| Begriff/ Autor/Ismus |
Autor |
Eintrag |
Literatur |
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| Asymmetrie | Rawls | I 315 Asymmetrie/Strafen/Belohnung/Rawls: die Verteilung ökonomischer und sozialer Vorteile läuft vollständig anders ab als im Strafrecht(1). Rawls: Belohnungen sind nicht die Umkehrung von Strafen im Strafrecht. Die Funktion von ungleichen Löhnen ist es, die ungleichen Ausbildungskosten zu berücksichtigen und Individuen an die Stellen zu locken, wo sie am meisten benötigt werden. >Ungleichheit. In einer wohlgeordneten Gesellschaft gäbe es keine Notwendigkeit für ein Strafrecht, außer in dem Maße, wo das Versicherungs-Problem es notwendig machte. >Isolation/Sen. Die Frage der Strafjustiz gehört zur partiellen Konformitätstheorie, während die Verteilungsgerechtigkeit zur strikten Konformitätstheorie gehört. Verteilung und Vergeltung als die jeweilige Kehrseite des anderen zu betrachten, ist völlig fehlgeleitet. >Strafen, >Justizwesen, >Verteilungsgerechtigkeit. 1. Siehe L. A. Hart, "The Concept of Law" (Oxford, 1961), S. 39, In: Joel Feinberg, Doing and Deserving (Princeton, 1970) Kap. V. |
Rawl I J. Rawls A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005 |
| Denkformen | Rawls | I 315 Denkformen/Strafen/Belohnung/Rawls: die Verteilung ökonomischer und sozialer Vorteile läuft vollständig anders ab als im Strafrecht(1). Rawls: Belohnungen sind nicht die Umkehrung von Strafen im Strafrecht. Die Funktion von ungleichen Löhnen ist es, die ungleichen Ausbildungskosten zu berücksichtigen und Individuen an die Stellen zu locken, wo sie am meisten benötigt werden. In einer wohlgeordneten Gesellschaft gäbe es keine Notwendigkeit für ein Strafrecht, außer in dem Maße, wo das Versicherungs-Problem es notwendig machte. Isolation/Sen. Die Frage der Strafjustiz gehört zur partiellen Konformitätstheorie, während die Verteilungsgerechtigkeit zur strikten Konformitätstheorie gehört. Verteilung und Vergeltung als die jeweilige Kehrseite des anderen zu betrachten, ist völlig fehlgeleitet. 1. Siehe L. A. Hart, "The Concept of Law" (Oxford, 1961), S. 39, In: Joel Feinberg, Doing and Deserving (Princeton, 1970) Kap. V. |
Rawl I J. Rawls A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005 |
| Strafen | Rawls | I 315 Strafen/Recht/Moral/Ökonomie/Gerechtigkeit/Rawls: Die Verteilung ökonomischer und sozialer Vorteile läuft vollständig anders ab als im Strafrecht(1)(2). >Strafrecht. Rawls: Belohnungen sind nicht die Umkehrung von Strafen im Strafrecht. Die Funktion von ungleichen Löhnen ist es, die ungleichen Ausbildungskosten zu berücksichtigen und Individuen an die Stellen zu locken, wo sie am meisten benötigt werden. >Ungleichheiten. In einer wohlgeordneten Gesellschaft gäbe es keine Notwendigkeit für ein Strafrecht, außer in dem Maße, wo das Versicherungs-Problem es notwendig machte. Isolation/Sen, >Gesellschaft/Rawls. Die Frage der Strafjustiz gehört zur partiellen Konformitätstheorie, während die Verteilungsgerechtigkeit zur strikten Konformitätstheorie gehört. Verteilung und Vergeltung als die jeweilige Kehrseite des anderen zu betrachten, ist völlig fehlgeleitet. >Verteilungsgerechtigkeit, >Konformitätstheorie, >Rechtsprechung, >Justizwesen. 1. Siehe L. A. Hart, The Concept of Law (Oxford, 1961), p. 39. 2. Joel Feinberg, Doing and Deserving (Princeton, 1970) Kap. V. |
Rawl I J. Rawls A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005 |