IV 41
Gültigkeit/W.Salmon: betrifft Argumente (= Gruppen von Aussagen), nicht einzelne Aussagen.
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I 25
Menne: Wir werden uns der Gesetze anhand von Erfahrung bewusst, aber das bedeutet eben nicht, dass ihre Gültigkeit auf Erfahrung beruht.
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Aussagenlogik:
II 100
Gültigkeit von Schlüssen der Aussagenlogik: Bedingungen:
1. Die Gültigkeit des Schlusses ist abhängig vom mehrfachen Vorkommen bestimmter (Teil-) Aussagen.
II 101
2. Die Gültigkeit ist abhängig von bestimmten in ihm vorkommenden Junktoren.
3. Die Gültigkeit ist unabhängig vom Sinn der (Teil-) Aussagen.
II 102
Def Wahrheitstransfer/HH: positiv: die Wahrheit der Prämissen garantiert die Wahrheit der Konklusion.
4. Die Gültigkeit des Schlusses verlangt Wahrheitstransfer, d.h. dass niemals eine wahre Prämissenkonjunktion zusammen mit einer falschen Konklusion auftritt.
>
Wahrheitstransfer, >
Wahrheitserhalt.
Prädikatenlogik:
II 229
Adäquatheitsbedingungen
1. Die Gültigkeit des Schlusses ist abhängig vom mehrfachen Vorkommen von Prädikaten (die sich auf den gleichen Individuenbereich beziehen) und evtl Iogischen Konstanten (aus demselben Individuenbereich).
II 230
2. Die Gültigkeit ist abhängig von den vorkommenden Quantoren und evtl Junktoren.
3. Die Gültigkeit ist unabhängig vom Sinn.
4. Die Gültigkeit verlangt Wahrheitstransfer.
>
Verknüpfung, >
Sinn, >
Quantor, >
Logische Konstante, >
Adäquatheit.
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Re III 71
Gültigkeit/Read: Probleme:
Vsklassische Logik: Der klassischen Logik gelingt es nicht, diejenigen Folgerungen als gültig einzuschließen, deren Richtigkeit auf den Verknüpfungen zwischen nicht logischen Ausdrücken beruht. Wenn ein Objekt rund ist, dann folgt, dass es nicht quadratisch ist. Aber diese Folgerung ist nicht gültig dank der Form, sondern dank des Inhalts.
Logisches Universum: Wie groß auch immer es ist, man kann Folgerungen finden, deren Ungültigkeit sich nur zeigt, indem man einen größeren universalen Definitionsbereich betrachtet.
((s) Für Probleme im Zusammenhang mit der Einführung neuer Verknüpfungen: siehe >
tonk.