Lexikon der Argumente


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Sanktionen Becker Parisi I 457
Belohnung/Bestrafung/Sanktionen/Anreize/ Stigler/Stiglitz/Becker/Shapiro/Dari-Mattiacci/De Geest: Annullierbare Belohnungen sind Belohnungspreise, die gezahlt werden, wenn der Akteur nicht überwacht und bei Verstößen erwischt wird. Sie unterscheiden sich von normalen Belohungen und Strafen, die gezahlt werden, wenn der Akteur überwacht und für regelkonform befunden wird. Ähnlich verhält es sich mit annullierbaren Strafen, die nur dann eingesetzt werden, wenn der Vertreter überwacht und für regelkonform befunden wurde. Im Wesentlichen ist ein annullierbares Zuckerbrot eine Drohung zur Rücknahme, eine annullierbare Peitsche ein Versprechen zur Rückgabe. (De Geest, Dari-Mattiacci, and Siegers, 2009)(1). Annullierbare Belohnungen sind mathematisch identisch mit normalen Belohnungen, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Überwachung 100% beträgt. Der Unterschied zwischen der normalen und der annullierbaren Variante besteht darin, was passiert, wenn es keine Überwachung gibt. Wenn alle Agenten ständig überwacht werden (p = 1), verschwindet der Unterschied. Betrachten wir den Fall, in dem ein Angestellter einen Bonus erhält, wenn er keine schlechte Leistung erbringt, im Vergleich zu dem Fall, in dem der Angestellte den Bonus nur erhält, wenn er eine gute Leistung erbringt. Wenn die Überwachung mit Sicherheit stattfindet, erhält der Arbeitnehmer in beiden Szenarien eine Prämie, wenn er sich an die Vorschriften hält, und keine Prämie, wenn er dagegen verstößt. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Überwachung weniger als 100 % beträgt. In diesen Fällen erhalten die Mitarbeiter, die das Glück hatten, nicht überwacht zu werden, trotzdem eine Prämie, wenn die Belohnungen annulliert werden.
Parisi I 458
Ein Beispiel für annullierbare Belohnungspreise findet sich in der Literatur über Effizienzlöhne (Shapiro und Stiglitz, 1984(2); Becker und Stigler, 1974(3)). Hier wurde argumentiert, dass eine Überbezahlung eines Arbeitnehmers sinnvoll sein kann, weil sie dem Arbeitnehmer einen zusätzlichen Anreiz gibt, nicht entlassen zu werden. In der Tat kann die Überzahlung als Zuckerbrot betrachtet werden, das gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer nicht überwacht wird und sich nicht drückt. Dieser zusätzliche Anreiz, sich nicht zu drücken, kann es dem Arbeitgeber ermöglichen, die Überwachungsquote zu senken und Überwachungskosten zu sparen. Dies deutet darauf hin, dass anfechtbare Belohnungen und Strafen eine Quelle der Unwirksamkeit darstellen, die bei regulären Belohnungen und Strafen nicht vorhanden ist. Reguläre Belohnungen und Strafen werden nur an Bedienstete gezahlt, die überwacht (und für regelkonform befunden) wurden. Anfechtbare Zuwendungen werden nicht nur an Bedienstete gezahlt, die kontrolliert wurden (und die sich als regelkonform erwiesen haben), sondern auch an Bedienstete, die nicht kontrolliert wurden (und die sich möglicherweise regelkonform verhalten oder sich gedrückt haben). Die Zahlung einer Prämie an einen Agenten, der nicht überwacht wurde, hat offensichtlich keinen Anreizeffekt, da die Anreize durch die Kluft zwischen dem, was die Einhaltung der Vorschriften und dem, was die Verstöße betrifft, entstehen. Daher ist eine Belohnung, die an nicht überwachte Bedienstete gezahlt wird, aus Sicht des Arbeitgebers "verschwendetes Geld". Dieses verschwendete Geld kann indirekt zu Ineffizienz führen. Ein gewinnmaximierender Arbeitgeber steht nämlich vor einem Zielkonflikt zwischen der Zahlung von Belohnungen und der Übernahme von Überwachungskosten: Je höher die Überzahlung, desto geringer können die Überwachungskosten sein. Wenn aber die Mieten auch an die nicht überwachten Mitarbeiter gezahlt werden müssen, wird der Arbeitgeber ein ineffizient hohes Überwachungsniveau ansetzen, um die Häufigkeit der Zahlung solcher Belohnungen zu verringern. Diese Verzerrung auf der Überwachungsebene ist bei einer normalen Belohnungsregelung, bei der die Prämie nur an überwachte, konforme Agenten gezahlt wird, nicht vorhanden (De Geest, Dari-Mattiacci, and Siegers, 2009)(1).

1. Dari-Mattiacci, Giuseppe (2009). “Negative Liability.” Journal of Legal Studies 38: 21–60.
2. Shapiro, Carl and Joseph E. Stiglitz (1984). “Equilibrium Unemployment as a Worker Discipline Device.” American Economic Review 74: 433–444.
3. Becker, Gary S. and George Stigler (1974). “Law Enforcement, Malfeasance, and Compensation of Enforcers.” Journal of Legal Studies 3: 1–18.


Giuseppe Dari-Mattiacci and Gerrit de Geest. “Carrots vs. Sticks”. In: Parisi, Francesco (ed) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Vol 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University.

