hier kann Bradley ohne größere Verzerrungen so interpretiert werden, dass die Pflichten und Aufgaben einen moralischen Begriff von Institutionen voraussetzen, und dass daher der Inhalt gerechter Institutionen bestimmt werden muss, bevor Forderungen an Individuen gestellt werden können.
>Institutionen, >Abstraktion, >Gesellschaft, >Pflichten.

1. F. H. Bradley, Ethical Studies, 2nd. Edition, Oxford, 1927, pp. 163-189.)-

Gaus I 415
Individuen/Bradley/Weinstein: (...) Englische Idealisten wie F. H. Bradley und Bernard Bosanquet waren Hegel für ihre soziale Ontologie und ihre moralische und politische Theorie ebenso zu Dank verpflichtet wie für ihre Geschichtsauffassung (...). >G.W.F. Hegel.
Bradley argumentiert, dass Individuen sozial konstituiert sind, wodurch Moral grundlegend sozial wird in dem Sinne, dass moralisches Handeln voraussetzt, für andere zu handeln, anstatt sie einfach in Ruhe zu lassen. Insofern als das Gute die Selbstverwirklichung ist, bedeutet moralisches Handeln also, die Selbstverwirklichung aller zu fördern, nicht nur die eigene.
>Sozialisation, >Moral, >Handlungen.
Da wir so voneinander abhängig sind, fördern wir unsere eigene Selbstverwirklichung am besten, indem wir gleichzeitig die unserer Mitbürger fördern, und sie fördern ihre am besten, indem sie unsere fördern (Bradley, 1988(1): 116).
BradleyVsUtilitarismus/BradleyVsKantianismus: Weil unsere Identitäten sozial belastet sind, sind rationalistische Moraltheorien wie Utilitarismus und Kantianismus zudem falsch verstanden und selbstzerstörerisch.
>Utilitarismus.
Sozialisierung/Bradley: Beide Theorien teilen die irregeleitete vorhegelianische Wahnvorstellung, dass wir uns irgendwie von unserem sozialen Milieu lösen können, wenn wir bestimmen, wie wir handeln sollen. Moralisch zu handeln bedeutet in erster Linie, die eigene gesellschaftlich konstituierte Identität anzunehmen und "seinen Platz und seine Pflichten" zu erfüllen. Dennoch ist die Erfüllung der Standespflichten nicht die Gesamtheit der Moral, denn es kommt auch auf die Art der Gesellschaft an, in der man lebt. Die herkömmliche Moral darf nicht unkritisch betrachtet werden. >Freiheit/Bosanquet.

1. Bradley, F. H. (1988 [1927]) Ethical Studies (1876). Oxford: Oxford University Press.

Weinstein, David 2004. „English Political Theory in the Nineteenth and Twentieth Century“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications

Brad I
F. H. Bradley
Essays on Truth and Reality (1914) Ithaca 2009

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004
Interesse Habermas III 244
Interesse/Habermas: Nur Werte, die abstrahiert und zu Grundsätzen generalisiert als formale Prinzipien verinnerlicht und prozedural angewendet werden können, können Situationen übergreifen und im Extremfall alle Lebensbereiche systematisch durchdringen. >Werte, >Lebensbereiche, >Verallgemeinerung.
In diesem Zusammenhang ist die Unterscheidung zwischen Interessen und Werten relevant. Interessenlagen wechseln, während generalisierte Werte stets für mehr als nur einen Situationstyp gelten.
>Situationen.
HabermasVsUtilitarismus: Dieser Unterschied zwischen Werten und Interessen wurde im Neukantianismus herausgearbeitet.
>Neukantianismus.
HabermasVsUtilitarismus: Der Utilitarismus trägt ihm nicht Rechnung. Er macht den vergeblichen Versuch, Interessenorientierungen in ethische Grundsätze umzudeuten, Zweckrationalität selber zu einem Wert zu hypostasieren.
>Utilitarismus, >Zweckrationalität.
Auch Max WeberVsUtilitarismus.

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981
Kant Höffe Höffe I 302
Kant/Höffe:Kritiker [Kants] (...) konzentrieren sich gern auf einige zu Recht anstößige Ansichten wie die Diskriminierung sowohl der Frauen als auch der Menschen ohne irgendein Eigentum. Nicht zuletzt wird Kant wegen seiner Verteidigung der Todesstrafe kritisiert. Höffe: Die bedenklichen Ansichten ergeben sich aber nicht problemlos aus dem rechts- und staatstheoretischen Hauptanliegen, einer Begründung von Recht und Staat, die auf alle theologischen und empirischen Elemente verzichtet und allein mit Prinzipien einer rein (rechtlich-) praktischen Vernunft operiert.
Vorgeschichte: Methodisch gesehen gehört Kants Rechts- und Staatsdenken zum neuzeitlichen Naturrecht als kritischem Vernunftrecht, also in die Tradition, die von Hobbes über Spinoza, Pufendorf und Locke zu Thomasius, Wolff und Achenwall führt.
>Th. Hobbes, >B. Spinoza, >J. Locke.
Höffe: Die inkriminierten Ansichten treffen nicht einmal den Kern von Kants politischer Überzeugung, ein vom apriorischen Rechtsgedanken bestimmtes Zusammenleben in Freiheit. Noch weniger lassen sie sich vernunftrechtlich begründen.
Höffe I 103
Politische Ordnung: [Kant entwirft] (...) als erster der abendländischen Philosophen detaillierte Prinzipien einer global geltenden Rechts- und Friedensordnung, die aus den drei Dimensionen, einem Staatsrecht, einem Völkerrecht und einem Weltbürgerrecht, besteht. >Völkerrecht, >Kosmopolitismus.
KantVsUtilitarismus: Im Gegensatz zu empirisch-sozialpragmatischen Theorien des später wirkungsmächtigen Utilitarismus vertritt Kant für Recht und Staat einen normativen Begriff, der ohne empirische Elemente auskommt und sich nicht am Wohlergehen orientiert. Vielmehr wird er das Zusammenleben der Menschen auf den Anspruch einer reinen praktischen Vernunft verpflichten. Zu diesem strengen Vernunftbegriff gehören ein uneingeschränktes Sollen, ein kategorischer Rechtsimperativ (...).
>Utilitarismus, >Kategorischer Imperativ, >Prinzipien, >Normen.

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016
Kategorischer Imperativ Cavell II 196
Kategorischer Imperativ/CavellVsKant: sollte besser ein Kategorischer Deklarativ sein: eine Beschreibung dessen, was es heißt, moralisch zu sein.
II 197
Kategorischer Deklarativ: sagt, was man tatsächlich tut, wenn man moralisch ist. Er kann nicht gewährleisten, dass man nicht unmoralisch handeln wird.
((s) Was man tatsächlich tut wäre eine inhaltliche Beschreibung und würde sich damit von Kants Ansatz entfernen, der keine Inhalte vorschreibt, sondern ein Prinzip aufstellt.)
Prinzipien/(s): Normen, die keine Inhalte angeben.
Inhalte/(s): werden z.B: vom Utilitarismus angegeben.
VsUtilitarismus/)(S): z.B. Deontologie.
>Prinzipien, >Utilitarismus, >Deontologie, >Inhalt, >Normen, >Ethik, >Moral, >Handeln, >Gemeinschaft.

Cavell I
St. Cavell
Die Unheimlichkeit des Gewöhnlichen Frankfurt 2002

Cavell I (a)
Stanley Cavell
"Knowing and Acknowledging" in: St. Cavell, Must We Mean What We Say?, Cambridge 1976, pp. 238-266
In
Die Unheimlichkeit des Gewöhnlichen, Stanley Cavell Frankfurt/M. 2002

Cavell I (b)
Stanley Cavell
"Excursus on Wittgenstein’s Vision of Language", in: St. Cavell, The Claim of Reason, Wittgenstein, Skepticism, Morality, and Tragedy, New York 1979, pp. 168-190
In
Die Unheimlichkeit des Gewöhnlichen, Stanley Cavell Frankfurt/M. 2002

Cavell I (c)
Stanley Cavell
"The Argument of the Ordinary, Scenes of Instruction in Wittgenstein and in Kripke", in: St. Cavell, Conditions Handsome and Unhandsome: The Constitution of Emersonian Perfectionism, Chicago 1990, pp. 64-100
In
Die Unheimlichkeit des Gewöhnlichen, Davide Sparti/Espen Hammer (eds.) Frankfurt/M. 2002

