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Zustimmung: Die Zustimmung ist das freiwillige Einverständnis oder Erlaubnis einer Person, die eine bestimmte Handlung, Idee oder Bitte anerkennt. Siehe auch Verständigung, Konsens, Konflikte.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Christopher W. Morris über Zustimmung – Lexikon der Argumente

Gaus I 204
Zustimmung/Konsens/Rechtmäßigkeit/Staat/Rechtfertigung/Morris: Die Zustimmung kann eine notwendige Bedingung für die Legitimität oder lediglich eine hinreichende Bedingung (oder beides) sein. Wenn man davon ausgeht, dass die Zustimmung ausreichen könnte, um nur (einigermaßen) gerechte Regierungen oder Staaten zu legitimieren, sollten wir uns die Konsenstheorie so vorstellen, dass sie sowohl die Notwendigkeit als auch die Hinlänglichkeit der Zustimmung zur Legitimität bestätigt. Die Behauptung, dass die Zustimmung ausreichend ist, ist die weniger umstrittene der beiden (siehe Simmons, 1979(1): 57; 1993(2): 197-8; Green, 1988(3): 161-2; Beran, 1987(4)).
Theorie der Zustimmung: Die Konsenstheorie ist eine normative Darstellung, und es ist möglich, dass alle tatsächlichen Staaten ihre Legitimationsbedingungen nicht erfüllen. Das ist es, was viele zeitgenössische Konsenstheoretiker tatsächlich behaupten.
Konsens/Morris: Zustimmung ist zu unterscheiden von Konsens oder allgemeiner Zustimmung. Die meisten Formen der politischen Organisation hängen bis zu einem gewissen Grad von Konsens oder Zustimmung ab. Letztere haben jedoch weitgehend mit gemeinsamen Überzeugungen (oder Werten) zu tun. Manchmal werden Begriffe wie diese verwendet, um mehr anzudeuten, aber sie beziehen sich im Wesentlichen auf Übereinstimmung in Überzeugungen oder Gedanken (oder Werten).* ((s) Vgl. >Verständigung/Haberma
s.)
Zustimmung/Morris: Im Gegensatz dazu beinhaltet die Zustimmung das Eingehen eines Willens oder einer Verpflichtung. Etwas gilt nur dann als Zustimmung, wenn es sich um eine bewusste Verpflichtung handelt. Im Idealfall handelt es sich um eine Handlung der Zustimmung, wenn es sich um die bewusste und wirksame Kommunikation einer Absicht handelt, eine Veränderung der eigenen normativen Situation (d.h. der eigenen Rechte oder Pflichten) herbeizuführen. Sie muss freiwillig und bis zu einem gewissen Grad informiert sein. Die Zustimmung kann ausdrücklich (direkt), stillschweigend oder implizit (indirekt) erfolgen. Beides sind Formen der tatsächlichen Zustimmung. Im Gegensatz dazu ist eine (nicht-aktuelle) "hypothetische Einwilligung" keine Einwilligung.
Die Konsenstheorie sollte als eine ausgeprägte philosophische Position betrachtet werden, die in Opposition zu anderen Traditionen steht, die das Gemeinwesen oder die politische Herrschaft als natürlich empfinden oder Regierung und Recht durch ihre Vorteile gerechtfertigt sehen würden. Der gegenseitige Vorteil, die paretische Tradition und verschiedene Arten von Folgerichtigkeit versuchen, die volle Legitimität in dem, was das Gemeinwesen für seine Untertanen und andere tut, zu begründen (zu ersterem siehe J. Buchanan, 1975(5); Gauthier, 1986(6)).
Andere, eher "partizipatorische" Traditionen könnten für ihre Legitimität eine aktive Beteiligung der Bürger erfordern. Der politische Konsentialismus sollte nicht mit diesen anderen Traditionen verschmolzen werden, so eng sie historisch auch miteinander verbunden sein mögen (...) und er sollte sicherlich nicht
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mit anderen angeblich "konsensualen" Theorien, die die Legitimität auf Konsens oder Zustimmung gründen, verwechselt werden. >Konsens.
Morris: Die Schlussfolgerung der zeitgenössischen Konsenstheoretiker scheint zu sein, dass praktisch keine Staaten die Bedingungen des Berichts für eine volle Legitimität erfüllen. Es ist einfach so, dass nur wenige Menschen, von "natürlichen" Bürgern und Beamten einmal abgesehen, ihrem Staat explizit oder stillschweigend zugestimmt haben. Es ist unplausibel, die Stimmabgabe bei demokratischen Wahlen so zu interpretieren, dass sie die erforderliche Zustimmung ausdrückt, und bloßer Wohnsitz und dergleichen scheinen nicht die Art von Verpflichtungen des Willens zu sein, die von den Zustimmungstheoretikern für eine Verpflichtung verlangt werden. Folglich haben die meisten Menschen möglicherweise nicht die allgemeine Pflicht, die Gesetze ihres Staates zu befolgen, die man gemeinhin für sie annimmt.
VsKonsens-Theorien: Die Beurteilung der Infragestellung der staatlichen Legitimität durch den Konsentialismus ist eine komplizierte Angelegenheit (...).
Minimale Legitimität: Geht man davon aus, dass einigermaßen gerechte und effiziente Staaten gerechtfertigt und damit minimal legitimiert sind, so scheint für die volle Legitimität und die Verpflichtung zur Rechtsbefolgung etwas mehr erforderlich zu sein. Die Literatur zu dieser Frage ist umfangreich (siehe Edmundson, 1999(7)), (...) >Legitimität/Morris, >Staatsbürgerschaft/Morris.

* Eine Zustimmung in diesem Sinne sollte auch von der "Billigungszustimmung" in Hampton (1997(8): 94-7) unterschieden werden.

1. Simmons, A. John (1979) Moral Principles and Political Obligations. Princeton, NJ: Princeton Umversity Press.
2. Simmons, A. John (1993) On the Edge of Anarchy: Locke, Consent, and the Limits of Society. Princeton, NJ: Princeton Umversity Press. 4. Green 1988
3. Green, Leslie (1988) The Authority of the State. Oxford: Clarendon.
4. Beran, Harry (1987) The Consent Theory of Political Obligation. Beckenham: Croom Helm.
5. Buchanan, James (1975) The Limits of Liberty: Between Anarchy and Leviathan. Chicago: University of Chicago Press.
6. Gauthier, David (1986) Morals by Agreement. Oxford: Clarendon.
7. Edmundson, William A., ed. (1999) The Duty to Obey the Law: Selected Philosophical Readings. Lanham, MD: Rowman and Littlefield.
8. Hampton, Jean (1997) Political Philosophy. Boulder, CO: Westview.

Morris, Christopher W. 2004. „The Modern State“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Morris, hristopher W.

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004

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