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017
Sanktionen Dari-Mattiacci Parisi I 451
Sanktionen/Strafen/Belohnungen/Zuckerbrot/Peitsche/Anreize/Dari-Mattiacci/De Geest: Die Tatsache, dass für alle potenziellen Rechtsverletzer Strafen zur Verfügung stehen müssen, muss angesichts der Tatsache, dass Einzelpersonen möglicherweise nicht in der Lage sind, ihre Handlungen zu koordinieren, neu überdacht werden. Wenn sie nicht in der Lage sind, ihre Handlungen zu koordinieren, könnte eine einzige Strafe ausreichen, um für alle potenziellen Zuwiderhandelnden einen Anreiz zu schaffen. (Dari-Mattiacci and De Geest, 2010)(1). Für alle Handelnden als Gruppe könnte es besser sein, die Regel zu verletzen und zuzulassen, dass einer von ihnen bestraft wird, aber kein Agent hat einen individuellen Anreiz, sich selbst zu opfern. Eine notwendige Bedingung für diesen Multiplikationseffekt ist, dass alle Agenten die Reihenfolge kennen, in der der Prinzipal sie überwachen und bestrafen wird.
Parisi I 452
Zwei allgemeine Grundsätze: Erstens ist der Multiplikationseffekt von Strafen stärker (und damit der Vorteil von Strafen gegenüber Belohnungen größer), wenn n wächst, da die Bedingung schwieriger zu erfüllen ist.
Zweitens wächst dieser Vorteil auch, wenn die Zahl der Rechtsbrecher steigt. Unter normalen Umständen ist die Zahl der Nachgiebigen größer als die der Zuwiderhandelnden, so dass die Bedingung n < 1 wird, so dass Zuckerbrot immer zu einer strengeren Budgetbeschränkung für den Prinzipal führt als die Peitsche.
Multiplikationseffekt: Der Grund, warum nur Peitschen einen Multiplikationseffekt haben, ist folgender. Zuckerbrot wird bei Einhaltung der Vorschriften eingesetzt, die Peitsche bei Verstößen. Hält sich der Agent an die Regeln, ist das Zuckerbrot aufgebraucht, die Peitsche jedoch nicht. Obwohl die Peitsche nur einmal angewendet werden kann, kann die Androhung der Peitsche mehrmals wiederholt werden. Beachten wir, dass der Multiplikationseffekt eine weitere Einschränkung des Ergebnisses der Anreizäquivalenz ist: Ein 100-Dollar-Strafe kann unter bestimmten Bedingungen einen Anreizeffekt von mehr als 100 Dollar haben; eine 100-Dollar-Belohnung hingegen kann nie einen Anreizeffekt von mehr als 100 Dollar haben.
Der Vorteil des Multiplikationseffekts besteht darin, dass er die Strafverfolgung effektiver macht: Er ermöglicht es, ein Land mit 300 Millionen Einwohnern mit relativ wenigen Gefängniszellen zu regieren - es genügt, dass es einige leere Gefängniszellen gibt. Der Nachteil
Parisi I 453
des Multiplikationseffekts ist, dass Strafen ein inhärentes Risiko des Missbrauchs bergen, das bei Belohnungen nicht gegeben ist. >Anreize/Dari-Mattiacci/De Geest.
Verteilungseffekte: Strafen sind von Natur aus unterkompensiert, da der Akteur im Vergleich zum Status quo immer schlechter gestellt ist: Entweder entstehen ihm Aufwandskosten oder er wird bestraft. Belohnungen hingegen haben einen eingebauten Kompensationsmechanismus, da sie dem Agenten immer die Möglichkeit geben, sich für den Status quo zu entscheiden, bei dem er die Anstrengung nicht unternimmt und die Belohnung einfach nicht erhält.
Während Zuckerbrot niemals unterkompensatorisch sein kann (weil es dann gegen die Anreizkompatibilitätsbeschränkung verstoßen würde), bleibt die Frage, warum es jemals überkompensatorisch sein sollte. Warum kann der Auftraggeber die Zuckerbrotprämie nicht gleich den Aufwandskosten ansetzen, so dass es keine Überkompensation gibt? Ein erster Grund ist, dass der Prinzipal möglicherweise nur unvollkommene Informationen über die individuellen Aufwandskosten hat.
>Transaktionskosten/Dari-Mattiacci/De Geest, >Anreize/Dari-Mattiacci/De Geest.
Ein zweiter Grund, warum Zuwendungen überkompensatorisch sein können, ist, dass der Prinzipal Überwachungsfehler macht, indem er fälschlicherweise zu dem Schluss kommt, dass einige Agenten, die gegen die Regeln verstoßen, diese einhalten. Da ein Verstoß zu einer (selbst geringen) erwarteten Rendite führt, muss die Einhaltung auch diese erwartete Rendite einschließen, um ausreichende Anreize zur Einhaltung zu schaffen.
Irrtümer: Es ist zu beachten, dass Fehler zu festen Renditen führen oder feste Kosten auferlegen, die für alle Individuen erwartungsgemäß gleich sind; daher ergeben sich die einzigen Verteilungseffekte innerhalb der Gruppe der Agenten aus Unterschieden bei den Aufwandskosten.

1. Dari-Mattiacci, Giuseppe and Gerrit De Geest (2010). “Carrots, Sticks, and the Multiplication Effect.” Journal of Law, Economics, and Organization 26: 365–384.


Giuseppe Dari-Mattiacci and Gerrit de Geest. “Carrots vs. Sticks”. In: Parisi, Francesco (ed) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Vol 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University.

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017
Sanktionen De Geest Parisi I 451
Sanktionen/Strafen/Belohnungen/Zuckerbrot/Peitsche/Anreize/Dari-Mattiacci/De Geest: Die Tatsache, dass für alle potenziellen Rechtsverletzer Strafen zur Verfügung stehen müssen, muss angesichts der Tatsache, dass Einzelpersonen möglicherweise nicht in der Lage sind, ihre Handlungen zu koordinieren, neu überdacht werden. Wenn sie nicht in der Lage sind, ihre Handlungen zu koordinieren, könnte eine einzige Strafe ausreichen, um für alle potenziellen Zuwiderhandelnden einen Anreiz zu schaffen. (Dari-Mattiacci and De Geest, 2010)(1). Für alle Handelnden als Gruppe könnte es besser sein, die Regel zu verletzen und zuzulassen, dass einer von ihnen bestraft wird, aber kein Agent hat einen individuellen Anreiz, sich selbst zu opfern. Eine notwendige Bedingung für diesen Multiplikationseffekt ist, dass alle Agenten die Reihenfolge kennen, in der der Prinzipal sie überwachen und bestrafen wird.
Parisi I 452
Zwei allgemeine Grundsätze: Erstens ist der Multiplikationseffekt von Strafen stärker (und damit der Vorteil von Strafen gegenüber Belohnungen größer), wenn n wächst, da die Bedingung schwieriger zu erfüllen ist.
Zweitens wächst dieser Vorteil auch, wenn die Zahl der Rechtsbrecher steigt. Unter normalen Umständen ist die Zahl der Nachgiebigen größer als die der Zuwiderhandelnden, so dass die Bedingung n < 1 wird, so dass Zuckerbrot immer zu einer strengeren Budgetbeschränkung für den Prinzipal führt als die Peitsche.
Multiplikationseffekt: Der Grund, warum nur Peitschen einen Multiplikationseffekt haben, ist folgender. Zuckerbrot wird bei Einhaltung der Vorschriften eingesetzt, die Peitsche bei Verstößen. Hält sich der Agent an die Regeln, ist das Zuckerbrot aufgebraucht, die Peitsche jedoch nicht. Obwohl die Peitsche nur einmal angewendet werden kann, kann die Androhung der Peitsche mehrmals wiederholt werden. Beachten wir, dass der Multiplikationseffekt eine weitere Einschränkung des Ergebnisses der Anreizäquivalenz ist: Ein 100-Dollar-Strafe kann unter bestimmten Bedingungen einen Anreizeffekt von mehr als 100 Dollar haben; eine 100-Dollar-Belohnung hingegen kann nie einen Anreizeffekt von mehr als 100 Dollar haben.
Der Vorteil des Multiplikationseffekts besteht darin, dass er die Strafverfolgung effektiver macht: Er ermöglicht es, ein Land mit 300 Millionen Einwohnern mit relativ wenigen Gefängniszellen zu regieren - es genügt, dass es einige leere Gefängniszellen gibt. Der Nachteil
Parisi I 453
des Multiplikationseffekts ist, dass Strafen ein inhärentes Risiko des Missbrauchs bergen, das bei Belohnungen nicht gegeben ist. >Anreize/Dari-Mattiacci/De Geest.
Verteilungseffekte: Strafen sind von Natur aus unterkompensiert, da der Akteur im Vergleich zum Status quo immer schlechter gestellt ist: Entweder entstehen ihm Aufwandskosten oder er wird bestraft. Belohnungen hingegen haben einen eingebauten Kompensationsmechanismus, da sie dem Agenten immer die Möglichkeit geben, sich für den Status quo zu entscheiden, bei dem er die Anstrengung nicht unternimmt und die Belohnung einfach nicht erhält.
Während Zuckerbrot niemals unterkompensatorisch sein kann (weil es dann gegen die Anreizkompatibilitätsbeschränkung verstoßen würde), bleibt die Frage, warum es jemals überkompensatorisch sein sollte. Warum kann der Auftraggeber die Zuckerbrotprämie nicht gleich den Aufwandskosten ansetzen, so dass es keine Überkompensation gibt? Ein erster Grund ist, dass der Prinzipal möglicherweise nur unvollkommene Informationen über die individuellen Aufwandskosten hat.
>Transaktionskosten/Dari-Mattiacci/De Geest, >Anreize/Dari-Mattiacci/De Geest.
Ein zweiter Grund, warum Zuwendungen überkompensatorisch sein können, ist, dass der Prinzipal Überwachungsfehler macht, indem er fälschlicherweise zu dem Schluss kommt, dass einige Agenten, die gegen die Regeln verstoßen, diese einhalten. Da ein Verstoß zu einer (selbst geringen) erwarteten Rendite führt, muss die Einhaltung auch diese erwartete Rendite einschließen, um ausreichende Anreize zur Einhaltung zu schaffen.
Irrtümer: Es ist zu beachten, dass Fehler zu festen Renditen führen oder feste Kosten auferlegen, die für alle Individuen erwartungsgemäß gleich sind; daher ergeben sich die einzigen Verteilungseffekte innerhalb der Gruppe der Agenten aus Unterschieden bei den Aufwandskosten.