Cavell II
Stanley Cavell
"Must we mean what we say?" in: Inquiry 1 (1958)
In
Linguistik und Philosophie, G. Grewendorf/G. Meggle Frankfurt/M. 1974/1995
Leben Dworkin Gaus I 417
Leben/Dworkin/Weinstein: In seiner jüngsten "Sovereign Virtue" (Souveräne Tugend) drängt Dworkin mit Nachdruck auf seine bekannte Verteidigung der Gleichheit der Ressourcen und appelliert an das, was er das "Herausforderungsmodell" von ethischem Wert nennt, von dem er betont, dass es nicht konsequent ist. Für Dworkin verläuft das Leben besser, wenn es von innen heraus mit "ethischer Integrität" gelebt wird, d.h. wenn es nicht mechanisch von außen nach der Gewohnheit gelebt wird. Ethisch ehrliche Leben sind geschickte Leistungen, die eine ständige, kritische Selbstreflexion zeigen. Für solche Leben ist die Wahl konstitutiv für ein gutes Leben. DworkinVsUtilitarismus: Welfarismus und Utilitarismus sind unmoralisch, da sie die Wahl im Namen der Förderung von Zuständen instrumentalisieren.*
Gleichheit: Für Dworkin "fließt die Gleichheit der grundlegenden Ressourcen aus der Sicht der Herausforderung". Wenn ein gutes Leben bedeutet, die Herausforderungen, die wir uns stellen, zu meistern, dann ist es ethisch zwingend notwendig, über ausreichende Grundressourcen zu verfügen. Und wenn es "gleich wichtig ist, wie jeder Mensch lebt", dann sollten alle über gleiche Grundressourcen verfügen. Daher "beginnen ethische Liberale mit einer starken ethischen Begründung für ihr Beharren auf einer egalitären Verteilung der Ressourcen" (Dworkin, 2000a(1): 279). Mit anderen Worten: Gleiche Besorgnis und Respekt ziehen irgendwie eine Ressourcengleichheit nach sich, da Gleichheit "an Ressourcen und Chancen gemessen werden muss" (2000a(1): 237; siehe auch Dworkin, 1985(2): 192-3).
Ungeachtet der Zirkularität des Arguments, dass gleiche Sorge und Respekt die Gleichbehandlung von Menschen entlang eines separat identifizierten Bereichs mit sich bringt, legt Dworkin nie genau fest, was er mit Gleichheit der Ressourcen meint, die auch aus dem Herausforderungsmodell "fließen".**
Aber wenn letzteres eine Quelle der Rechtfertigung sein soll, dann beginnt Dworkins egalitärer Liberalismus so auszusehen, als sei er mehr Sen als Dworkin bewusst ist. >Egalitarismus/Sen.

* In Anlehnung an Sen, betrachtet Dworkin (2000a(1): Kap. l) den Utilitarismus als eine Form des Welfareismus. Zu Sen's Ablehnung des Utilitarismus, wenn auch nicht des Konsequentialismus, siehe Sen (1979)(2). Siehe auch Dworkin (2000a(1): Kap. 7) für seine Kritik an Sen's und Cohen's Gleichheitsbegriffen.

** In Dworkins jüngster Antwort auf Millers Überprüfung der Souveränen Tugend sagt er, dass er mit gleichen Ressourcen, die "aus gleicher Sorge und gleichem Respekt fließen", "im Einklang mit" meint. Er sagt auch, dass sein Buch darauf abzielt, "attraktive Begriffe von Demokratie, Freiheit, Gemeinschaft und individueller Verantwortung zu finden, die mit gleichen Ressourcen vereinbar sind oder aus ihnen fließen", um diese Werte "vor Unterordnung" unter die Gleichheit zu "schützen" (Dworkin, 2000b(3): 15). Nun erfordert diese Bedeutung von "fließen von" lediglich, dass die Verteilungsgerechtigkeit mit gleicher Sorge und Achtung vereinbar ist, und nicht, dass sie damit einhergeht.

1. Dworkin, Ronald (2000a) Sovereign Virtue. Cambridge, MA: Harvard University Press.
2. Sen, Amartya (1979) 'Utilitarianism and welfarism'. The Journal of Philosophy, LXXVI: 463-89.
3. Dworkin, Ronald (2000b) 'Equality - an exchange'. Times Literary Supplement (London), I December: 15-16.

Weinstein, David 2004. „English Political Theory in the Nineteenth and Twentieth Century“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications

Dworkin I
Ronald Dworkin
Taking Rights Seriously Cambridge, MA 1978

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004
Maximin-Regel Rawls I 152
Def Maximin-Regel/maximin rule/Rawls: Die Maximin-Regel (auch Minimax-Regel genannt) lässt uns Alternativen nach ihrem schlechtest-möglichen Ergebnis ordnen(1)(2).
I 153
Danach werden die jeweils besseren möglichen Ergebnisse bestimmt. Ausgangsposition einer zu errichtenden Gesellschaft: hier nehmen die Beteiligten allerdings nicht an, dass ihr zukünftiger Platz von einem übelwollenden Gegenspieler bestimmt werde. Der Mangel an Information (durch den Schleier des Nichtwissens) ist keine Fehlinformation. >Schleier des Nichtwissens, >Gesellschaft/Rawls.
Maximin-Regel/Rawls: Die Maximin-Regel ist nicht generell für Entscheidungen unter Ungewissheit zu empfehlen, wohl aber, wenn gewisse Merkmale einer Situation gegeben sind. In unserem Fall ist das so, wenn es um die Bewertung der beiden Prinzipien der Gerechtigkeit geht:

I 61
Prinzipien/Gerechtigkeit/Rawls: 1. Jede Person muss das gleiche Recht auf weitest gehende grundlegende Freiheit haben, soweit sie mit gleicher Freiheit für andere kompatibel ist.
2. Soziale und ökonomische Ungleichheiten sind so zu arrangieren, dass sie
a) vernünftig erwartbar zu jedermanns Vorteil sind und
b) mit Positionen und Verwaltungsvorgängen verknüpft sind, die von jedermann inne gehabt werden können.

I 156
Wenn Freiheit (liberty) Priorität hat, impliziert das, dass Personen in der Anfangssituation keinen Wunsch nach größeren Einkommen auf Kosten von Freiheit haben. Sie werden das Minimum, das von den beiden Prinzipien in lexikalischer Ordnung ((s) d.h. dass das erste Prinzip vor dem zweiten rangiert) garantiert wird, nicht aufs Spiel setzen. >Gegenargumente.

Zum Vergleich >Utilitarismus, >Gegenargumente gegen den Utilitarismus.
>Prinzipien/Rawls, >Gesellschaft/Rawls.

1. Siehe W. J. Baumol, Economic Theory and Operations Analysis, 2. Ed. Englewood Cliffs, New Jersey, 1965, Kap. 24.
2. R. D. Luce und Howard Raiffa, Games and Decision New York, 1957.

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005
Moral Rawls I 190
Moral/Urteil/Gerechtigkeit/Gesellschaft/Rawls: moralische Urteile brauchen Unparteilichkeit. Diese ist aber auch auf anderem Weg zu erreichen, als dass man wechselseitiges Desinteresse an den Zielen der anderen annimmt. Lösung: Gerechtigkeit als Fairness nimmt an, dass eine unparteiische Person eine solche ist, die in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Gerechtigkeit urteilt.
>Gerechtigkeit/Rawls, >Gesellschaft/Rawls, >Fairness/Rawls.
Siehe Prinzipien:

I 61
Prinzipien/Gerechtigkeit/Rawls: 1. Jede Person muss das gleiche Recht auf weitest gehende grundlegende Freiheit haben, soweit sie mit gleicher Freiheit für andere kompatibel ist.
2. Soziale und ökonomische Ungleichheiten sind so zu arrangieren, dass sie
a) vernünftig erwartbar zu jedermanns Vorteil sind und
b) mit Positionen und Verwaltungsvorgängen verknüpft sind, die von jedermann inne gehabt werden können.

I 190
Lösung: wir müssen Unparteilichkeit dann nicht aus Sicht eines idealen Beobachters definieren, sondern können dies aus Sicht der Teilnehmer tun. Sie sind es, die sich diese Prinzipien in der Anfangssituation einer zu errichtenden Gesellschaft selbst geben müssen. RawlsVsUtilitarismus: Der Utilitarismus verwechselt Unparteilichkeit mit Unpersönlichkeit.
>Utilitarismus.
I 311
Moral/Rawls: Wozu Menschen berechtigt sind, bemisst sich nicht aus einem intrinsischen Wert. Der moralische Wert hängt nicht von Angebot und Nachfrage ab. Wenn bestimmte Leistungen nicht mehr nachgefragt werden, nimmt der moralische Verdienst nicht gleichermaßen ab.
I 312
Der Begriff des moralischen Werts liefert kein erstes Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit. Der Moralische Wert kann definiert werden als ein Sinn für Gerechtigkeit, wenn die Prinzipien der Gerechtigkeit verfügbar sind. >Verteilungsgerechtigkeit.

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005
Naturzustand Dworkin Brocker I 602
Naturzustand/Dworkin: Der Witz der Wahl eines Vertragsmodells sei, dass es jeden möglichen Beteiligten mit einem Vetorecht ausstatte (1): Jeder Einzelne müsse den vorgeschlagenen Grundsätzen der Gerechtigkeit zustimmen können, damit sie für alle gemeinsam gelten. Der Urzustand ist damit von vornherein zugeschnitten auf die distributive Idee individueller Rechte. Er soll eine rein aggregative Gerechtigkeitsvorstellung ausschließen. ((s) aggregativ: „sich aufsummierend“: entspricht der utilitaristischen Auffassung, dass ein maximaler Gesamtnutzen resultieren muss – dagegen: distributiv: auf Individuen bezogen und von Individuen ausgehend: hier wird nichts „summiert“.) Siehe DworkinVsUtilitarismus, Siehe Recht/Dworkin, Bürgerrechte/Dworkin.

1. Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Cambridge, Mass. 1977 (erw. Ausgabe 1978). Dt.: Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt/M. 1990, S. 288.

