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Privatsprache: Nach L. Wittgenstein ist eine Privatsprache, d.h. eine Sprache, die ein Individuum nur für sich selbst entwickelt und gebraucht, um seine Empfindungen auszudrücken, nicht möglich. (Vgl. L. Wittgenstein, Philosophische Untersuchungen, 1953, § 243, 258). _____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Logik-Texte über Privatsprache - Lexikon der Argumente
Re III 275 Wittgenstein/Read: eine private Sprache würde private, nicht mitteilbare Regeln erfordern. Private Versuche, diesen Regeln zu gehorchen, würden nicht zwischen korrektem Verhalten und Brechen der Regeln unterscheiden. Alles was dem privaten Linguisten richtig erschiene, würde richtig sein. Infolgedessen kann es keinen Aspekt der Bedeutung geben, der nicht öffentlich manifestierbar ist. >Regel-Folgen, >Kripkes Wittgentein (Kripkenstein)._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Texte zur Logik Me I Albert Menne Folgerichtig Denken Darmstadt 1988 HH II Hoyningen-Huene Formale Logik, Stuttgart 1998 Re III Stephen Read Philosophie der Logik Hamburg 1997 Sal IV Wesley C. Salmon Logik Stuttgart 1983 Sai V R.M.Sainsbury Paradoxien Stuttgart 2001 |