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Berka I 85
Inhalt/Frege: Der Inhalt ist die Funktion eines Arguments und er ist begriffsbildend. Das Subjekt ist das Argument. Das Prädikat ist die Funktion.
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Subjekt, >
Prädikat, >
Funktion.
Berka I 86
Nicht jeder Inhalt ist beurteilbar: Bsp die Vorstellung Haus.
>
Urteil, >
Vorstellung.
Berka I 87
Bejahung/Frege: Die Bejahung bezieht sich auf das Ganze von Inhalt und Urteil.
I 88
Dagegen: Die Negation/Verneinung gehört zum Inhalt, nicht zum Urteil. >
Negation.
Berka I 87
Def begrifflicher Inhalt/Frege/(s): Der begriffliche Inhalt ist, was Aktiv und Passiv gemeinsam ist. - ((s) Woraus dieselbe Menge von Folgerungen gezogen werden kann. Das hat mit der Unterscheidung Funktion/Argument nichts zu tun.)
Berka I 96
Inhaltsgleichheit/IG/Frege: Die Inhaltsgleichheit unterscheidet sich von der Bedingtheit (Implikation) darin, dass sie sich auf Namen, nicht auf Inhalte bezieht. Zwei Namen haben den gleichen Inhalt. >
Namen.
Problem: Zeichen können manchmal für sich selbst, manchmal für einen Inhalt stehen. Bsp In der Geometrie kann derselbe Punkt verschiedene Bedeutungen haben. Daher muss man zuerst zwei verschiedene Namen gebrauchen, um das später zu zeigen. Verschiedene Namen sind keine bloße Formsache. Schreibweise: Dreistrich ≡. Dieser bezieht sich auf begrifflichen Inhalt. Auch Inhaltsgleichheit braucht ein eigenes Zeichen, weil derselbe Inhalt verschieden bestimmt werden kann.
(1)
1. G. Frege, Begriffsschrift, eine der arithmetischen nachgebildete Formelsprache des reinen Denkens, Halle 1879, Neudruck in: Ders. Begriffsschrift und andere Aufsätze, hrsg. v. J. Agnelli, Hildesheim 1964
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Stuhlmann-Laeisz II 47
Inhalt/Frege: Der Inhalt ist die Intension, Weise des Gegebenseins. >
Intension, >
Gegebenheitsweise.
II 57ff
Inhalt/Satz/Frege: Der Inhalt kann wahr oder falsch sein. >
Sinn.