1. Dari-Mattiacci, Giuseppe and Gerrit De Geest (2010). “Carrots, Sticks, and the Multiplication Effect.” Journal of Law, Economics, and Organization 26: 365–384.


Giuseppe Dari-Mattiacci and Gerrit de Geest. “Carrots vs. Sticks”. In: Parisi, Francesco (ed) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Vol 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University.

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017
Sanktionen Habermas IV 417
Sanktionen/Kommunikation/HabermasVsParsons/Habermas: Problem: Unter Bedingungen der Sanktionierung kann der Handelnde sein eigenes Ja zu einem Geltungsanspruch (Zustimmung zu einer Behauptung, Empfehlung usw.) nicht ernstnehmen. >Geltungsanspruch.
Das Sanktionsschema kann nur solche Interaktionsmodi aufnehmen, bei denen es um empirische Anstrengungen zur Fortsetzung einer Interaktion geht.
Lösung/Habermas: Man kann eine allgemeine Aufnahmebereitschaft von Alter derart auf einzelne Quellen von Egos Ansehen oder Einfluss zurückführen, dass die empirisch, durch Anreiz und Abschreckung motivierten Bindungen vom rational, nämlich durch begründetes Einverständnis motivierten Vertrauen, unterschieden werden können.
Entweder orientiert man sich an Strafen und Belohnungen, oder man verfügt über ausreichendes Wissen und ist hinreichend autonom, um für die Einlösung der kommunikativ erhobenen Geltungsansprüche zu garantieren.
>Wissen/Habermas, Autonomie/Parsons.

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981
Sanktionen Hufbauer Pape I 91
Sanktionen/Hufbauer/Schott/Elliott/Pape: Der wichtigste Beweis dafür, dass mit Sanktionen ehrgeizige außenpolitische Ziele erreicht werden können, ist die Studie von Gary Hufbauer, Jeffrey Schott und Kimberly Ann Elliot (im Folgenden HSE) - eine Neubewertung der empirischen Daten in der ersten großen N-Studie über Sanktionsepisoden, die 1985 erstmals veröffentlicht und 1990 aktualisiert wurde(1).
Pape I 98
Auswertung der Datenbank von Hufbauer, Schott und Elliot: Pape: Hufbauer, Schott und Elliot versuchen, die Wirksamkeit von Wirtschaftssanktionen in dem von ihnen als Universum von Wirtschaftssanktionen bezeichneten Zeitraum von 1914 bis 1990 zu messen. Ihre abhängige Variable, "der Erfolg einer Wirtschaftssanktion aus der Sicht des Absenderlandes", besteht aus zwei Teilen. Das politische Ergebnis misst das Ausmaß, in dem die politischen Ziele des Zwingers erreicht wurden, und der Beitrag der Sanktionen ist das Ausmaß, in dem die Sanktionen zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Beide werden von 1 bis 4 skaliert: politisches Ergebnis:
(1) "gescheitertes Ergebnis".
(2) "unklarer, aber möglicherweise positiver Ausgang".
(3) "positives Ergebnis ... ein einigermaßen erfolgreiches Ergebnis", oder
(4) "erfolgreiches Ergebnis"; und
Sanktionsbeitrag:
(1) "kein oder negativer Beitrag",
(2) "geringer Beitrag", oder
(3) "bescheidener Beitrag" oder
(4) "erheblicher Beitrag".
Ein Produkt von 9 oder höher (3 oder mehr auf der höheren Skala) wird als Sanktionserfolg gewertet.(2)
Pape I 99
Sanktionsziele/Hufbauer/Schott/Elliott(3): (1) bescheidene Änderungen im Verhalten des Zielstaates, "veranschaulicht durch Menschenrechte und Nichtverbreitung von Kernwaffen";
(2) Destabilisierung der Regierung des Ziellandes;
(3) Unterbrechung eines kleineren militärischen Abenteuers, "veranschaulicht durch die britischen Sanktionen gegen Argentinien wegen der Falklandinseln";
(4) Beeinträchtigung des militärischen Potenzials des Ziellandes, "veranschaulicht durch den Ersten und den Zweiten Weltkrieg", und (5) wesentliche Änderungen in der Politik des Ziellandes, "einschließlich der Aufgabe von Gebieten"(4).

>Sanktionen, >Sanktionen-Kontroverse, >Sanktionsfolgen, >Sanktionsgeschichte, >Sanktionspolitik, >Sanktionswirksamkeit, >Sanktionsumgehung, >Sanktionentheorie, >Zahlungssysteme, >Handelskriege, >Handelssanktionen, >Finanzsanktionen.


1. Hufbauer, Gary C., Jeffrey J. Schott, and Kimberly A. Elliott. 1990. Economic Sanctions Reconsidered: History and Current Policy. 2nd ed. Washington, DC: Peterson Institute.
2. "Modest contribution" (3) is illustrated by the withdrawal of Dutch and U.S. economic aid to Suriname between 1982 and 1988, while "significant contribution" (4) is illustrated by U.S. success in destabilizing the government of Rafael Trujillo in the Dominican Republic in 1960-61. Actually, economic sanctions made no contribution in either case. See Appendix, cases 27 and 25. HSE, Economic Sanctions Reconsidered, Vol. 1, pp. 41-42, 49–50.
3. Ebenda, Vol. 1, pp. 2-3, 36-37.
4. Ebenda, Vol. 1, p. 38.