Bernd Ladwig, „Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

Dworkin I
Ronald Dworkin
Taking Rights Seriously Cambridge, MA 1978

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Politische Ökonomie Rawls I 259
Politische Ökonomie/Rawls: Darunter verstehe ich ökonomische Arrangements und politische Gestaltungen sowie die Hintergrundinstitutionen, die damit im Zusammenhang stehen. Wohlfahrtsökonomik/Wohlfahrtsökonomie/welfare economics/K. J. Arrow/Rawls:
Arrow definiert Wohlfahrtsökonomie ähnlich(1)(2)(3).
Wohlfahrt/Rawls: Diesen Ausdruck gebrauche ich nicht, weil er an den Utilitarismus erinnert. (RawlsVsUtilitarismus).
>Utilitarismus, >Wohlfahrtsökonomik, >Wohlfahrtsstaat.
Die Theorie der Gerechtigkeit als Fairness behandelt soziale Formen als geschlossene Systeme. Ein ökonomisches System wird auch von existierenden Bedürfnissen und Notwendigkeiten geformt. Die jetzige Zusammenarbeit von Menschen bei der Befriedigung dieser Bedürfnisse beeinflusst die Weise, wie die Bedürfnisse in der Zukunft aussehen werden. Diese Dinge sind bekannt und werden von so unterschiedlichen Autoren wie Marx und Marshall geteilt(4). (Siehe Brian Barry, Political Argument, London, 1965).
>Fairness/Rawls, >Gesellschaft/Rawls.
I 260
Gesellschaftsordnung/Rawls: Problem: wie wirkt sich diese wechselseitige Beeinflussung von Bedürfnissen, Befriedigung und neuen Bedürfnissen in der Anfangssituation einer zu errichtenden Gesellschaft, wo die Menschen hinter einem Schleier des Nichtwissens in Bezug auf ihre spätere Position stehen, auf die mögliche Gestaltung aus? Lösung: Es werden nur die allgemeinsten Annahmen über primäre öffentliche Güter (z.B. Freiheiten) gemacht.
>Schleier des Nichtwissens.
I 263
Ökonomie/Uneinigkeit/RawlsVsArrow, K. J/Rawls: anders als K. J. Arrow(5) annimmt, ist Uneinigkeit zwischen Parteien kein besonderes Merkmal des Idealismus. Innerhalb der Vertragstheorie ist sie Teil der Anfangssituation einer zu errichten Gesellschaft. Sie formt den Inhalt der Theorie der Gerechtigkeit als Fairness. Diese versucht, Kants Begriff des Reichs der Zwecke mit dem der Autonomie und dem Kategorischen Imperativ zu verbinden. Damit können wir metaphysische Annahmen vermeiden. >Vertragstheorie, >Zwecke/Kant, >J.K. Arrow.

1. Siehe K.J. Arrow und Tibor Scitovsky, Readings in Welfare, Homewood, 1969, S. 1.
2. A. Bergson, Essays in Normative Economics, Cambridge, MA, 1966, S. 35-39, 60-63, 68f.
3. Amartya Sen, Collective Choice and Social Welfare, San Francisco, 1970, S.56-59.
4. Siehe Brian Barry, Political Argument, London, 1965.
5. K.J. Arrow, Social Choice and Individual Values 2. Ed. New York, 1963, S.74f, 81-86.

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005
Prinzipien Dworkin Brocker I 596
Prinzipien/Dworkin: Regeln sind entweder gültig oder nicht gültig – dagegen können Prinzipien kollidieren, ohne dass darum wenigstens eines von ihnen ungültig sein müsste. Prinzipien/Dworkin: haben bestimmtes Gewicht und geben an, in welche Richtung Argumente weisen. (1)
Moralische Inhalte gelangen in Form von Prinzipien ins Recht. (2) Moralisch gehaltvolle Verfassungsbegriffe wie »Gleichheit« oder »Menschenwürde« sind indes allgemein und wesentlich umstritten. Wir verfügen nicht über einhellig akzeptierte Kriterien ihrer richtigen oder falschen Verwendung.
Brocker I 599/600
DworkinVsHart: während Hart auf der konventionellen Natur des Rechts beharrt (Siehe Recht/Hart) , beruft sich Dworkin auf Prinzipien. Siehe Rechtspositivismus/Dworkin HartVsDworkin siehe Recht/Hart.
Brocker I 601
Prinzipien/Dworkin: Für Dworkin besteht ein enger Zusammenhang zwischen Prinzipien und Rechten: Aus Prinzipien gehen die gültigen Ansprüche von Individuen hervor (3). Sie begrenzen die Möglichkeit des Staates, im Namen kollektiver Zielsetzungen individuelle Interessen zu verletzen. Während kollektive Zielsetzungen aggregativ sind, sind Rechte distributiv: Sie schützen Einzelmenschen mit Bezug auf grundlegende und zentrale Interessen.
Brocker I 595
Utilitarismus/Prinzipien/DworkinVsUtilitarismus/Dworkin: Prinzipienargumente bringen die moralischen Geltungsansprüche zum Ausdruck, die im Recht eine Rolle spielen. Aus ihnen
Brocker I 596
gehen individuelle Rechte hervor, die kollektive Zielsetzungen im Konfliktfall ausstechen; diese These weist auf Dworkins normative Auseinandersetzung mit dem Utilitarismus voraus.(4)
1. Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Cambridge, Mass. 1977 (erw. Ausgabe 1978). Dt.: Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt/M. 1990, S. 58-64
2. Ebenda S. 304
3. Ebenda S. 146
4. Ebenda S. 56f.
Bernd Ladwig, „Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

