Vertragstheorie: Die Vertragstheorie befasst sich mit der Frage, wie Menschen und Organisationen rechtliche Vereinbarungen aufbauen und entwickeln. Sie basiert auf der Idee, dass Verträge darauf abzielen, Effizienz zu erreichen, indem die Anreize der beteiligten Parteien aufeinander abgestimmt werden. Die Vertragstheorie ist ein Zweig der Wirtschaftswissenschaften, der untersucht, wie Wirtschaftsakteure vertragliche Vereinbarungen treffen können und dies auch tun, im Allgemeinen bei Informationsasymmetrie. Siehe auch Informationsasymmetrie, Verträge._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.
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