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Rechtfertigung, Philosophie: Die Rechtfertigung ist eine Bedingung für Wissen, die a) durch die Erklärung der Herkunft der Information oder b) durch logische Untersuchung der Argumentation erfüllt oder nicht erfüllt wird. Zu a) wurden Theorien wie die Kausaltheorie des Wissens oder Verlässlichkeitstheorien entwickelt. Siehe auch Verifikation, Verifikationismus, Überprüfung, Beweise, Externalismus._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Christopher W. Morris über Rechtfertigung – Lexikon der Argumente
Gaus I 203 Rechtfertigung/Staat/Legitimität/Morris: Eine rationale Rechtfertigung eines Staates ist dann gegeben, wenn die Betroffenen Gründe haben, seine Gesetze zu respektieren und ihn auf verschiedene Weise unterstützen. Allgemeiner gesagt, sie können Gründe haben, ihren Teil zur Unterstützung und Erhaltung des Staates beizutragen.(1) >Gerechtigkeit/Morris, >Staat/Morris, >Legitimität/Morris. Man könnte einen solchen Staat für minimal legitim halten. Nun ist es sehr unwahrscheinlich, dass viele Staaten so beschaffen sind, dass sie (praktisch) allen Untertanen Gründe liefern, (praktisch) alle Gesetze zu befolgen, selbst wenn wir Sanktionen ergreifen, um Gründe der entsprechenden Art zu liefern. Es kann auch sein, dass viele Staaten, die den meisten Untertanen Gründe liefern, tyrannisch oder fähig sind, verschiedene Übel zu begehen. Es ist daher zweifelhaft, ob eine rationale Rechtfertigung die Art ist, die wir anstreben sollten. Es scheint, dass einige Arten der moralischen Rechtfertigung das sind, was wir brauchen.* Gaus I 204 Zustimmung: Die Zustimmung kann eine notwendige Bedingung für die Legitimität oder lediglich eine hinreichende Bedingung (oder beides) sein. Wenn man davon ausgeht, dass die Zustimmung ausreichen könnte, um nur (einigermaßen) gerechte Regierungen oder Staaten zu legitimieren, sollten wir uns die Konsenstheorie so vorstellen, dass sie sowohl die Notwendigkeit als auch die Hinlänglichkeit der Zustimmung zur Legitimität bestätigt. Die Behauptung, dass die Zustimmung ausreichend ist, ist die weniger umstrittene der beiden Theorien (siehe Simmons, 1979(2): 57; 1993(3): 197-8; Green, 1988(4): 161-2; Beran, 1987(5)). * Eine Reihe zeitgenössischer Theoretiker haben die Demokratie als eine verfahrenstechnisch faire Art und Weise verteidigt, Entscheidungen angesichts ernsthafter Meinungsverschiedenheiten über Gerechtigkeit zu treffen. Diese Denker argumentieren, dass demokratische Institutionen für die Legitimation von Staaten unerlässlich sind (siehe Christiano, 1996(6)). Siehe auch A. Buchanan (2002)(7) für eine ähnliche Behauptung über die demokratische Legitimität und für eine Legitimitätskonzeption ähnlich wie Morris (1998)(1). 1. Morris, Christopher W. (1998) An Essay on the Modern State. Cambridge: Cambridge University Press. (2): 114—15, 122—7, 134—6, 160—1) 2. Simmons, A. John (1979) Moral Principles and Political Obligations. Princeton, NJ: Princeton Umversity Press. 3. Simmons, A. John (1993) On the Edge of Anarchy: Locke, Consent, and the Limits of Society. Princeton, NJ: Princeton Umversity Press. 4. Green 1988 5. Beran, Harry (1987) The Consent Theory of Political Obligation. Beckenham: Croom Helm. 6. Christiano, Thomas (1996) The Rule of Many: Fundamental Issues in Democratic Theory. Boulder, CO: Westview. 7. Buchanan, Allen (2002) 'Political legitimacy and democracy'. Ethics, 112 (July): 689-719. Morris, Christopher W. 2004. „The Modern State“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Morris, hristopher W.
Gaus I Gerald F. Gaus Chandran Kukathas Handbook of Political Theory London 2004 |