Dworkin I
Ronald Dworkin
Taking Rights Seriously Cambridge, MA 1978

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Prinzipien Rawls I 4
Prinzipien/Gesellschaft/Rawls:
1. Jeder akzeptiert und weiß, dass die anderen Mitglieder der Gesellschaft dieselben Prinzipien der Gerechtigkeit akzeptieren.
2. Die grundlegenden sozialen Institutionen erfüllen diese Prinzipien um allgemeinen und sind bekannt dafür, dass sie dies tun.
I 7
Prinzipien/Rawls: Wir sind hier nur an allgemeinen Prinzipien der Gerechtigkeit der Gesellschaft als ganzer, nicht an solchen für spezielle oder private Gemeinschaften oder für nationenübergreifende Institutionen interessiert.
I 10/11
Prinzipien/Gerechtigkeit/Rawls: Prinzipien müssen am Anfang festgelegt werden. Unser Ausgangspunkt, die Situation der Gleichheit, der eine Wahl folgen soll, entspricht dem Naturzustand der traditionellen Theorien des Sozialvertrags, ist aber weder eine konkrete historische Situation noch eine primitive Kultur.
>Gesellschaftsvertrag, >Naturzustand, >Gleichheit.
Es ist eine rein hypothetische Situation, die zu einer bestimmten Verwirklichung von Gerechtigkeit führen soll.
>Gerechtigkeit/Rawls.
I 41
Prinzipien/MillVsIntuitionismus/Mill/Rawls: Mill argumentierte, dass das Nützlichkeitsprinzip das einzige oberste Prinzip sein könne, da es sonst keinen Schiedsrichter zwischen konkurrierenden Kriterien geben könne(1). >J.St. Mill, >Wettbewerb, >Interessen, >Nützlichkeitsprinzip, >Utilitarismus.
Prinzipien/Sidgwick: Das Nützlichkeitsprinzip sei das einzige, das diese Rolle einnehmen kann(2).
>H. Sidgwick.
Rawls: Das ist, es, was die klassische Doktrin so attraktiv machte: dass sie das Problem der Prioritäten zu lösen versucht und den Intuitionismus vermeidet.
>Intuitionismus/Wirtschaft, >Prioritäten, >Präferenzen.
RawlsVsMill/RawlsVsSidgwick/RawlsVsUtilitarismus: Wir müssen erkennen, dass es möglicherweise keinen Weg gibt, um die Pluralität der verschiedenen Prinzipien aufzulösen.
>VsUtilitarismus.
I 43
Prinzipien/Rawls: Ich schlage vor, selbst bei der „lexikalischen Ordnung (dem stückweise Abarbeiten von Prinzipien nach einer äußerlichen Ordnung) das Prinzip der gleichen Verteilung von Rechten vorrangig vor dem Regeln von wirtschaftlichen oder sozialen Ungleichheiten zu behandeln.
I 61
Prinzipien/Gerechtigkeit/Rawls: vorläufige Formulierung: 1. Jede Person muss das gleiche Recht auf weitest gehende grundlegende Freiheit haben, soweit sie mit gleicher Freiheit für andere kompatibel ist.
2. Soziale und ökonomische Ungleichheiten sind so zu arrangieren, dass sie
a) vernünftig erwartbar zu jedermanns Vorteil sind und
b) mit Positionen und Verwaltungsvorgängen verknüpft sind, die von jedermann inne gehabt werden können.
Zeitlich werden die beiden Prinzipien nacheinander angewendet. Das bedeutet, dass ein Aufgeben des ersten Prinzips nicht durch größere soziale oder wirtschaftliche Vorteile aufgewogen werden kann.
I 62
Abweichungen von einer Gleichverteilung von sozialen Rechten oder wirtschaftlichen Vorteilen kann nur dadurch gerechtfertigt werden, dass dies für jedermann von Vorteil ist. ((s) Das ist eine Anlehnung an den Utilitarismus).
I 63
Die zeitliche Reihenfolge der Befolgung schließt auch aus, dass grundlegende Freiheiten gegen wirtschaftliche Vorteile eingetauscht werden können.
I 64
Ebenso bedeutet die zeitliche Reihenfolge der Prinzipien, dass von Personen immer nur in Form von Inhabern sozialer Rollen die Rede sein kann.
I 83
Prinzipien/Rawls: Neuformulierung des Zweiten Prinzips: Soziale und ökonomische Ungleichheit sind so zu arrangieren, dass sie a) den größten Nutzen für die am schlechtesten Gestellten und b) mit Verwaltungseinrichtungen und Positionen darin verknüpft sind, die allen unter Bedingungen einer fairen Chancengleichheit offen sind.
I 89
Ich gehe davon aus, dass die beiden Teile des Prinzips lexikalisch geordnet sind.
I 116
Prinzipien/Rawls: es ist nichts Inkonsistentes daran, dass Gerechtigkeit als Fairness unbedingte Prinzipien ermöglicht. Es genügt zu zeigen, dass die Parteien in der Ausgangssituation (einer zu errichtenden Gesellschaft) Prinzipien zustimmen, die die natürlichen Pflichten definieren, die dann unbedingt gelten. ((s)VsRawls: Widerspruch: Rawls sagt selbst, dass die natürlichen Pflichten Bsp nicht grausam zu sein, nicht Gegenstand von Vereinbarungen sind. (Siehe Rawls I 114).
I 250
Prinzipien/Gerechtigkeit/Rawls: Neuformulierung im Lichte der Berücksichtigung kontingenter individueller und historischer Ungleichheiten: Erstes Prinzip: Jede Person muss ein gleiches Recht auf das umfassendste System gleicher Grundrechte haben, dass mit einem gleichen System von Freiheit für alle kompatibel ist.
Prioritätsregel: die Prinzipien der Gerechtigkeit sind in lexikalischer Ordnung aufgebaut und daher kann Freiheit nur zum Wohl der Freiheit eingeschränkt werden. Hier gibt es zwei Fälle: a) eine weniger umfassende Freiheit muss die Freiheit des Gesamtsystem der Freiheit, das von allen geteilt wird, vergrößern, b) eine eingeschränkte Freiheit, muss für diejenigen akzeptierbar sein, die davon betroffen sind.
I 253
Prinzipien/Kategorischer Imperativ/Kant/Rawls: diese Prinzipien sind im Sinn von Kant ebenfalls Kategorische Imperative. Sie setzen keine bestimmten gesellschaftlichen Verhältnisse und keine individuellen Ziele voraus. Es wird nur ein Interesse an primären öffentlichen Gütern (z.B. Freiheit) vorausgesetzt. Die Präferenz für diese wiederum ist von allgemeinsten Annahmen über Rationalität und den Bedingungen des menschlichen Lebens hergeleitet.
I 302
Prinzipien/Rawls: endgültige Fassung für Institutionen/Rawls: die beiden Prinzipien der Gerechtigkeit (s.o.) plus Prioritätsregeln: 1. Prioritätsregel: die Prinzipien der Gerechtigkeit müssen in lexikalischer Reihenfolge abgearbeitet werden, sodass Freiheit nur zugunsten größerer Freiheit eingeschränkt werden darf. Zwei Fälle sind möglich:
a) Eine eingeschränkte Freiheit muss das Gesamtsystem der Freiheiten stärken, die allen zugutekommen.
b) Eine nicht gleiche Freiheit muss von denen akzeptiert werden können, die weniger Freiheiten genießen.
2. Prioritätsregel: (Gerechtigkeit geht vor Effizienz und Wohlstand): Das zweite Gerechtigkeitsprinzip ist lexikalisch vorrangig vor dem Prinzip der Effizienz und dem der Maximierung von Vorteilen,
I 303
Faire Chancengleichheit ist vorrangig gegenüber dem Differenzprinzip. Zwei Fälle sind möglich: a) Chancenungleichheit muss die Chancen der Benachteiligten vergrößern.
b) Eine extreme Sparrate muss die Lasten der Betroffenen mindern.
>Chancengleichheit.
Allgemeine Konzeption: alle primären sozialen Güter (Freiheiten, Rechte, Einkommen, Wohlstand, die Voraussetzungen für Selbstachtung usw.) sind gleich zu verteilen, außer wenn eine ungleiche Verteilung einiger oder aller dieser Güter zum Vorteil der am wenigsten Begünstigen ist.
I 446
Prinzipien/Rawls: Während die Prinzipien der Gerechtigkeit die sind, die in der Ausgangsposition einer zu errichtenden Gesellschaft gewählt werden, werden die Prinzipien der Rationalen Entscheidung oder der Rationalität gar nicht gewählt. Das führt zu der Unterscheidung zwischen dem Richtigen und dem Guten. >Gesellschaft/Rawls.

1. Mill, A System of Logic, Buch VI, Kap. XII, Abschn. 7 und Utilitarianism, Kap. V, paers. 26-31.
2. Sidgwick, The Methods of Ethics, Buch IV Kap. II und III.

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005
Rechte Utilitarismus Gaus I 106
Rechte/Utilitarismus/Gaus: Utilitaristen, oder allgemeiner gesagt, Konsequentialisten, haben viel Mühe darauf verwendet, zu untersuchen, auf welche Weise die Persönlichkeitsrechte in ein utilitaristisches System einfließen könnten. Sen (1990)(1) bietet eine Version von Folgerichtigkeit, die die Befriedigung von Rechten als Teil des Nutzens eines Zustandes betrachtet (vgl. Scanlon, 1977(2); Nozick, 1974(3): 166). Mill's komplizierter Utilitarismus - der Regeln in den Begriff einer Moral zu integrieren scheint - wurde oft als Modell für utilitaristische Rechte verwendet (Lyons, 1978(4); Frey, 1984(5)) (...). Russell Hardin (1988(6); 1993) hat sich für einen "institutionellen Utilitarismus" ausgesprochen, der die Wissensprobleme bei der Gestaltung von utilitaristischen Institutionen berücksichtigt, die er als Alternative sowohl zum Handlungs- als auch zum Herrschafts-Utilitarismus anbietet. Laut Hardin "brauchen wir eine institutionelle Struktur von Rechten oder Schutzmechanismen, weil nicht alle Menschen utilitaristisch oder anderweitig moralisch sind und weil unser Wissen über andere stark eingeschränkt ist, deren Interessen daher wahrscheinlich in vielerlei Hinsicht am besten erfüllt werden können, wenn sie eine wesentliche Kontrolle über die Erfüllung haben".
Gaus I 107
So, fügt er hinzu, "sollten traditionelle Rechte verstanden werden" (1988(6): 78). >Rechte/Konsequenzialismus.

1. Sen, Amartya K. (1990) ‘Rights consequentialism’. In Jonathan Glover, (Hrsg.), Utilitarianism and its Critics. London: Macmillan, 111–18.
2. Scanlon, Thomas (1977) ‘Rights, goals and fairness’. Erkenntnis, 11 (May): 81–95.
3. Nozick, Robert (1974) Anarchy, State and Utopia. New York: Basic.
4. Lyons, David (1978) ‘Mill’s theory of justice’. In A. I. Goldman and J. Kim, (Hrsg.), Values and Morals. Dordrecht: Reidel, 1–20.
5. Frey, R. G. (1984) ‘Act-utilitarianism, consequentialism and moral rights’. In R. G. Frey, (Hrsg.), Utility and Rights. Oxford: Blackwell, 61–95.
6. Hardin, Russell (1988) Morality within the Limits of Reason. Chicago: University of Chicago Press.

Gaus, Gerald F. 2004. „The Diversity of Comprehensive Liberalisms.“ In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications.


Brocker I 601
Rechte/Utilitarismus: Für den Utilitarismus ist die Maximierung des Gesamtwohls die zentrale Zielsetzung. Auch Rechte können, etwa in Gestalt von Eigentumsgarantien, dem Gesamtwohl zugute kommen. Dabei kann niemals ausgeschlossen werden, das eine Opferung grundlegender individueller Interessen Einzelner oder von Gruppen, den Gesamtnutzen vergrößern könnte. DworkinVsUtilitarismus: Rechte schützen immer das Individuum mit Bezug auf grundlegende und zentrale Interessen.(1)
>Über den Utilitarismus.