Hufbauer I
Gary C. Hufbauer
Jeffrey J. Schott
Kimberly A. Elliott,
Economic Sanctions Reconsidered: History and Current Policy. 2nd ed Washington, DC: Peterson Institute. 1990

Pape I
Robert A. Pape
Why Economic Sanctions Do Not Work International Security, Volume 22, Issue 2 (Autumn, 1997), 90-136. 1997
Sanktionen Lessig Parisi I 473
Sanktionen/soziale Bedeutung/Lessig/Carbonara: Soziale Bedeutung kann durch Gesetze aufgebaut und verändert werden. Ein aufschlussreiches Beispiel liefert Lessig (1996)(1) und bezieht sich auf mögliche Techniken zur Abschaffung von Duellen. Das Verbot von Duellen an sich ist zwar neutral in Bezug auf die soziale Bedeutung, aber die Sanktionen, die zur Bestrafung von Zuwiderhandelnden vorgesehen sind, beeinflussen diese und könnten die Wirksamkeit des Verbots erheblich verbessern. Betrachten wir zwei mögliche rechtliche Strategien: die Inhaftierung von Duellanten und die Verhängung einer Sanktion, die Duellanten zusätzlich zur Inhaftierung daran hindert, ein öffentliches Amt zu bekleiden. Beide Techniken erhöhen die Kosten des Duellierens, haben aber sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die soziale Bedeutung. Die erste Art von Sanktionen erhöht lediglich die Kosten des Duells und damit den zu erwartenden Schaden. Der Sinn der Handlung bleibt jedoch unverändert: Duellanten sind Gentlemen, die ihre Ehre und die ihrer Gemeinschaft verteidigen. Der Ausschluss von Duellanten von öffentlichen Ämtern erhöht nicht nur die Kosten für die Duellanten, sondern verändert auch den Sinn der Handlung und, genauer gesagt, den Sinn der Gesetzesübertretung.
>Recht/Carbonara, >Soziale Normen.
Angenommen, die Verordnung sieht eine Gefängnisstrafe vor: Die Einhaltung des Gesetzes bedeutet, dass der Duellant nicht bereit ist, die Ehre seiner Gemeinschaft zu verteidigen, weil die Kosten dafür zu hoch sind. Er könnte durchaus als Feigling angesehen werden, als jemand, der sich seiner Pflicht, der Gemeinschaft zu dienen, entzieht. Betrachten wir den alternativen Fall, in dem die Sanktion der Ausschluss aus einem öffentlichen Amt ist. Wenn sich nun jemand weigert, sich zu duellieren, kann das entweder daran liegen, dass er die Herausforderung ablehnt und deshalb ein Feigling ist, oder daran, dass er eine andere Art von öffentlicher Pflicht bevorzugt, die das Gesetz in Konkurrenz zur Pflicht der Verteidigung der Ehre der Gemeinschaft stellt. Die zweite Art von Sanktion "verwirrt" die Bedeutung der Duellverweigerung, indem sie die mögliche Bedeutung der Handlung verändert und somit ihre Kosten verringert, was die Einhaltung des Gesetzes attraktiver macht.

1. Lessig, Lawrence (1996). “Social Meaning and Social Norms.” University of Pennsylvania Law Review 144: 2181–2189.


Emanuela Carbonara. “Law and Social Norms”. In: Parisi, Francesco (ed) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Vol 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University.

Lessig I
Lawrence Lessig
Code: Version 2.0 New York 2006ff

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017
Sanktionen Morgan Morgan I 4
Sanktionen/Datenbank/Morgan/Syropoulos/Yotov: (...) die Globale Sanktionsdatenbank identifiziert Sanktionsfälle auf der Grundlage von drei verschiedenen Merkmalen/Dimensionen in Bezug auf Art, Absender und Ziel. So werden die Fälle beispielsweise nach sechs Sanktionstypen klassifiziert: Handelssanktionen, Finanzsanktionen, Reisebeschränkungen, Waffensanktionen, Militärhilfesanktionen und „andere“ Sanktionen, die in keine der Hauptkategorien fallen. Es gibt neun Sanktionsziele, darunter die Änderung der Politik, die Destabilisierung von Regimen, die Lösung von Territorialkonflikten, die Bekämpfung des Terrorismus, die Kriegsverhütung, die Beendigung von Kriegen, die Wiederherstellung und Förderung der Menschenrechte, die Wiederherstellung und Förderung der Demokratie und andere Ziele.
Schließlich vergibt die Global Sanctions Data Base für alle beendeten/aufgehobenen Sanktionen eine Erfolgsbewertung, die jedem Sanktionsziel entspricht und von „vollständiger Erfolg“ über „teilweiser Erfolg“ bis hin zu ‚Beilegung‘ und „Misserfolg“ reicht.
>Sanktionen, >Sanktionen-Kontroverse, >Sanktionsfolgen, >Sanktionsgeschichte, >Sanktionspolitik, >Sanktionswirksamkeit, >Sanktionsumgehung, >Sanktionentheorie, >Zahlungssysteme, >Handelskriege, >Handelssanktionen, >Finanzsanktionen.

* Die Global Sanctions Data Base wird aus öffentlich zugänglichen Quellen erstellt und mit anderen Datenbanken abgeglichen. Zwei bekannte Beispiele sind die Hufbauer-Schott-Elliott-Sanktionsdatenbank (Hufbauer, Schott und Elliott 1990(1); Hufbauer et al. 2007(2)) und die Datenbank Threat and Imposition of Economic Sanctions (TIES) (Morgan, Bapat und Krustev 2009(3); Morgan, Bapat und Kobayashi 2021(4)), die auch Sanktionsdrohungen enthält. Für Definitionen, Beispiele und weitere Einzelheiten zur Global Sanctions Data Base siehe Felbermayr et al. (2020)(5), Kirilakha et al. (2021)(6) und Syropoulos et al. (2022)(7). Die Global Sanctions Data Base ist für Forscher frei zugänglich, der Zugang muss jedoch per E-Mail unter GSDB@drexel.edu beantragt werden. Einzelheiten sind unter http://www.globalsanctionsdatabase.com/ zu finden.

1. Hufbauer, Gary C., Jeffrey J. Schott, and Kimberly A. Elliott. 1990. Economic Sanctions Reconsidered: History and Current Policy. 2nd ed. Washington, DC: Peterson Institute.
2.Hufbauer, Gary C., Jeffrey J. Schott, Kimberly A. Elliott, and Barbara Oegg. 2007. Economic Sanctions Reconsidered: History and Current Policy. 3rd ed. Washington, DC: Institute for International Economics.
3. Morgan, T. Clifton, Navin A. Bapat, and Valentin Krustev. 2009. “The Threat and Imposition of Economic Sanctions, 1971-2000.” Conflict Management and Peace Science 26 (1): 92–110.
4. Morgan, T. Clifton, Navin A. Bapat, and Yoshiharu Kobayashi. 2021. “The Threat and Imposition of Economic Sanctions Data Project: A Retrospective.” In Research Handbook on Economic Sanctions, edited by Peter A.G. van Bergeijk, 44–61. Chetenham, UK: Edward Elgar Publishing.
5. Felbermayr, Gabriel, Aleksandra Kirilakha, Constantinos Syropoulos, Erdal Yalcin, and Yoto V. Yotov.2020. “The Global Sanctions Data Base.” European Economic Review 129: 103561.
6. Kirilakha, Aleksandra, Gabriel J. Felbermayr, Constantinos Syropoulos, Erdal Yalcin, and Yoto V. Yotov. 2021. “The Global Sanctions Data Base (GSDB): An Update That Includes the Years of the TrumpPresidency.” In Research Handbook on Economic Sanctions, edited by Peter A.G. van Bergeijk, 62–106. Cheltenham, UK: Edward Elgar Publishing.
7. Syropoulos, Constantinos, Gabriel J. Felbermayr, Aleksandra Kirikakha, Erdal Yalcin, and Yoto V. Yotov. 2022. “The Global Sanctions Data Base - Release 3: COVID-19, Russia, and Multilateral Sanctions.” Drexel University, School of Economics Working Paper Series 2022-11. https://www.globalsanctionsdatabase.com/.

