Philosophie Lexikon der Argumente

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Rechtsphilosophie: Die Rechtsphilosophie des Idealismus ist die Auffassung, dass das Recht eine Manifestation der Vernunft oder des Geistes ist. Idealisten glauben, dass das Recht nicht einfach eine Reihe von Regeln oder Befehlen ist, sondern vielmehr die grundlegenden Werte und Prinzipien widerspiegelt, die die Gesellschaft ordnen. Siehe auch Recht, Idealismus, G.W.F. Hegel.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

G. W. F. Hegel über Rechtsphilosophie – Lexikon der Argumente

Höffe I 333
Rechtsphilosophie/Hegel/Höffe: (...) Hegels Rechtsphilosophie [baut sich] aus drei Teilen auf.
1) (...) [hier] geht es um das abstrakte Recht, dessen Subjekt der Einzelne als rechtsfähige Person ist. Ähnlich wie bei Kant steht sie unter einem Gebot, das in der Sache den Rang eines uneingeschränkt gültigen Sollens, eines kategorischen Imperativs, hat: «Sei eine Person und respektiere die anderen als Personen»(1).
2) (...) [hier] folgt als Antithese die von Hegel als Entzweiung bestimmte >Moralität
. Denn bei ihr steht der Innerlichkeit des Guten ein Äußeres, die vorhandene Welt, gegenüber. Hegel spricht
vom Standpunkt des Sollens oder der Forderung(2).
3) Auf der dritten Stufe schließlich, der «Einheit und Wahrheit»(3) der beiden ersten Momente, ihrer Synthese, existiert die Freiheit ebenso als Substanz wie als subjektiver Wille. Es ist die Stufe der >Sittlichkeit, bestimmt als ein «freies Bei-Sich-Selbst-Sein im anderen».
Höffe I 336
In der Rechtsphilosophie sind gemäß Hegels Dialektik die jeweils höheren Stufen wieder an die unteren zurückgebunden und bilden zugleich deren Bedingungen der Möglichkeit. Weder lässt sich das Recht ohne Moralität noch diese ohne Sittlichkeit begründen. Einerseits muss sich der Privatbürger der bürgerlichen Gesellschaft in den Institutionen der Familie und des Staates versittlichen. Andererseits bauen diese Institutionen von Sittlichkeit auf dem Recht und der
Moralität auf.

1. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundriss, 1820, § 36
2. Ebenda § 108
3. Ebenda § 33

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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