1.Vgl. Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Cambridge, Mass. 1977 (erw. Ausgabe 1978). Dt.: Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt/M. 1990,

Bernd Ladwig, „Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Rechtspositivismus Dworkin Brocker I 594
Rechtspositivismus/DworkinVsRechtspositivismus/DworkinVsUtilitarismus/Dworkin: [Rechts-]Positivisten und Utilitaristen eint die Gegnerschaft zur Idee natürlicher, dem Staat moralisch vorgegebener Rechte. Positivisten verwerfen sie, weil sie alle normativen Tatsachen des Rechts auf soziale Tatsachen wie Gesetzgebung und richterliche Rechtsfortbildung zurückführen. Utilitaristen verneinen sie, weil ihr letzter Bewertungsmaßstab der soziale (Gesamt-)Nutzen ist. Gegen beide Sichtweisen will Dworkin eine rechtebasierte Theorie verteidigen, auf die darum sein Buchtitel verweist. >Utilitarismus, >Positivismus.
Brocker I 596
Rechtspositivismus/DworkinVsPositivismus/DworkinVsHart, L. H. A.: Dworkin lehnt ein Regelsystem wie das von Hart ab: siehe Regeln/Hart, Recht/Hart: stattdessen muss man zwischen Recht und Prinzipien unterscheiden. ((s) Damit ist Dworkin von Kant beeinflusst). Regeln sind entweder gültig oder nicht gültig – dagegen können Prinzipien kollidieren, ohne dass darum wenigstens eines von ihnen ungültig sein müsste. Prinzipien/Dworkin: haben bestimmtes Gewicht und geben an, in welche Richtung Argumente weisen. (1)
Brocker I 599
DworkinVsPositivismus: Es ist keine Beschreibung des Rechts möglich, die nicht auch wertende Urteile einschließt. Zur Illustration führt Dworkin die Figur des begabten Richter Herkules ein, der alle wichtigen institutionellen Tatsachen des Rechts und seiner Geschichte kennt, sowie alle Prinzipien und Ziele. Das erlaubt ihm eine zutreffende Bewertung des Rechts in einem Gesamtzusammenhang. Rechtfertigung/Dworkin: These: die Rechtfertigung des Rechts in eine Frage der besten verfügbaren Argumente, sie ist substantieller Natur. Dworkin sieht daher kein Problem darin, dass sein idealer Richter ein vereinzelter Heroe ist, der das Recht scheinbar monologisch auslegt.
VsDworkin: siehe Michelman 1986 (2), 76; Habermas 1994 (3).
Rechtsprechung/Dworkin: Verantwortungsbewusste Richter, so Dworkin, erliegen nicht der Versuchung, Gründe und Gesichtspunkte außerhalb des Rechts zu suchen, nur weil bislang kein Artikel der Verfassung, kein Gesetzestext und kein explizites Urteil über einen schwierigen Fall autoritativ Auskunft geben.
Brocker I 600
RechspositivismusVsDworkin: ein Positivist könnte argumentieren, Dworkin wolle nur die amerikanische Rechtsordnung in einem möglichst positiven Licht erscheinen lassen, sein Ansatz sei aber ungeeignet, allgemeine Einschätzungen von Rechtssystemen zu geben, wie z. B: dem Rechtssystem des heutigen Iran. Dworkins Ansatz sei deswegen ungeeignet, weil er bereits voraussetze, dass eine Rechtsordnung vernunftrechtliche Gehalte wie die Idee individueller Rechte
Brocker I 601
gegen den Staat verkörpert. Das sei aber kein begriffliches Merkmal des Rechts, sondern eine fragile und faktisch nicht allgemein anerkannte Errungenschaft der Rechtsgeschichte.
1. Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Cambridge, Mass. 1977 (erw. Ausgabe 1978). Dt.: Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt/M. 1990, S. 58-64
2. Michelman, Frank I., »The Supreme Court 1985 Term – Foreword. Traces of Self-Government«, in: Harvard Law Review 100/1, 1986, 4-77.
3. Habermas, Jürgen, Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt/M. 1994, S. 272-276.

Bernd Ladwig, „Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

Dworkin I
Ronald Dworkin
Taking Rights Seriously Cambridge, MA 1978

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Sinn Spengler Brocker I 126
Sinn/Geschichte/Spengler: Spenglers „Philosophie der Politik“ ist gekennzeichnet durch die konsequente Verneinung einer letzten wirklichen Sinnhaftigkeit historischen – und damit auch politischen – Geschehens: »Das Leben hat kein ›Ziel‹. Die Menschheit hat kein ›Ziel‹. Das Dasein der Welt, in welcher wir auf unserm kleinen Gestirn eine kleine Episode abspinnen, ist etwas viel zu Erhabenes, als dass Erbärmlichkeiten wie ›das Glück der Meisten‹ Ziel und Zweck sein könnten. In der Zwecklosigkeit liegt die Größe des Schauspiels«.(1) (SpenglerVsUtilitarismus). >Utilitarismus, >Zwecke, >Das Gute, >Politik/Spengler.

1. Oswald Spengler, Oswald, Preußentum und Sozialismus, München 1920 S. 80

Hans-Christof Klaus, Oswald Spengler, Der Untergang des Abendlandes (1918/1922) in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018.

Spengler I
Oswald Spengler
Politische Schriften München 1932

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Teleologie Dworkin Brocker I 603
Ziele/Teleologie/Rechtsprechung/Gesetzgebung/Dworkin: Dworkin These: in der Rechtsprechung dürfen Ziele durchaus eine Rolle spielen, z.B. affirmative action (Quotenregelungen in den USA für Benachteiligte, insbesondere Afroamerikaner): Solche bis heute umstrittenen Maßnahmen der sollten von substantiell diskriminierenden, etwa rassistischen Regelungen unterschieden werden. Schließlich lägen ihnen keine Vorurteile gegen weiße Bewerber und keine Vorlieben für deren Benachteiligung zugrunde. Auch verletzten sie keine konstitutionellen Rechte: Niemand habe einen gültigen Anspruch auf eine Gesetzgebung, die etwa den Intelligenteren oder in Prüfungen Erfolgreicheren einen Hochschulzugang garantierte (1). Argumente der Zielsetzung durften darum schon immer eine Rolle spielen, wenn es um die Auswahlkriterien für Bildungsgänge oder berufliche Stellungen ging. Die Begründung für solche Maßnahmen müssten nicht einmal utilitaristisch sein (DworkinVsUtilitarismus). Man könnte ((s) stattdessen) auf das Ideal einer gerechteren Gesellschaft verweisen, die allen faire Chancen gibt und die Bedeutung des Faktors Hautfarbe langsam aber sicher verblassen lässt.


1. Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Cambridge, Mass. 1977 (erw. Ausgabe 1978). Dt.: Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt/M. 1990, S. 370f


Bernd Ladwig, „Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

Dworkin I
Ronald Dworkin
Taking Rights Seriously Cambridge, MA 1978

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Utilitarismus Carlyle Höffe I 348
Utilitarismus/CarlyleVsBentham/Carlyle/Höffe: [gegen Benthams Utilitarismus gab es den Vorwurf], der Utilitarismus sei eine Ethik für Genussmenschen. Der britische Schriftsteller und Historiker Thomas Carlyle hatte ihn zum Einwand zugespitzt, der Utilitarismus sei eine Philosophie für Schweine (pig philosophy). Bentham: Nach Benthams provokativem Aphorismus, bei gleicher Qualität der Lust sei ein anspruchsloses Kinderspiel so gut wie Poesie, zählen die qualitativen Unterschiede zwischen den verschiedenen Anlässen und Arten von Freude ausdrücklich nicht. >Utilitarismus/Mill, >VsUtilitarismus.
Utilitarismus Dworkin Brocker I 601
Utilitarismus/Rechte/Dworkin: Für den Utilitarismus ist die Maximierung des Gesamtwohls die zentrale Zielsetzung. Auch Rechte können, etwa in Gestalt von Eigentumsgarantien, dem Gesamtwohl zugute kommen. Dabei kann niemals ausgeschlossen werden, dass eine Opferung grundlegender individueller Interessen Einzelner oder von Gruppen, den Gesamtnutzen vergrößern könnte. >Rechte.
DworkinVsUtilitarismus: Rechte schützen immer das Individuum mit Bezug auf grundlegende und zentrale Interessen. Dworkin will nicht sagen, dass alle Rechte absolut gelten wie wohl das Folterverbot. Der grundlegende Punkt ist wiederum ein logischer: Rechte spielen nur dann eine eigene normative Rolle, wenn sie kollektive Ziele in Konfliktfällen ausstechen. Andernfalls könnte man sich für jede beliebige Rechtfertigung auch direkt auf die Zielsetzung beziehen(1).
Brocker I 604
DworkinVsUtilitarismus: zentraler Einwand: Der Utilitarismus könne auch externe Vorlieben wie die Diskriminierung Schwarzer „unparteiisch“ berücksichtigen.(2) Problem: Der rein aggregative ((s) aufsummierende) Gedanke der bestmöglichen Befriedigung aller möglichen Vorlieben aller möglichen Menschen kennt eben keine Unterscheidung zwischen relevanten und irrelevanten, akzeptablen und inakzeptablen Präferenzen.
>Relevanz, >Akzeptierbarkeit.
PerfektionismusVsDworkin: Es gibt viele Arten externer Vorlieben, die von Dworkins Kritik ausgenommen werden sollten: Bsp externe Vorlieben wie die Parteinahme für Angehörige benachteiligter Gruppen, zu denen man selbst nicht gehört.(3)
>Perfektionismus.
Brocker I 605
LadwigVsDworkin: Dworkin hat, als er die in Taking Rights Seriously versammelten Aufsätze schrieb, noch geglaubt, er könne eine ethisch vollkommen neutrale Theorie von Rechten und Gerechtigkeit entwerfen (so auch noch Dworkin 1985 (4)). >Bürgerrechte.
Dies mag seine merkwürdige Annahme erklären, für die Kritik am Utilitarismus genüge die logische Unterscheidung zwischen persönlichen und externen Vorlieben, ohne Rücksicht auf deren Inhalte.
DworkinVsDworkin: In späteren Schriften (Dworkin 1990b (5); 2011 (6)) bekennt sich Dworkin hingegen zu einer ethischen Grundlage seines Liberalismus. Die organisierende Idee hinter seinen immer weiter ausgreifenden Versuchen, Einheit in der Welt der Werte zu erkennen, ist nunmehr die Würde.
>Liberalismus.

1. Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Cambridge, Mass. 1977 (erw. Ausgabe 1978). Dt.: Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt/M. 1990, S. 161f.
2. Ebenda S. 382-385
3. Vgl. Coleman, Jules L., »The Rights and Wrongs of Taking Rights Seriously«, in: Faculty Scholarship Series, Paper 4204, 1978, s. 916f.
4. Ronald Dworkin, , A Matter of Principle, Oxford 1985.
5. Ronald Dworkin. »Foundations of Liberal Equality«, in: The Tanner Lectures on Human Values, XI, Salt Lake City 1990 (b), 1-191.
6. Ronald Dworkin, Sovereign Virtue. The Theory and Practice of Equality, Cambridge, Mass./London 2002.

Bernd Ladwig, „Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

Dworkin I
Ronald Dworkin
Taking Rights Seriously Cambridge, MA 1978

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Utilitarismus Gaus Gaus I 105
Utilitarismus/Glücklichsein/Nützlichkeit/Liberalismus/Gaus: Es scheint, (...) dass, wenn man akzeptiert, dass (1) man sein eigenes Glück schätzt,
(2) weil Glück gut ist, und
(3) es in der Tat das einzig Gute ist und
(4) mehr gut ist besser als weniger gut, dann
(5) unter der Annahme, dass wir das Glück verschiedener Menschen zwischenmenschlich vergleichen können,
(6) sollte man das größte Glück suchen.
Jeder Schritt dieses Arguments ist umstritten (und bleibt es auch, unabhängig davon, ob "Freude" oder "Vorzugsbefriedigung" durch "Glück" ersetzt wird (...).
RawlsVsUtilitarismus: Rawls (1971)(1) argumentierte natürlich, dass es bestenfalls ungewiss sei, ob ein Prinzip, das auf die Maximierung des Gesamtnutzens (Glück, Vergnügen usw.) abzielt, zu einer gleichmäßigen Verteilung der Freiheit führen würde. Wenn größeres Glück für viele dadurch erreicht werden könnte, dass einigen wenigen eine geringere Freiheit zugestanden würde, dann würde das Prinzip des Nutzens offensichtlich eine illiberale Politik rechtfertigen.
>Utilitaristischer Liberalismus/Gaus, >Liberalismus/Gaus, >Utilitarismus/Rawls.
Die meisten der großen klassischen politischen Ökonomen waren in irgendeiner Form Utilitaristen (Gaus, 1983b), wie wahrscheinlich auch die meisten Ökonomen heute. Die Markttheorie ist in der Tat ein ausgeklügeltes Argument, das zeigt, dass unter bestimmten Bedingungen der beste Weg zur Maximierung des Gesamtnutzens darin besteht, dass jede Person zur Förderung ihres eigenen Wohlergehens handelt.
>Märkte/J.R. McCulloch, vgl. >Präferenzutilitarismus.

1. Rawls, John (1971) A Theory of Justice. Cambridge, MA: Harvard University Press.

Gaus, Gerald F. 2004. „The Diversity of Comprehensive Liberalisms.“ In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications.

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004
Utilitarismus Habermas III 244
Utilitarismus/HabermasVsUtilitarismus/Habermas: Der Unterschied zwischen Werten und Interessen wurde im Neukantianismus herausgearbeitet. >Werte, >Interesse, >Neukantianismus.
Der Utilitarismus trägt ihm nicht Rechnung. Er macht den vergeblichen Versuch, Interessenorientierungen in ethische Grundsätze umzudeuten und Zweckrationalität selber zu einem Wert zu hypostasieren.
>Zweckrationalität.
Auch Max WeberVsUtilitarismus.
>M. Weber.
Erklärung: Nur Werte, die abstrahiert und zu Grundsätzen generalisiert als formale Prinzipien verinnerlicht und prozedural angewendet werden können, können Situationen übergreifen und im Extremfall alle Lebensbereiche systematisch durchdringen.
>Prinzipien.

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981
Utilitarismus Kant Moral/Kant/KantVsUtilitarismus: Kant hält es für aussichtslos, unsere moralischen Urteile auf Mutmaßungen über den möglichen Nutzen zu gründen. - Jeder, der ernsthaft handelt, will den Erfolg - also kann er die Verantwortung für Fehlschläge nicht ablehnen - deshalb gibt es für Kant keinen Gegensatz zwischen der von ihm neu begründeten Gesinnungsethik und der später vom Utilitarismus beanspruchten Verantwortungsethik.(1)
>Moral/Kant, >Ethik/Kant.

1. Volker Gerhard ZEIT 27.11.03
I. Kant
I Günter Schulte Kant Einführung (Campus) Frankfurt 1994
Externe Quellen. ZEIT-Artikel 11/02 (Ludger Heidbrink über Rawls)
Volker Gerhard "Die Frucht der Freiheit" Plädoyer für die Stammzellforschung ZEIT 27.11.03
Utilitarismus Parsons Habermas IV 305
Utilitarismus/Parsons/ParsonsVsUtilitarismus/Habermas: In „The Structure of Social Action“ zeigt Parsons am Begriff des zweckrationalen Handelns, dass der Utilitarismus die Entscheidungsfreiheit des Handlungssubjekts nicht begründen kann. >Zweckrationalität, >Handlungen/Parsons.
Habermas IV 311
Das utilitaristische Dilemma: 1. Der Aktor steht genau einer objektiven Welt existierender Sachverhalte gegenüber und verfügt über eine mehr oder weniger genaue empirische Kenntnis dieser Situation.
Habermas IV 312
2. Erfolg/Parsons: Erfolg bemisst sich in diesem Fall ausschließlich daran, ob das Ziel erreicht wurde. >Doppelte Kontingenz/Parsons.
Normen: Normen beschränken sich hier auf die Regulierung der Beziehungen zwischen Zwecken, Mittel und Bedingungen. Die Wahl der Zwecke wird also unbestimmt gelassen. („randomness of ends“). (1)
3. Zweckrationalität: Zweckrationalität sieht keinen Mechanismus vor, über den die Handlungen verschiedener Aktoren koordiniert werden könnten. Das nennt Parsons den „atomistischen“ Handlungsbegriff. Stabilität kann sich nur bei zufällig ineinandergreifenden Interessenlagen ergeben.
Dilemma: wie kann sich Entscheidungsfreiheit als Kern der Handlungsfreiheit aus dem utilitaristischen Handlungsbegriff entwickeln lassen?
Habermas IV 313
a) Zwecke können unabhängig von Mitteln und Bedingungen variieren, diese Bedingung ist zwar notwendig, aber nicht hinreichend. Solange neben Entscheidungsmaximen keine Werte zugelassen sind, gibt es Raum für zwei entgegengesetzte Interpretationen, die beide mit der Entscheidungsfreiheit unvereinbar sind, sowohl im positivistischen als auch im rationalistischen Sinn. b) Zwecksetzung als Funktion der Kenntnisse: Hier ist die Handlung ein Prozess der rationalen Anpassung an die Bedingungen. Die aktive Rolle des Handelnden wird auf das Verständnis der Situation reduziert.
>Zwecke/Parsons, >Zwecke.
Problem: Weder die rationalistische noch die positivistische Deutung des utilitaristischen Handlungsmodells
Habermas IV 314
kann erklären, warum der Handelnde in einem nicht nur kognitiven Sinn Fehler machen kann. Autonomie/Parsons.
Habermas IV 321
Utilitarismus/Parsons/Habermas: Parsons hält am Kern des utilitaristischen Handlungsbegriffs fest. Vielleicht glaubt er, den Voluntarismus nur dadurch retten zu können, das er Entscheidungsfreiheit als kontingente Wahlfreiheit, in der Sprache des deutschen Idealismus: als Willkür konzipiert. >Voluntarismus.
Habermas IV 371
Utilitarismus/Parsons/ParsonsVsUtilitarismus/Habermas: Aus der Kritik des Utilitarismus gewann Parsons zunächst die Vorstellung einer durch Werte und Maximen geregelten Zweckselektion. >Werte.
Lösung: Kulturelle Werte sollten auf dem Wege von Institutionalisierung und Internalisierung auf Handlungssituationen bezogen und mit Sanktionen verknüpft werden; dadurch sollten sie in der Realität der Lebensformen und Lebensgeschichten die Beständigkeit substantieller Sittlichkeit gewinnen.
>Kulturelle Werte, >Institutionalisierung, >Internalisierung, >Lebenswelt.