Morgan I
T. Clifton Morgan
Constantinos Syropoulos
Yoto V. Yotov,
"Economic Sanctions: Evolution, Consequences, and Challenges." Journal of Economic Perspectives 37 (1): 3–30. 2023
Sanktionen Morgenthau Brocker I 287
Sanktionen/Morgenthau: Die spezifische Sanktionsinstanz im Bereich der Moral ist ein Pflicht-Gefühl im Gewissen, verstanden als eine von außen unabhängige Selbstbindung, die den anderen normativen Systemen fehlt. Sittliche Vorgaben sind abhängig von der sozialen Realität; Sanktionen müssen von außen angedroht und gegebenenfalls vollzogen werden, wobei weder Quelle noch Art der Sanktion von vornherein feststehen. Die tatsächliche soziale Kraft des Rechts schließlich bleibt abhängig von Sanktionsmechanismen, die ihrerseits formal reguliert sind und die Verfügbarkeit überlegener Machtpotentiale voraussetzen.
Christoph Frei, „Hans J. Morgenthau, Macht und Frieden (1948)“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

Pol Morg I
Hans Morgenthau
Macht und Frieden. Grundlegung einer Theorie der internationalen Politik Gütersloh 1963

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Sanktionen Morris Gaus I 200
Sanktionen/Morris: Es ist schwer, sich einen Staat in unserer Welt vorzustellen, der keinen Zwang ausgeübt hat. Auch wenn es nicht immer Sanktionen gibt oder sie nicht immer notwendig sind, sollten wir uns fragen, warum die meisten Gesetze tatsächlich mit Sanktionen unterlegt sind und warum Zwang oft notwendig ist. Warum muss die Einhaltung manchmal durch Nötigung sichergestellt werden? Zumindest gelegentlich werden die meisten von uns nicht immer das tun, was von uns verlangt wird, es sei denn, wir werden dazu gedrängt. Vermutlich werden praktisch alle von uns immer von vorsätzlichen Tötungsdelikten Abstand nehmen, aber wir werfen nicht immer Münzen in Parkuhren, halten uns nicht immer an Geschwindigkeitsbegrenzungen und zahlen nicht immer alle Steuern, wenn keine Sanktionen angedroht werden. Die Rechtssysteme sehen Sanktionen vor, um besondere Anreize zu bieten, wenn Menschen nicht anderweitig motiviert sind, sich zu fügen. Warum genau dürfen Menschen sich nicht daran halten? Es gibt eine Reihe von Umständen, die zu Ungehorsam beitragen. Manchmal verletzen wir Gesetze aus Unwissenheit oder Dummheit. Ein anderes Mal können wir aus Willensschwäche oder einer anderen Form von Irrationalität ungehorsam sein. Manchmal möchten wir vielleicht einfach
Gaus I 201
der Autorität trotzen. Pointe: Entscheidend an diesen Begründungen ist, dass sie implizit verstehen, dass Sanktionen zweitrangig sind. Zwang und Gewalt werden so rationalisiert, aber nur als ergänzende Maßnahmen. Und so soll es auch sein: Das Gesetz appelliert in erster Linie an seine Autorität. Hart bemerkt so früh in seiner Diskussion der Kommando-Theorien des Rechts: "Kommandieren ist bezeichnenderweise die Ausübung von Autorität über Menschen, nicht die Macht, Schaden zuzufügen, und obwohl es mit der Androhung von Schaden kombiniert werden kann, ist ein Kommando in erster Linie ein Appell nicht an die Furcht, sondern an die Achtung der Autorität" (1994(1): 20).
Die Behörden lenken das Verhalten, indem sie ihren Untertanen die Gründe für ihr Handeln nennen. Etwas ist nur dann eine Autorität in diesem Sinne, wenn seine Anweisungen als Gründe für ein Handeln gedacht sind (siehe: Raz, 1979; 1986(2); Green, 1988(3)). Man versteht das Recht nicht und stellt, allgemeiner gesagt, fest, wenn man Zwang und Gewalt nicht als Ergänzung zur Autorität betrachtet. Zwang und Gewalt sind notwendig, wenn die Autorität des Staates nicht anerkannt wird, mangelhaft ist oder fehlt. >Recht/Morris, >Befehl/Hart.

1. Hart, H. L. A. (1994) The Concept of Law, 2nd edn. Oxford: Oxford University Press.
2. Raz, Joseph (1979) The Authority of Law. Oxford: Clarendon.
3. Green, Leslie (1988) The Authority of the State. Oxford: Clarendon.

Morris, Christopher W. 2004. „The Modern State“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004
Sanktionen Pape Pape I 90
Sanktionen/Pape: Von den Krisen, in die der Völkerbund vor dem Zweiten Weltkrieg verwickelt war, bis hin zu den Streitigkeiten, in die die Vereinten Nationen heute verwickelt sind, argumentieren die Befürworter in der Regel, dass Wirtschaftssanktionen oft ebenso wirksam wie militärische Gewalt sein können und humaner sind. Wie David Baldwin feststellte: "Vernünftige Menschen mögen sich über die Nützlichkeit des Krieges als politisches Instrument uneins sein, aber es gibt wenig, was für unnötige Kriege spricht. >Völkerbund.
Pape I 91
Es wäre bedauerlich - vielleicht eine globale Katastrophe -, wenn ein heutiger amerikanischer Präsident nur deshalb zum Krieg greifen würde, weil er von seinen Beratern über das Wesen, die Bedeutung und die Folgen wirtschaftlicher Staatsführung falsch informiert worden ist."(1)
Pape I 92
Die Beweise aus Handelskonflikten sagen jedoch wenig darüber aus, ob mit Sanktionen ehrgeizigere politische Ziele erreicht werden können, was die Frage des Tages ist.
Pape I 93
PapeVsHufbauer/PapeVsSchott/PapeVsElliott: Die HSE*-Studie weist gravierende Mängel auf. Praktisch keiner der behaupteten 40 Erfolge von Wirtschaftssanktionen hält einer Überprüfung stand. In 18 Fällen wurde die Angelegenheit tatsächlich durch direkte oder indirekte Gewaltanwendung beigelegt; in 8 Fällen gibt es keine Beweise dafür, dass das Zielland die geforderten Zugeständnisse gemacht hat; 6 Fälle können nicht als Wirtschaftssanktionen eingestuft werden; und 3 Fälle sind unbestimmt. Von den 115 Fällen der HSE sind nur 5 als Erfolg zu werten. >Sanktionsdebatte/Pape, >Sanktionswirksamkeit, >Sanktionen/Hufbauer.
Pape I 109
Das anhaltende Scheitern von Sanktionen legt nahe, dass die Gründe der Staaten für ihre Anwendung woanders liegen müssen. Zu den wichtigen Fragen gehört, ob Entscheidungsträger, die Sanktionen verhängen, die Erfolgsaussichten von Sanktionen systematisch überschätzen; ob Staatsführer, die den endgültigen Einsatz von Gewalt in Erwägung ziehen, häufig davon ausgehen, dass die Verhängung von Sanktionen die Glaubwürdigkeit nachfolgender militärischer Drohungen erhöhen wird; und ob die Verhängung von Sanktionen den Staatsführern in der Regel größere innenpolitische Vorteile bringt als die Ablehnung von Sanktionsaufrufen oder der Einsatz von Gewalt. >Sanktionen, >Sanktionen-Kontroverse, >Sanktionsfolgen, >Sanktionsgeschichte, >Sanktionspolitik, >Sanktionswirksamkeit, >Sanktionsumgehung, >Sanktionentheorie, >Zahlungssysteme, >Handelskriege, >Handelssanktionen, >Finanzsanktionen.

