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Gesetzgebung: Gesetzgebung ist der Prozess des Erlasses von Gesetzen durch eine gesetzgebende Körperschaft. Dazu gehört in der Regel die Einbringung eines Gesetzentwurfs, eine Debatte und eine Abstimmung. Die Gesetzgebung ist ein Teil des demokratischen Prozesses. Siehe auch Recht, Gesetze, Rechtsprechung, Gesellschaft, Staat, Demokratie.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Marsilius von Padua über Gesetzgebung - Lexikon der Argumente

Höffe I 179
Gesetzgebung/Marsilius/Höffe: Im Zuge der Analyse von Gesetzgeber, Gesetz und Regierung sowie ihrer wechselseitigen Beziehungen bringt Marsilius eine später berühmte Definition des Gesetzgebers ein. In ihr spricht er sich für den Ursprung der staatlichen Gewalt bei den Betroffenen, den Bürgern, aus, allerdings nicht so eindeutig, dass man in ihm einen klaren Vertreter der modernen Volkssouveränität sehen kann. Die Definition lautet:
Def Gesetzgeber/Marsilius: (...) «ist das Volk (populus) oder die Gesamtheit der Bürger (civium universitas) oder deren valencior pars»(1), ...
Höffe: ...was als gewichtigerer, aber auch als mächtigerer Teil verstanden werden kann.
Höffe I 180
Volk/Bürgerschaft/Wahlberechtigte: Die Gesamtheit der Bürger übt die gesetzgeberische Befugnis allerdings nicht direkt, sondern repräsentativ aus. Sie überträgt ihre legislatorische Gewalt dem größeren und einflussreicheren Teil (maior et valentior pars).
Höffe: Die näheren Erläuterungen zu diesem Gedanken sind wie gesagt nicht eindeutig, denn sie reichen von der Mehrheit bis zu jener repräsentativen Wahlelite, bei der man an die sieben damals zur Kaiserwahl befugten Kurfürsten denken kann. >Demokratie/Marsilius
.
Höffe I 182
[Marsilius] unterscheidet, (...) unter Berufung auf Aristoteles, die klassischen Staatsgewalten der Gesetzgebung, der Regierung und des Gerichtswesens. Er ordnet allerdings die richterliche der ausübenden Gewalt, diese der Gesetzgebung unter. In Übereinstimmung mit dem Gedanken der Volkssouveränität, soweit er ihn denn vertritt (>Demokratie/Marsilius) , stellt Marsilius die Legislative an die Spitze der öffentlichen Gewalten. >Recht/Marsilius.


1. Marsilius, Defensor pacis, I, 12, § 3

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Marsilius von Padua

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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