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Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Immanuel Kant über Naturzustand – Lexikon der Argumente
Höffe I 310 Naturzustand/Kant/Höffe: Mehr im Gegensatz zu Locke als zu den anderen Kontraktualisten handelt es sich [für Kant] um kein frühgeschichtliches Ereignis, sondern um ein reines Gedankenexperiment, das nicht den Ursprung des Staates, wie er ist, sondern die Regel und Richtschnur, wie er sein soll, betrifft. Freie Personen, die in einem Zustand ohne Staatsverhältnisse, dem >Naturzustand (ebenfalls ein rein gedankliches Element), leben, lassen im ursprünglichen Vertrag, dem sogenannten Gesellschaftsvertrag, eine öffentliche Rechtsordnung entstehen. Höffe I 311 Gegen den Naturzustand spricht nicht, dass er Angst und Schrecken mit sich bringt, sondern dass er ein Zustand «äußerlich gesetzloser Freiheit» ist(1). Niemand ist vor den Eingriffen anderer sicher. Im Naturzustand herrscht also Rechtlosigkeit, nicht Ungerechtigkeit. >Staat/Kant, >Gesetzgebung/Kant. 1. Kant, Rechtslehre, § 42. _____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
I. Kant I Günter Schulte Kant Einführung (Campus) Frankfurt 1994 Externe Quellen. ZEIT-Artikel 11/02 (Ludger Heidbrink über Rawls) Volker Gerhard "Die Frucht der Freiheit" Plädoyer für die Stammzellforschung ZEIT 27.11.03 Höffe I Otfried Höffe Geschichte des politischen Denkens München 2016 |