1. Talcott Parsons, The Structure of Social Action, NY, 1949, S. 49.

ParCh I
Ch. Parsons
Philosophy of Mathematics in the Twentieth Century: Selected Essays Cambridge 2014

ParTa I
T. Parsons
The Structure of Social Action, Vol. 1 1967

ParTe I
Ter. Parsons
Indeterminate Identity: Metaphysics and Semantics 2000

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981
Utilitarismus Rawls I 20
Utilitarismus/Sidgwick/Rawls: Ich nehme hier die strikt klassische Doktrin des Utilitarismus, wie sie am besten durch Henry Sidgwick(1) dargestellt wurde, um diesen Utilitarismus als Gegenposition zu meiner Vertragstheorie anzuführen.
RawlsVsUtilitarismus.
> href="https://www.philosophie-wissenschaft-kontroversen.de/gesamtliste.php?autor=Sidgwick&vorname=Henry">H. Sidgwick.
I 24
Utilitarismus/Rawls: Der Utilitarismus nimmt an, dass das Prinzip der Unverletzlichkeit, das für uns auf Gerechtigkeit basiert,
I 25
…nur ein Common Sense-Gebot sei, und nur untergeordnete Bedeutung als sekundäre Regel hat, genauso wie der Begriff des Naturrechts, soweit es einen Nutzen für den größten Teil der Gesellschaft hat. >Common sense.
Prinzipien der soziale Wahl und der Gerechtigkeit/Rawls: nehmen wir in unserer Vertragstheorie als Gegenstand einer anfänglichen Übereinkunft an, während der Utilitarismus dehnt sie einfach auf die Idealisierung der Gesellschaft als eine ideale Gesamtperson aus.
I 26
RawlsVsUtilitarismus: das hieße, die Pluralität und Besonderheit von Individuen nicht ernst zu nehmen. RawlsVsUtilitarismus: unsere Vertragstheorie ist auch nicht teleologisch, wie es der Utilitarismus ist. Zwar betrachten wir – wie jede ernsthafte ethische Theorie - auch Konsequenzen.
I 27
Aber die Theorie der Gerechtigkeit als Fairness betrachtet niemals die Maximierung von Nutzen. RawlsVsUtilitarismus: Gerechtigkeit als Fairness akzeptiert von vornherein das Prinzip gleicher Freiheit, ohne Kenntnis ihrer Zwecke, während der Utilitarismus berücksichtigen will, ob die Diskriminierung einzelner eventuell den Gesamtnutzen erhöht.
Gerechtigkeit als Fairness: Die Gerechtigkeit als Fairness nimmt Neigungen nicht als gegeben an, um sie dann zu erfüllen, sondern diese werden von Anfang an von den Prinzipien der Gerechtigkeit beschränkt.
>Gerechtigkeit/Rawls, >Fairness/Rawls.
I 28
Dass das Recht Vorrang hat vor dem Guten ist ein zentrales Prinzip. Es soll dafür sorgen, dass Institutionen stabil bleiben. >Das Gute/Rawls.
Utilitarismus/Rawls: Der Utilitarismus beruht stark auf natürlichen Eigenschaften und Zufälligkeiten des menschlichen Lebens, während die Theorie der Gerechtigkeit als Fairness sich nach den ersten Prinzipien der ethischen Theorie richtet.
I 184
Utilitarismus/Rawls: Sein wichtigstes Prinzip ist das Durchschnittsprinzip. Dies wird aber z.B. von Sidgwick abgelehnt(2).
I 187
Utilitarismus/Individuen/Rawls: Der klassische Utilitarismus ignoriert in gewissem Sinn die Unterscheidung individueller Personen das Prinzip der rationale Wahl eines Menschen ist zugleich das Prinzip der rationalen Wahl für jedermann. Pointe: Damit wird diese ideale Person identisch mit dem idealen mitfühlenden Beobachter!
>Idealer Beobachter, >Beobachtung.
I 188
Der klassische Utilitarismus gipfelt dann in der - unpersönlichen - Zusammenführung aller Begehren in einem einzigen System von Wünschen(3)(4).
1. Henry Sidgwick, The Methods of Ethics, London, 1907.
2. Henry Sidgwick, The Methods of Ethics, London, 1907, S. 415f.
3. Siehe C. I. Lewis, The Analysis of Knowledge and Valuation, 1946.
4. J. C. SmartVsLewis, An Outline of a System of Utilitarian Ethics, S. 26.

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005
Utilitarismus Sen Brocker I 885
Utilitarismus/SenVsUtilitarismus/Sen: Gegen utilitaristische Freiheitstheorien, die den Wert der Freiheit ganz und gar über ihren Nutzen bestimmen, stellt er heraus: Obschon Freiheit sich nicht selbst genügt, gefällt sie doch an und für sich. Freiheit ist zwar einerseits auf Ziele und den durch ihre Verwirklichung zu erlangenden Nutzen bezogen – geht aber andererseits nicht darin auf. Die Achtung von Freiheit als Selbstzweck ist zu unterscheiden von ihrem Wert als Mittel zu bestimmten, nur durch sie erreichbaren Gütern. Die intrinsische und die instrumentelle Wertschätzung von Freiheit sind zweierlei. >Freiheit/Sen.

Claus Dierksmeier, „Amartya Sen, Ökonomie für den Menschen (1999)“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

EconSen I
Amartya Sen
Collective Choice and Social Welfare: Expanded Edition London 2017

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Verdiensttheorien Lamont Gaus I 227
Verdiensttheorien/Lamont: Verdiensttheorien unterscheiden sich in der Frage, was die Grundlage für Verdienstansprüche sein sollte. Die drei Hauptkategorien sind:
Gaus I 228
1) Produktivität: Menschen sollten für ihre Arbeitstätigkeit mit dem Produkt ihrer Arbeit oder ihrem Wert belohnt werden (Gaus, 1990(1): 410-16, 485-9; Miller(2), 1976; 1989(3); 1999(4); Riley, 1989(5)). 2) Anstrengung: Menschen sollten entsprechend der Anstrengung, die sie aufwenden, um zum Sozialprodukt beizutragen, belohnt werden (Sadurski, 1985)(6).
3) Entschädigung: Menschen sollten entsprechend den Kosten belohnt werden, die ihnen freiwillig entstehen, wenn sie einen Beitrag zum Sozialprodukt leisten (Carens, 1981(7); Dick, 1975(8); Feinberg, 1970(9); Lamont, 1997(10)).
Verdiensttheoretiker in jeder Kategorie unterscheiden sich auch in Bezug auf die Beziehung zwischen Glück und Verdienst. Alle Verdiensttheoretiker sind der Ansicht, dass es Gründe dafür gibt, Institutionen so zu gestalten, dass viele der groben Launen des Glücks reduziert werden, aber die Theoretiker gehen in Bezug auf das Glück in der genetischen Lotterie auseinander. >Verdienst/Politische Theorien, vgl. >Ungleichheit/Ressourcentheorie, >Verteilungsgerechtigkeit/Ressourcentheorie.
Verdiensttheoretiker betrachten aufgrund ihrer Betonung der Tatsache, dass die Ergebnisse an die Verantwortung der Menschen und nicht an ihr Glück gebunden sind, mit Besorgnis, wie sehr die Höhe des wirtschaftlichen Nutzens für die Menschen immer noch erheblich von Faktoren abhängt, die sich ihrer Kontrolle entziehen.
UtilitarismusVsVerdiensttheorien: Die Utilitaristen halten dies dagegen für moralisch unbedenklich, da für sie das einzige moralisch relevante Merkmal jeder Verteilung der daraus resultierende Nutzen ist. Diese Kluft zwischen den Verdienst- und Utilitarismustheoretikern und damit zwischen der breiten Öffentlichkeit und den Utilitarismustheoretikern ist zum Teil auf unterschiedliche empirische Auffassungen zurückzuführen.
VerdiensttheorienVsUtilitarismus: Verdiensttheoretiker sehen den Menschen viel eher als maßgeblich verantwortlich für sein Handeln an und wollen dieser Verantwortung gerecht werden, indem sie den Grad der Beeinflussung der Lebensperspektiven der Menschen durch Faktoren außerhalb ihrer Kontrolle verringern.
Utilitarismus: Utilitaristen sehen den Menschen eher als weitgehendes Produkt seiner natürlichen und sozialen Umwelt und sind daher für viele ihrer Handlungen gar nicht verantwortlich. Bei der letzteren Sichtweise ist der Punkt, die Wirkung des Glücks zu mindern, weniger attraktiv.
Scheffler: Aber, wie Scheffler (1992)(11) feststellt, hat die allgemeine Bevölkerung eine deutlich robustere Auffassung von der Verantwortung des Menschen als viele akademische Theoretiker. >Verteilungsgerechtigkeit/Libertarismus.

1. Gaus, Gerald F. (1990) Value and Identification. Cambridge: Cambridge University Press.
2. Miller, David (1976) Social Justice. Oxford: Clarendon.
3. Miller, David (1989) Market, State, and Community. Oxford: Clarendon.
4. Miller, David (1999) Principles of Social Justice. Cambridge, MA: Harvard University Press.
5. Riley, Jonathan (1989) 'Justice under capitalism'. In John H. Chapman, ed., NOMOS xrxl: Markets and Justice. New York: New York University Press, 122—62.
6. Sadurski, Wojciech (1985) Giving Desert Its Due. Dordrecht: Reidel.
7. Carens, Joseph (1981) Equality, Moral Incentives and the Market. Chicago: University of Chicago Press.
8. Dick, James C. (1975) 'How to justify a distribution of earnings'. Philosophy and Public Affairs, 4: 248—72.
9. Feinberg, Joel (1970) Doing and Deserving. Princeton, NJ: Princeton University Press.
10. Lamont, Julian (1997) 'Incentive income, deserved income, and economic rents'. Journal of Political Philosophy, 5 (1): 26-46.
11. Schemer, Samuel (1992) 'Responsibility, reactive attitudes, and liberalism in philosophy and politics'. Philosophy and Public Affairs, 21 (4): 299-323.