* Hufbauer, Gary C., Jeffrey J. Schott, and Kimberly A. Elliott. 1990. Economic Sanctions Reconsidered: History and Current Policy. 2nd ed. Washington, DC: Peterson Institute.

1. David A. Baldwin, Economic Statecraft (Princeton, N.J.: Princeton University Press, 1985), p. 373.

Pape I
Robert A. Pape
Why Economic Sanctions Do Not Work International Security, Volume 22, Issue 2 (Autumn, 1997), 90-136. 1997
Sanktionen Parsons Habermas IV 415
Sanktionen/Handlungstheorie/Geltungsansprüche/Parsons/HabermasVsParsons/Habermas: Parsons berücksichtigt nicht, und er kann auch im Rahmen seiner Handlungstheorie nicht berücksichtigen, dass sich der Begriff der Sanktionen auf Ja/Nein-Stellungnahmen zu kritisierbaren Geltungsansprüchen nicht anwenden lässt. Die Strategiepaare Anreiz/Abschreckung und Überzeugung/Ermahnung unterscheiden sich nämlich: im einen Fall ist Ego allein an den Konsequenzen seines Handelns orientiert, im anderen Fall muss er mit Alter sprechen und ihn über das Bestehen von Sachverhalten aufklären oder überzeugen.
Habermas IV 416
Im ersten Fall geht es um erfolgsorientiertes Handeln, im zweiten Fall um verständigungsorientiertes Handeln. Vgl. >Illokutionäre Akte, >Perlokutionäre Akte.
Habermas: Unter Bedingungen der Sanktionierung kann der Handelnde sein eigenes Ja zu einem Geltungsanspruch (Zustimmung zu einer Behauptung, Empfehlung usw.) nicht ernst nehmen. Das Sanktionsschema kann nur solche Interaktionsmodi aufnehmen, bei denen es um empirische Anstrengungen zur Fortsetzung einer Interaktion geht.
Für eine Lösung siehe Sanktionen/Habermas.

ParCh I
Ch. Parsons
Philosophy of Mathematics in the Twentieth Century: Selected Essays Cambridge 2014

ParTa I
T. Parsons
The Structure of Social Action, Vol. 1 1967

ParTe I
Ter. Parsons
Indeterminate Identity: Metaphysics and Semantics 2000

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981
Sanktionen Trump-Administration Bianchi I 2
Sanktionen/Ökonomische Theorien/Bianchi/Sosa-Padilla: Unsere Arbeit* steht im Zusammenhang mit der aufkommenden Literatur über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Sanktionen, die durch den russisch-ukrainischen Krieg ausgelöst wurden.** Bemerkenswerte Beispiele sind Itskhoki und Mukhin (2022)(1) und Lorenzoni und Werning (2022)(2) über die Auswirkungen von Handelssanktionen auf den Wechselkurs des russischen Rubels, Bachmann et al. (2022)(3) und Baqaee et al. (2022)(4) zu den Auswirkungen eines vollständigen Handelsembargos auf die europäische Wirtschaft sowie Sturm (2022)(5), der eine Theorie der Zölle als Wirtschaftssanktionen aus der Perspektive der Manipulation der Terms-of-Trade aufstellt. In unserem Beitrag wird stattdessen ein Modell für internationale Finanzsanktionen entwickelt, das sich mit der Wechselwirkung zwischen einem Staatsbankrott des sanktionierten Landes und den daraus resultierenden Verlusten für das sanktionierende Land befasst. Unser Paper stützt sich auch auf die Literatur über Staatsschulden und internationale Reserven (Alfaro und Kanczuk, 2009;(6) Bianchi, Hatchondo und Martinez, 2018(7); Bianchi und Sosa-Padilla, 2020)(8), die wiederum auf dem Standardmodell für den Ausfall von Staatsanleihen (Eaton und Gersovitz, 1981(9); Aguiar und Gopinath, 2006(10); Arellano, 2008(11)) aufbaut. Der Großteil der Literatur befasst sich auch mit dem Fall, dass Anleger entweder risikoneutral sind oder ihre Bestände an Staatsanleihen zu gering sind, um ihren Grenznutzen zu beeinflussen.***
>Sanktionen, >Sanktionen-Kontroverse, >Sanktionsfolgen, >Sanktionsgeschichte, >Sanktionspolitik, >Sanktionswirksamkeit, >Sanktionsumgehung, >Sanktionentheorie, >Zahlungssysteme, >Handelskriege, >Handelssanktionen, >Finanzsanktionen.

* Javier Bianchi & César Sosa-Padilla (2022). On Wars, Sanctions, and Sovereign Default. Cambridge, MA: National Bureau of Economic Research (NBER). Working Paper 29989 http://www.nber.org/papers/w29989
** Siehe Van Bergeijk (2021(12)) für einen Überblick über die breitere Literatur zu Sanktionen an der Schnittstelle von Politikwissenschaft und internationaler Wirtschaft.
*** Bemerkenswerte Ausnahmen sind Park (2014)(13), Arellano, Bai und Lizarazo (2017)(14) und Morelli, Ottonello und Perez (2022)(15).

1. Itskhoki, Oleg and Dmitry Mukhin, “Sanctions and the Exchange Rate,” 2022.
2. Lorenzoni, Guido and Ivan Werning, “A minimalist model for the ruble during the russian invasion of Ukraine,” 2022. NBER Working Paper No. 29929.
3. Bachmann, Rüdiger, David Baqaee, Christian Bayer, Moritz Kuhn, Andreas
Löschel, Benjamin Moll, Andreas Peichl, Karen Pittel, and Moritz Schularick,
“What if? The Economic Effects for Germany of a Stop of Energy Imports from Russia,” 2022.
4. Baqaee, David, Benjamin Moll, Camille Landais, and Philippe Martin, “The
Economic Consequences of a Stop of Energy Imports from Russia,” CAE Focus, 2022, pp. 084–2022.
5. Sturm, John, “A Note on Designing Economic Sanctions,” 2022. Mimeo, MIT.
Van Bergeijk, Peter AG, “Introduction to the Research Handbook on Economic Sanctions,” in “Research Handbook on Economic Sanctions,” Edward Elgar Publishing, 2021.
6. Alfaro, Laura and Fabio Kanczuk, “Optimal reserve management and sovereign debt,” Journal of International Economics, 2009, 77(1), 23–36.
7. Bianchi, Javier, Juan Carlos Hatchondo, and Leonardo Martinez, “International reserves and rollover risk,” American Economic Review, 2018, 108 (9), 2629–70.
8. Bianchi, Javier and Cesar Sosa-Padilla, “Reserve Accumulation, Macroeconomic Stabilization and Sovereign Risk,” 2020. NBER Working Paper No. 27323.
9. Eaton, Jonathan and Mark Gersovitz, “Debt with potential repudiation: Theoretical and empirical analysis,” Review of Economic Studies, 1981, 48(2), 289–309.
10. Aguiar, Mark and Gita Gopinath, “Defaultable debt, interest rates, and the current account,” Journal of International Economics, 2006, 69(1), 64–83.
11. Arellano, Cristina, “Default risk and income fluctuations in emerging economies,” American Economic Review, 2008, 98(3), 690–712.
12. Van Bergeijk, Peter AG, “Introduction to the Research Handbook on Economic Sanctions,” in “Research Handbook on Economic Sanctions,” Edward Elgar Publishing, 2021.
13. Park, JungJae, “Contagion of Sovereign Default Risk: the Role of Two Financial Frictions,” 2014.
14. Arellano, Cristina, Yan Bai, and Sandra Lizarazo, “Sovereign risk contagion,” 2017.
15. Morelli, Juan M, Pablo Ottonello, and Diego J Perez, “Global banks and systemic debt crises,” Econometrica, 2022, 90 (2), 749–798.



