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Fahrlässigkeit: Unter Fahrlässigkeit versteht man das Versäumnis, angemessene Sorgfalt walten zu lassen, wodurch eine andere Person oder Eigentum geschädigt wird. Es handelt sich um eine Pflichtverletzung, wenn eine verantwortliche Partei nicht vernünftig handelt oder Handlungen vornimmt, die eine umsichtige Person unter ähnlichen Umständen nicht vornehmen würde. Siehe auch Kompensation.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Thomas J. Miceli über Fahrlässigkeit – Lexikon der Argumente

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Fahrlässigkeit/Miceli: Das Fahrlässigkeitsrecht ergänzt oft den gebührenden Standard für Schädiger durch einen entsprechenden Standard für Opfer, der als Mitverschulden bezeichnet wird (siehe Davies v. Mann, 11 East 60 (K.B. 1809). Unter mitwirkender Fahrlässigkeit verhindert das Versäumnis des Opfers, den gebührenden Sorgfaltsstandard zu erfüllen, dass es unabhängig vom Sorgfaltsgrad des Schädigers Schadenersatz erhält.
Die Logik dieser Regel ist die gleiche wie die des Hand-Tests (>Haftungsrecht/Learned Hand
), und sie schafft in ähnlicher Weise einen starken Anreiz für Opfer, in eine effiziente Unfallverhütung zu investieren. Unter dem Gesichtspunkt der Effizienz erscheint die Schaffung eines Sorgfaltsmaßstabs für Opfer jedoch überflüssig, da, wie wir gerade gesehen haben, die "einfache" Fahrlässigkeitsregel, die nur einen Sorgfaltsmaßstab für Schädiger festlegt, ausreicht, um wirksame bilaterale Anreize zu schaffen.
Vs: (...) siehe Landes und Posner (1987(1), S. 76), die ein Effizienzargument für Mitverschulden anbieten. >Haftungsrecht/Learned Hand, vgl. >Kompensation/Cooter.
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Paradoxon der Kompensation: Das Problem besteht darin, dass jedes Geld, das der Schädiger im Rahmen der Haftung zu zahlen hat, an den Geschädigten als Schadensersatz weitergegeben werden muss, was die sogenannte "Entkopplung" von Haftung und Schadensersatz ausschließt.* >Haftungsrecht/Learned Hand.
Lösung: Das Geniale an der Fahrlässigkeitsregel ist, dass sie dieses Paradoxon auflöst, indem sie einen Verhaltensstandard festlegt, den der Schädiger erfüllen kann, um die Haftung zu vermeiden, und so dem Opfer einen Anreiz gibt, in Vorsichtsmaßnahmen zu investieren, um seinen eigenen Schaden zu minimieren.
Brown: Beginnend mit Brown (1973)(3),** haben Ökonomen formell gezeigt, dass dieser Ansatz perfekt funktioniert, um effiziente bilaterale Anreize zu schaffen, wenn der Sorgfaltsstandard auf das kostenminimierende Sorgfaltsniveau des Schädigers festgelegt wird, wie im obigen Beispiel beschrieben.
Grady: Grady (1988(5), S. 16) identifiziert das Hauptmerkmal des Fahrlässigkeitsrechts, das es ihm ermöglicht, das Verhalten von Schädigern und Opfern auf diese Weise zu koordinieren: "Wenn jede Partei in eine Lage versetzt wird, in der ihr Verhalten unter der Annahme beurteilt wird, dass die andere Seite angemessene Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, dann wird sie in der sozial angemessenen Weise handeln."
Spieltheorie: Die Spieltheorie ist die perfekte Methode, um diese Idee zu formalisieren, weil sie zeigt, dass effiziente Sorgfalt sowohl von Schädigern als auch von Opfern, die in Unkenntnis des Verhaltens der anderen Partei handeln, das Nash-Gleichgewicht eines nicht-kooperativen Spiels unter einer richtig konzipierten Fahrlässigkeitsregel ist. Genauer gesagt, ist effiziente Sorgfalt die "beste Reaktion" jeder Partei unter der Annahme, dass die andere Partei ebenfalls effiziente Sorgfalt walten lässt. Mehr noch, das Recht der Fahrlässigkeit verlangt von Parteien, die sich in riskanten Situationen befinden, solche Annahmen zu treffen, d. h. davon auszugehen, dass andere Parteien, mit denen sie in Kontakt kommen können, die übliche Sorgfalt walten lassen (Keeton et al., 1984(6), S. 240).

* Siehe z. B. Polinsky und Che (1991)(2).
** Siehe auch Landes und Posner (1987)(1) und Shavell (1987)(4).

1. Landes, William and Richard Posner (1987). The Economic Structure of Tort Law. Cambridge, MA.: Harvard University Press.
2. Polinsky, A. Mitchell and Y. K. Che (1991). “Decoupling Liability: Optimal Incentives for Care and Litigation.” Rand Journal of Economics 22: 562–570.
3. Brown, John (1973). “Toward an Economic Theory of Liability.” Journal of Legal Studies 2: 323–349.
4. Shavell, Steven (1987). Economic Analysis of Accident Law. Cambridge, MA: Harvard University Press.
5. Grady, Mark (1988). “Common Law Control of Strategic Behavior: Railroad Sparks and the Farmer.” Journal of Legal Studies 17: 15–42.
6. Keeton, W. Page, D. Dobbs, R. Keeton, and D. Owen (1984). Prosser and Keeton on Torts. 5th edition. St. Paul, MN: West Publishing Co.

Miceli, Thomas J. „Economic Models of Law“. In: Parisi, Francesco (ed) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Vol 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University Press.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Miceli, Thomas J.

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017

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