Lamont, Julian, „Distributive Justice“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004
Verteilungsgerechtigkeit Utilitarismus Gaus I 223
Verteilungsgerechtigkeit/Utilitarismus/Lamont: In den letzten paar Jahrhunderten war eine traditionelle Antwort auf die Frage, wie die Güter und Dienstleistungen einer Gesellschaft verteilt werden sollen, dass sie in einer Weise verteilt werden sollten, die das Wohlergehen der Armen erhöht.
Gaus I 224
Im Utilitarismus ist die richtige Verteilung diejenige, die die Gesamtwohlfahrt oder den "Nutzen" maximiert, unterschiedlich interpretiert als positives Nettoglück, Präferenzzufriedenheit, Vergnügen oder Wohlbefinden (Bayles, 1978(1); Kelly, 1990(2); Smart und Williams, 1973(3)). VsUtilitarismus: Probleme: Leider macht die Theorie durch eine solche Ausweitung die Forderung, den Armen zu helfen, zu einer kontingenten Angelegenheit, je nach dem Grad, in dem diese Hilfe das allgemeine Wohlergehen maximiert. Utilitaristen, die dazu neigen, den abnehmenden Grenznutzen von Ressourcen zu akzeptieren, glauben, dass Ressourcen tendenziell mehr Gutes produzieren, wenn sie an die Armen umverteilt werden, als an die Reichen.
Dennoch gibt es leicht beschreibbare Bedingungen, wie z.B. im Fall einer armen, aber zufriedenen Person und einer nicht gesättigten reichen Person, unter denen der Utilitarismus den zwangsweisen Transfer von Gütern von den Armen zu den Reichen vorschreiben würde. Wegen Vorschriften wie dieser und anderer, die systematisch gegen den gesunden Menschenverstand verstoßen (Scheffler, 1988(4); 1994(5)), hat sich die anhaltende Bewegung in der Utilitarismustheorie in den letzten zwei Jahrzehnten auf Varianten des "indirekten" und "institutionellen" Utilitarismus konzentriert (Bailey, 1997(6); Goodin, 1988(7); 1995(8); Pettit, 1997(9)). Die eindringlichste Idee dieser Theorien besteht darin, die Anwendung des Utilitarismus einzuschränken, um die Wahl von Praktiken, Institutionen oder öffentlichen Politiken zu lenken, und nicht, um einzelne Aktionen zu leiten.
>Über den Utilitarismus.

1. Bayles, Michael D., ed. (1978) Contemporary Utilitarianism. Gloucester, MA: Smith.
2. Kelly, P. J. (1990) Utilitarianism and Distributive Justice. Oxford: Clarendon.
3. Smart, J. J. C. and Bernard Williams (1973) Utilitarianism For and Against. Cambridge: Cambridge University Press.
4. Scheffler, Samuel, ed. (1988) Consequentialism and its Critics. Oxford: Oxford University Press.
5. Scheffler, Samuel (1994) The Rejection of Consequentialism, rev. Ed. Oxford: Clarendon.
6. Bailey, James Wood (1997) Utilitarianism, Institutions, and Justice. Oxford: Oxford University Press.
7. Goodin, Robert E. (1988) Reasons for Welfare: The Political Theory of the Welfare State. Princeton, NJ: Princeton University Press.
8. Goodin, Robert E. (1995) Utilitarianism as a Public Philosophy. New York: Cambridge University Press.
9. Pettit, Philip (1997) Republicanism: A Theory of Freedom and Government. Oxford: Oxford University Press.

Lamont, Julian, „Distributive Justice“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004
Vertragstheorie Rawls I 167
Vertragstheorie/Rawls: Rawls unterscheidet den Ansatz des Utilitarismus von dem der Vertragstheorie. Bsp Wenn man die Sichtweise von Verträgen zugrunde legt, ist das Argument des Sklavenhalters korrekt: es wäre ein Fehler, wollten die Sklaven entgegnen (…) dass es keine aktuale Wahlmöglichkeit gibt und keine gleiche Chancenverteilung. >Sklaverei/Rawls.
Die Vertragsdoktrin ist rein hypothetisch: Wenn eine Version von Gerechtigkeit in der Anfangssituation einer zu errichtenden Gesellschaft gewählt würde, wären ihre Prinzipien die, die angewendet würden. Es ist kein Argument, dass ein solches Verständnis nicht intendiert war oder jemals intendiert werden würde. Wir können nicht beides haben: eine hypothetische Interpretation ohne konkrete Information über das Ergebnis
I 168
und später durch eine Neueinschätzung des Risikos Prinzipien verwerfen, die wir nicht mehr haben wollen. (Vertragsdoktrin/Rawls/(s): Was Rawls die Vertragsdoktrin nennt, ist also eine starrere Verpflichtung auf zukünftig durchgehaltene Strukturen als es sein eigener Ansatz mit sich bringt. Dennoch RawlsVsUtilitarismus.)
>Utilitarismus, >VsUtilitarismus.

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005
Werte Lewis Graeser I 190
Wert/Bewertung/Lewis: Werte sollte man als Fühlen, Glauben, Verlangen betrachten. Letztlich als ein Verlangen von Verlangen. HarmanVsLewis: Intrinsisches Verlangen höherer Stufe ist irreführend. "Verlangen" hat die Bedeutung von Intention und ist wie jede Intention, schon selbstreferentiell. >Ethik/Harman.
---
Lewis I 191
FrankfurtVsHarman: Harman ist in Gefahr, die Unterscheidung zwischen Zweck(en) und Mitteln zu verwischen, und damit sich zu der Annahme zu verpflichten, dass Ziele gewissermaßen mit Mitteln ausgestattet seien und uns so begegneten. ---
Schwarz I 185
Wert/Ethik/Lewis/Schwarz: Die Werte stecken nicht in den bewerteten Ereignissen, sondern in uns, d.h. in unseren Wünschen. Problem: Weil man etwas wünscht, ist es noch nicht gut.
Lösung: Wünsche 2. Stufe: Wunsch, nicht zu wünschen, zu rauchen.
Beste Theorie: ist dispositional.
Problem: latenter Relativismus.
Schwarz I 187
LewisVsUtilitarismus: Utilitarismus vernachlässigt die Perspektive. >Utilitarismus, >Zentrierte Welt, >Relativismus/Lewis, >Wünsche, >Disposition/Lewis.

Lewis I
David K. Lewis
Die Identität von Körper und Geist Frankfurt 1989

Lewis I (a)
David K. Lewis
An Argument for the Identity Theory, in: Journal of Philosophy 63 (1966)
In
Die Identität von Körper und Geist, Frankfurt/M. 1989

Lewis I (b)
David K. Lewis
Psychophysical and Theoretical Identifications, in: Australasian Journal of Philosophy 50 (1972)
In
Die Identität von Körper und Geist, Frankfurt/M. 1989

Lewis I (c)
David K. Lewis
Mad Pain and Martian Pain, Readings in Philosophy of Psychology, Vol. 1, Ned Block (ed.) Harvard University Press, 1980
In
Die Identität von Körper und Geist, Frankfurt/M. 1989

Lewis II
David K. Lewis
"Languages and Language", in: K. Gunderson (Ed.), Minnesota Studies in the Philosophy of Science, Vol. VII, Language, Mind, and Knowledge, Minneapolis 1975, pp. 3-35
In
Handlung, Kommunikation, Bedeutung, Georg Meggle Frankfurt/M. 1979

Lewis IV
David K. Lewis
Philosophical Papers Bd I New York Oxford 1983

Lewis V
David K. Lewis
Philosophical Papers Bd II New York Oxford 1986

Lewis VI
David K. Lewis
Konventionen Berlin 1975

LewisCl
Clarence Irving Lewis
Collected Papers of Clarence Irving Lewis Stanford 1970

LewisCl I
Clarence Irving Lewis
Mind and the World Order: Outline of a Theory of Knowledge (Dover Books on Western Philosophy) 1991

Grae I
A. Graeser
Positionen der Gegenwartsphilosophie. München 2002

Schw I
W. Schwarz
David Lewis Bielefeld 2005

Der gesuchte Begriff oder Autor findet sich in Auseinandersetzungen folgender wissenschaftlicher Lager:
Begriff/
Autor/Ismus
Pro/Versus
Eintrag
Literatur
Utilitarismus VsUtilitarismus Versus Dennett I 700
Utilitarismus: Begründer: Bentham. DennettVsBentham: "gefräßiger Reduktionist". Ein Skinner seiner Zeit. DennettVsUtilitarismus.

Dennett I
D. Dennett
Darwins gefährliches Erbe Hamburg 1997

Dennett II
D. Dennett
Spielarten des Geistes Gütersloh 1999

Dennett III
Daniel Dennett
"COG: Steps towards consciousness in robots"
In
Bewusstein, Thomas Metzinger Paderborn/München/Wien/Zürich 1996

Dennett IV
Daniel Dennett
"Animal Consciousness. What Matters and Why?", in: D. C. Dennett, Brainchildren. Essays on Designing Minds, Cambridge/MA 1998, pp. 337-350
In
Der Geist der Tiere, D Perler/M. Wild Frankfurt/M. 2005

Der gesuchte Begriff oder Autor findet sich in folgenden Thesen von Autoren angrenzender Fachgebiete:
Begriff/
Autor/Ismus
Autor
Eintrag
Literatur
VsUtilitarismus Rawls, J. Rorty passim.
RawlsVsUtilitarismus.