Pape I 90
Sanktionen/Pape: Von den Krisen, in die der Völkerbund vor dem Zweiten Weltkrieg verwickelt war, bis hin zu den Streitigkeiten, in die die Vereinten Nationen heute verwickelt sind, argumentieren die Befürworter in der Regel, dass Wirtschaftssanktionen oft ebenso wirksam wie militärische Gewalt sein können und humaner sind. Wie David Baldwin feststellte: "Vernünftige Menschen mögen sich über die Nützlichkeit des Krieges als politisches Instrument uneins sein, aber es gibt wenig, was für unnötige Kriege spricht. >Völkerbund.
Pape I 91
Es wäre bedauerlich - vielleicht eine globale Katastrophe -, wenn ein heutiger amerikanischer Präsident nur deshalb zum Krieg greifen würde, weil er von seinen Beratern über das Wesen, die Bedeutung und die Folgen wirtschaftlicher Staatsführung falsch informiert worden ist."(1)
Pape I 92
Die Beweise aus Handelskonflikten sagen jedoch wenig darüber aus, ob mit Sanktionen ehrgeizigere politische Ziele erreicht werden können, was die Frage des Tages ist.
Pape I 93
PapeVsHufbauer/PapeVsSchott/PapeVsElliott: Die HSE*-Studie weist gravierende Mängel auf. Praktisch keiner der behaupteten 40 Erfolge von Wirtschaftssanktionen hält einer Überprüfung stand. In 18 Fällen wurde die Angelegenheit tatsächlich durch direkte oder indirekte Gewaltanwendung beigelegt; in 8 Fällen gibt es keine Beweise dafür, dass das Zielland die geforderten Zugeständnisse gemacht hat; 6 Fälle können nicht als Wirtschaftssanktionen eingestuft werden; und 3 Fälle sind unbestimmt. Von den 115 Fällen der HSE sind nur 5 als Erfolg zu werten. >Sanktionsdebatte/Pape, >Sanktionswirksamkeit, >Sanktionen/Hufbauer.
Pape I 109
Das anhaltende Scheitern von Sanktionen legt nahe, dass die Gründe der Staaten für ihre Anwendung woanders liegen müssen. Zu den wichtigen Fragen gehört, ob Entscheidungsträger, die Sanktionen verhängen, die Erfolgsaussichten von Sanktionen systematisch überschätzen; ob Staatsführer, die den endgültigen Einsatz von Gewalt in Erwägung ziehen, häufig davon ausgehen, dass die Verhängung von Sanktionen die Glaubwürdigkeit nachfolgender militärischer Drohungen erhöhen wird; und ob die Verhängung von Sanktionen den Staatsführern in der Regel größere innenpolitische Vorteile bringt als die Ablehnung von Sanktionsaufrufen oder der Einsatz von Gewalt. >Sanktionen, >Sanktionen-Kontroverse, >Sanktionsfolgen, >Sanktionsgeschichte, >Sanktionspolitik, >Sanktionswirksamkeit, >Sanktionsumgehung, >Sanktionentheorie, >Zahlungssysteme, >Handelskriege, >Handelssanktionen, >Finanzsanktionen.

* Hufbauer, Gary C., Jeffrey J. Schott, and Kimberly A. Elliott. 1990. Economic Sanctions Reconsidered: History and Current Policy. 2nd ed. Washington, DC: Peterson Institute.

1. David A. Baldwin, Economic Statecraft (Princeton, N.J.: Princeton University Press, 1985), p. 373.



Pape I 91
Sanktionen/Hufbauer/Schott/Elliott/Pape: Der wichtigste Beweis dafür, dass mit Sanktionen ehrgeizige außenpolitische Ziele erreicht werden können, ist die Studie von Gary Hufbauer, Jeffrey Schott und Kimberly Ann Elliot (im Folgenden HSE) - eine Neubewertung der empirischen Daten in der ersten großen N-Studie über Sanktionsepisoden, die 1985 erstmals veröffentlicht und 1990 aktualisiert wurde(1).
Pape I 98
Auswertung der Datenbank von Hufbauer, Schott und Elliot: Pape: Hufbauer, Schott und Elliot versuchen, die Wirksamkeit von Wirtschaftssanktionen in dem von ihnen als Universum von Wirtschaftssanktionen bezeichneten Zeitraum von 1914 bis 1990 zu messen. Ihre abhängige Variable, "der Erfolg einer Wirtschaftssanktion aus der Sicht des Absenderlandes", besteht aus zwei Teilen. Das politische Ergebnis misst das Ausmaß, in dem die politischen Ziele des Zwingers erreicht wurden, und der Beitrag der Sanktionen ist das Ausmaß, in dem die Sanktionen zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Beide werden von 1 bis 4 skaliert: politisches Ergebnis:
(1) "gescheitertes Ergebnis".
(2) "unklarer, aber möglicherweise positiver Ausgang".
(3) "positives Ergebnis ... ein einigermaßen erfolgreiches Ergebnis", oder
(4) "erfolgreiches Ergebnis"; und
Sanktionsbeitrag:
(1) "kein oder negativer Beitrag",
(2) "geringer Beitrag", oder
(3) "bescheidener Beitrag" oder
(4) "erheblicher Beitrag".
Ein Produkt von 9 oder höher (3 oder mehr auf der höheren Skala) wird als Sanktionserfolg gewertet.(2)
Pape I 99
Sanktionsziele/Hufbauer/Schott/Elliott(3): (1) bescheidene Änderungen im Verhalten des Zielstaates, "veranschaulicht durch Menschenrechte und Nichtverbreitung von Kernwaffen";
(2) Destabilisierung der Regierung des Ziellandes;
(3) Unterbrechung eines kleineren militärischen Abenteuers, "veranschaulicht durch die britischen Sanktionen gegen Argentinien wegen der Falklandinseln";
(4) Beeinträchtigung des militärischen Potenzials des Ziellandes, "veranschaulicht durch den Ersten und den Zweiten Weltkrieg", und
(5) wesentliche Änderungen in der Politik des Ziellandes, "einschließlich der Aufgabe von Gebieten"(4).

>HSE Sanktionen-Datenbank.

1. Hufbauer, Gary C., Jeffrey J. Schott, and Kimberly A. Elliott. 1990. Economic Sanctions Reconsidered: History and Current Policy. 2nd ed. Washington, DC: Peterson Institute.
2. "Modest contribution" (3) is illustrated by the withdrawal of Dutch and U.S. economic aid to Suriname between 1982 and 1988, while "significant contribution" (4) is illustrated by U.S. success in destabilizing the government of Rafael Trujillo in the Dominican Republic in 1960-61. Actually, economic sanctions made no contribution in either case. See Appendix, cases 27 and 25. HSE, Economic Sanctions Reconsidered, Vol. 1, pp. 41-42, 49–50.
3. Ebenda, Vol. 1, pp. 2-3, 36-37.
4. Ebenda, Vol. 1, p. 38.

Bianchi I
Javier Bianchi
César Sosa-Padilla
On Wars, Sanctions, and Sovereign Default. Cambridge, MA: National Bureau of Economic Research (NBER). Working Paper 29989

Pape I
Robert A. Pape
Why Economic Sanctions Do Not Work International Security, Volume 22, Issue 2 (Autumn, 1997), 90-136. 1997
Sanktionen Wirtschaftstheorien Bianchi I 2
Sanktionen/Ökonomische Theorien/Bianchi/Sosa-Padilla: Unsere Arbeit* steht im Zusammenhang mit der aufkommenden Literatur über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Sanktionen, die durch den russisch-ukrainischen Krieg ausgelöst wurden.** Bemerkenswerte Beispiele sind Itskhoki und Mukhin (2022)(1) und Lorenzoni und Werning (2022)(2) über die Auswirkungen von Handelssanktionen auf den Wechselkurs des russischen Rubels, Bachmann et al. (2022)(3) und Baqaee et al. (2022)(4) zu den Auswirkungen eines vollständigen Handelsembargos auf die europäische Wirtschaft sowie Sturm (2022)(5), der eine Theorie der Zölle als Wirtschaftssanktionen aus der Perspektive der Manipulation der Terms-of-Trade aufstellt. In unserem Beitrag wird stattdessen ein Modell für internationale Finanzsanktionen entwickelt, das sich mit der Wechselwirkung zwischen einem Staatsbankrott des sanktionierten Landes und den daraus resultierenden Verlusten für das sanktionierende Land befasst. Unser Paper stützt sich auch auf die Literatur über Staatsschulden und internationale Reserven (Alfaro und Kanczuk, 2009;(6) Bianchi, Hatchondo und Martinez, 2018(7); Bianchi und Sosa-Padilla, 2020)(8), die wiederum auf dem Standardmodell für den Ausfall von Staatsanleihen (Eaton und Gersovitz, 1981(9); Aguiar und Gopinath, 2006(10); Arellano, 2008(11)) aufbaut. Der Großteil der Literatur befasst sich auch mit dem Fall, dass Anleger entweder risikoneutral sind oder ihre Bestände an Staatsanleihen zu gering sind, um ihren Grenznutzen zu beeinflussen.***
>Sanktionen, >Sanktionen-Kontroverse, >Sanktionsfolgen, >Sanktionsgeschichte, >Sanktionspolitik, >Sanktionswirksamkeit, >Sanktionsumgehung, >Sanktionentheorie, >Zahlungssysteme, >Handelskriege, >Handelssanktionen, >Finanzsanktionen.

* Javier Bianchi & César Sosa-Padilla (2022). On Wars, Sanctions, and Sovereign Default. Cambridge, MA: National Bureau of Economic Research (NBER). Working Paper 29989 http://www.nber.org/papers/w29989
** Siehe Van Bergeijk (2021(12)) für einen Überblick über die breitere Literatur zu Sanktionen an der Schnittstelle von Politikwissenschaft und internationaler Wirtschaft.
*** Bemerkenswerte Ausnahmen sind Park (2014)(13), Arellano, Bai und Lizarazo (2017)(14) und Morelli, Ottonello und Perez (2022)(15).

1. Itskhoki, Oleg and Dmitry Mukhin, “Sanctions and the Exchange Rate,” 2022.
2. Lorenzoni, Guido and Ivan Werning, “A minimalist model for the ruble during the russian invasion of Ukraine,” 2022. NBER Working Paper No. 29929.
3. Bachmann, Rüdiger, David Baqaee, Christian Bayer, Moritz Kuhn, Andreas
Löschel, Benjamin Moll, Andreas Peichl, Karen Pittel, and Moritz Schularick,
“What if? The Economic Effects for Germany of a Stop of Energy Imports from Russia,” 2022.
4. Baqaee, David, Benjamin Moll, Camille Landais, and Philippe Martin, “The
Economic Consequences of a Stop of Energy Imports from Russia,” CAE Focus, 2022, pp. 084–2022.
5. Sturm, John, “A Note on Designing Economic Sanctions,” 2022. Mimeo, MIT.
Van Bergeijk, Peter AG, “Introduction to the Research Handbook on Economic Sanctions,” in “Research Handbook on Economic Sanctions,” Edward Elgar Publishing, 2021.
6. Alfaro, Laura and Fabio Kanczuk, “Optimal reserve management and sovereign debt,” Journal of International Economics, 2009, 77(1), 23–36.
7. Bianchi, Javier, Juan Carlos Hatchondo, and Leonardo Martinez, “International reserves and rollover risk,” American Economic Review, 2018, 108 (9), 2629–70.
8. Bianchi, Javier and Cesar Sosa-Padilla, “Reserve Accumulation, Macroeconomic Stabilization and Sovereign Risk,” 2020. NBER Working Paper No. 27323.
9. Eaton, Jonathan and Mark Gersovitz, “Debt with potential repudiation: Theoretical and empirical analysis,” Review of Economic Studies, 1981, 48(2), 289–309.
10. Aguiar, Mark and Gita Gopinath, “Defaultable debt, interest rates, and the current account,” Journal of International Economics, 2006, 69(1), 64–83.
11. Arellano, Cristina, “Default risk and income fluctuations in emerging economies,” American Economic Review, 2008, 98(3), 690–712.
12. Van Bergeijk, Peter AG, “Introduction to the Research Handbook on Economic Sanctions,” in “Research Handbook on Economic Sanctions,” Edward Elgar Publishing, 2021.
13. Park, JungJae, “Contagion of Sovereign Default Risk: the Role of Two Financial Frictions,” 2014.
14. Arellano, Cristina, Yan Bai, and Sandra Lizarazo, “Sovereign risk contagion,” 2017.
15. Morelli, Juan M, Pablo Ottonello, and Diego J Perez, “Global banks and systemic debt crises,” Econometrica, 2022, 90 (2), 749–798.

Bianchi I
Javier Bianchi
César Sosa-Padilla
On Wars, Sanctions, and Sovereign Default. Cambridge, MA: National Bureau of Economic Research (NBER). Working Paper 29989

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Ethik Hume, D. Stegmüller IV 243
Ethik/Moral/Hume: These 1. angesichts knapper Ressourcen müssen die Menschen kooperieren um überleben zu können. 2. HumeVsHobbes: allen Menschen ist Sympathie eigen. Wäre freilich alles im Überfluß vorhanden, wäre die Respektierung fremden Eigentums überflüssig:
IV 244
Die Menschen würden freiwillig die Bedürfnisse im allseitigen Interesse gemäß ihrer Dringlichkeit befriedigen.
IV 244
Ethik/Moral/Hume: These 3. menschliche Einsichtsfähigkeit und Willensstärke sind begrenzt, daher sind Sanktionen notwendig. 4. vorteilhafter Zug: die Intelligenz befähigt den Menschen, langfristige Interessen zu berechnen.
IV 245
Die entscheidende Triebkraft ist das Eigeninteresse. Es ist sinnlos zu fragen, ob der Mensch "von Natur aus gut" oder "von Natur aus schlecht" sei.
es geht um die Unterscheidung von Klugheit und Narrheit.
5. Der Mensch ist verwundbar.
6. Die Menschen sind annähernd gleich.